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Dr. Werner Pfeil

FDP 14.12.2023 Sitzungen 18/52

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen! Neben den zahlreichen, äußerst drängenden Fragen über den demografischen Wandel, die fehlenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Justizbereich und die fehlende Wertschätzung bei Ausstattung, Kommunikation und Gehalt sowie der Frage nach der zukünftigen digitalen und KI-Entwicklung im Justizwesen stellt sich auch die Frage, ob wir unserer Verantwortung heute noch – mehr als 70 Jahre nach Kriegsende – ausreichend nachgekommen sind. In diesem letzten FDP-Justizantrag für dieses Jahr geht es daher auch nicht nur um die Vergangenheit, sondern um unsere Zukunft, nämlich um die Frage, in was für einem Land und in was für einer Gesellschaft wir zukünftig leben wollen. Die Frage, wie das alles geschehen konnte, stellen wir uns nach wie vor. Oft wird gerade heute die Aussage getroffen: Nie wieder! Dabei bleibt häufig außer Betracht, dass das NS-Regime sich eines Gerichts- und Verwaltungsapparates bediente, der vorhanden war, und hier willfährige Täter mitgewirkt haben. Neu eingeführt bei den Gerichten wurden in dieser Zeit und in dieses System die Sondergerichte, die kein Recht, sondern Unrecht sprachen. Gerade in Zeiten, in denen wir wieder das Erstarken nationaler rechter Parteien erleben, in denen Demokratiefeindlichkeit um sich greift und in denen Andersdenkende, Andersglaubende und Anderslebende von Demokratiefeinden missachtet werden, muss die demokratische Mehrheit des Unrechts der Vergangenheit aktiv gedenken. Spätestens, wenn Juden wieder Angst haben, in Deutschland zu leben, und Angriffe auf Synagogen unternommen werden, müssen alle Alarmglocken läuten. Ja, wir leben in einer anderen Zeit. Trotzdem darf die Geschichte nicht vergessen werden. Insgesamt dürfen die namenlosen Opfer, die es bei den Sondergerichten gab, nicht vergessen werden. Das ist ein weiterer wichtiger Grund für diesen Antrag. Landtag Die Sondergerichte der NS-Zeit sind ein besonders dunkler Teil der deutschen Rechtsgeschichte. Zur Bestrafung politisch Verfolgter und Regimegegner wurden im März 1933 in allen Oberlandesgerichtsbezirken des Deutschen Reichs Sondergerichte eingerichtet. Sie dienten der Gleichschaltung und Instrumentalisierung der Justiz für die Ziele des NS-Regimes und der Ausschaltung politischer Gegner. Gleichzeitig ermöglichten sie unter drastischer Beschneidung der Rechte des Angeklagten beschleunigte Verfahren ohne gerichtliche Voruntersuchung, gegen deren Urteile kein Rechtsmittel zulässig war. Im heutigen Nordrhein-Westfalen gab es an den Gerichten in Düsseldorf, Essen, Köln, Dortmund, Bielefeld, Aachen, Duisburg, Wuppertal und Hagen Sondergerichte. Die Justiz und die Richter waren dabei willfährige Täter des NS-Regimes in diesen Sondergerichten. Eine Aufarbeitung der dort gesprochenen Unrechtsurteile ist nur teilweise erfolgt – nicht etwa, weil man nicht wollte, sondern, weil man nicht konnte; denn viele Akten wurden vor Kriegsende vernichtet. Opfer konnten daher nicht rehabilitiert werden, weil sie unbekannt waren. Wir wollen mit diesem Antrag an alle diese unbekannten Opfer der Sondergerichte erinnern, um die Vergangenheit wachzuhalten, und eine geeignete Form der Erinnerung an allen Orten der Sondergerichte in Nordrhein-Westfalen finden, (Beifall von der FDP und Elisabeth Müller-Witt [SPD]) um für die Zukunft an die Vergangenheit zu erinnern, zu mahnen und aus ihr zu lernen. Dieser Antrag will die Vergangenheit an den Orten der Unrechtsurteile, nämlich an den Gerichten selbst, wachhalten, damit sich Geschichte in der Zukunft nicht wiederholt und Gerichte nie wieder zur Institution größten Unrechts hier in Nordrhein-Westfalen werden. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP und der SPD)

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