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Christian Berger

CDU 01.12.2023 Sitzungen 18/50

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich mache das wirklich kurz, denn mehr hat dieser handwerklich schlechte Antrag auch gar nicht verdient. Drei Punkte: Erstens. Die Basis für Krankentransport ist das Sozialgesetzbuch Fünftes Buch § 92 Nr. 12. Das ist ein Bundesgesetz. Zweitens. Der G-BA hat die Aufgabe der Regulierung. Siehe dazu die Richtlinie über die Verordnung von Krankenfahrten, Krankentransportleistungen und Rettungsfahrten. Dort ist die letzte Änderung am 11.01.2023 in Kraft getreten. Verantwortlich ist der Gemeinsame Bundesausschuss. Drittens. Die Vergütungsverhandlung der Krankenkassen, zum Beispiel über Krankenfahrten, ist eine Funktion als Selbstverwaltungskörperschaft. Das entspricht unserem deutschen Staatsprinzip der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen. Es bleibt nur eine Frage offen: Was davon kann das Land selbst entscheiden? Nichts. Damit ist alles gesagt. Wir lehnen diesen Antrag ab. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU)

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