Christof Rasche
Vielen Dank. – Für die Landesregierung hat nun Ministerin Paul das Wort. Bitte sehr. Josefine Paul*), Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Vielen Dank. – Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Gelingende Integration und gelingende Integrationsprozesse brauchen verlässliche Strukturen. Zur Verlässlichkeit gehört auch, dass man sich auf die Finanzierung, aber auch auf die Weiterentwicklung verlassen kann. Wir in Nordrhein-Westfalen haben in den letzten Jahren auch regierungs- und legislaturperiodenübergreifend unter Beweis gestellt, dass wir ein großes Interesse daran haben, diese Strukturen immer weiter zu entwickeln. Vor diesem Hintergrund bin ich Ihnen, Frau Kapteinat, wirklich sehr dankbar, dass Sie in Ihrer Rede hervorgehoben haben, dass das, was wir hier diskutieren, eigentlich auf dem integrationspolitischen Konsens fußt, den wir hier im Hause so teilen. Das ist ein ganz wichtiger Ausgangspunkt für die notwendige Weiterentwicklung auf den verschiedenen Verantwortungsebenen, aber auch auf Basis dessen, was wir in Nordrhein-Westfalen machen. Nicht nur für das Land und die Kommunen, auch für die Schutzsuchenden ist die Situation aktuell ja eine sehr herausfordernde. Kollege Rauer hat es beschrieben. Man muss sich zunächst einmal zurechtfinden, auch als geflüchtete Person zurechtfinden. Hier geht es um die Frage einer niedrigschwelligen Struktur, die implementiert worden ist, die sich auch bewährt hat. 14.12.2023 Herr Kolle Lürbke, wenn Sie davon sprechen, welche Vorschläge Sie gemacht haben, will ich nur darauf hinweisen, dass Sie an der einen oder anderen Stelle jetzt Vorschläge machen und mit Vehemenz vertreten, die Sie in der letzten Legislaturperiode selbst noch wegen zu hohem Bürokratieaufwand nicht gemacht haben, als Sie aber die Möglichkeit gehabt hätten, das tatsächlich auch umzusetzen. (Zuruf von Marc Lürbke [FDP]) Doch zurück zu der Frage der Erstorientierung und der Erstorientierungskurse. Da geht es um die Frage, Grundkenntnisse in der deutschen Sprache zu vermitteln und dabei zu helfen, im Alltag anzukommen, um sich in Bereichen wie Einkaufen, Verkehr und medizinischer Versorgung zurechtfinden zu können. Genau hier setzen diese Erstorientierungskurse an. Mit Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom 10. Mai 2023 wurde unterstrichen, dass der Bund die Erstorientierungs- und Integrationskurse des BAMF sowohl quantitativ als auch qualitativ bedarfsgerecht ausbauen soll. Es ist Aufgabe des Bundes in der gemeinsamen Verantwortung von Bund, Ländern und Kommunen für gelingende Integrationsprozesse, hier für ein ausreichendes Angebot Sorge zu tragen. Die Landesregierung ist im Zusammenhang mit anderen Bundesländern diesbezüglich gegenüber dem Bund auch vielfach aktiv geworden, zum Beispiel im Rahmen der 18. Integrationsminister*innenkonferenz, die gemeinsam mit anderen Ländern eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Integrations- und die Erstorientierungskurse eingefordert hat und das auch einstimmig miteinander so besprochen und beschlossen hat. Natürlich ist es richtig, dass es auch auf Bundesebene Verbesserungen gegeben hat. Das ist gut so. Im Rahmen der Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses sind noch mal die Mittel für die Integrationskurse gestärkt worden. Für das Jahr 2024 stehen demnach mehr als 1 Milliarde Euro zur Verfügung – gegenüber dem Vorjahresetat von 758 Millionen Euro. Das ist eine gute Verbesserung. Es ist richtig, dass hier gemeinsam dafür Sorge getragen und dem gemeinsamen Anspruch Rechnung getragen wird, dass wir eine starke Integrationsinfrastruktur brauchen. Allerdings, die alleinige Fokussierung darauf zulasten der Erstorientierungskurse ist ein zu kurz gesprungener Schritt. Wir brauchen insgesamt alle Phasen der Integration und damit auch eine Stärkung der Erstorientierungskurse, wobei sich dort im Haushalt Gegenteiliges abbildet: Für das nächste Haushaltsjahr stehen jetzt nur noch 23,5 Millionen Euro zur Verfügung. Das bedeutet keine Steigerung von 15 Millionen Euro, wie gerade gesagt wurde, sondern eine Kürzung um 17 Millionen Euro. Landtag Das ist schon etwas, was auch Auswirkungen auf Nordrhein-Westfalen hat, nämlich dann, wenn der Bedarf nicht mehr ansatzweise in Nordrhein-Westfalen gedeckt werden kann. Im Gegenteil: Die Angebote können trotz weiterhin hoher Zuzugszahlen und weiterhin nicht ausreichendem Angebot an Integrations- und Sprachkursen, um Geflüchteten schnell Zugang zu gewähren, nicht im bisherigen Umfang aufrechterhalten werden. Das ist aus meiner Sicht in der aktuellen Situation und mit dem Anspruch, auch Integrationsprozesse besser zu steuern, ein fatales Signal. Wir brauchen in der Integration eine verlässliche Steuerung. Daher müssen Integrationsangebote auch möglichst früh ansetzen können. (Beifall von den GRÜNEN) Bund, Länder und Kommunen bilden eine Verantwortungsgemeinschaft bei der Unterbringung und Versorgung, aber auch und gerade bei der Integration. Für eine verlässliche und ineinandergreifende Integrationsinfrastruktur muss auch der Bund seinen Teil erfüllen. Wenn nun die Opposition fordert, dass das Land einspringen müsse – wir haben das gemeinsam im Integrationsausschuss diskutiert –, dann muss ich sagen: Es kann nicht sein, dass der Bund erklärt, dass er Dinge anschiebt, wie bei den Sprach-Kitas auch, um dann sehr kurzfristig zu sagen, es wäre ja nur eine Anschubfinanzierung gewesen; das hätte doch jeder gewusst. Nein, auch in Zeiten schwieriger Haushaltslagen ist das nicht eine exklusive Hürde und Schwierigkeit des Bundes. Vielmehr haben Länder und Kommunen gleichermaßen diese finanziellen Herausforderungen. Sie haben aber auch die Herausforderung bei der Integration. Deswegen brauchen wir eine verlässliche Partnerschaft und einen verlässlichen Partner an unserer Seite, der seine finanzielle Verantwortung wahrnimmt. – Herzlichen Dank. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)
