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Oliver Krauß

CDU 01.12.2023 Sitzungen 18/50

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Freunde von Jochen Ott reden hier von „hü und hott“. (Lachen von der CDU – Jochen Ott [SPD]: Schön zum Reiten!) Irgendwie hat der Reiz dieser Aktuellen Stunde etwas verloren, weil Sie ein anderes Thema gefunden haben, mit dem Sie uns heute Morgen schon beschäftigt haben. Sie haben offensichtlich irgendwie krampfhaft ein Thema gesucht, (Zuruf von der SPD: Okay, zwei zu null!) denn nur so kann erklärt werden, dass auch Ihnen, Herr Kollege Ott, durchgegangen sein muss, dass Sie weder „hü“ noch „hott“ richtig geschrieben haben. Landtag Sie haben so heiß gestrickt, dass Sie von „hot“ gesprochen haben. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Gordan Dudas [SPD]: Ein Fuchs am Pult!) Dazu sage ich: Sorgfältiges Arbeiten zahlt sich aus. Grüne und CDU arbeiten sorgfältig an gemeinsamen Lösungen, und wir ergänzen uns auch bei der Reform des Straßenverkehrsrechts hervorragend. (Lisa-Kristin Kapteinat [SPD]: Eine Enthaltung ist hervorragend arbeiten? Come on!) Herr Kollege Vogt spricht von „sorgfältig ausverhandelt“. Ich will Ihnen sagen, wie das bei Ihnen aussieht. Jeder Vorschlag wurde mit einem Satz abgelehnt: „Der Vorschlag wird abgelehnt.“ Das ist am 6. Oktober 2023 die Gegenäußerung der Bundesregierung zur Stellungnahme des Bundesrats. Am 11. Oktober bezieht die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände Position – Zitat –: Der Vorschlag der Bundesregierung wurde mit Ländern und Spitzenverbänden nicht ausreichend diskutiert. Die Stellungnahmefrist betrug kaum mehr als einen Tag. Das ist sorgfältig ausverhandelt? Werden kommunale Entscheidungsmöglichkeiten gestärkt? Da zitiere ich mit Erlaubnis des Präsidenten Dr. Markus Brohm für den Deutschen Landkreistag: „Wir sehen das in diesem Gesetzentwurf aber nicht gewährleistet.“ Am selben Tag – es ist der 16. Oktober – findet eine Anhörung des Verkehrsausschusses des Bundestags statt. Der ADFC, der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club, hat uns gestern angeschrieben – aber die Vertreterin des ADFC reklamiert bei dieser Anhörung im Bundestag: Widerspruch hatten wir schon im Juni angemeldet, aber Änderungen sind am Gesetz nicht erfolgt. Es wurde nahezu unverändert überwiesen. – Die Stellungnahme des ADFC wollen wir aber berücksichtigen. Am 20. Oktober nimmt die Regierungsmehrheit im Bundestag den Gesetzentwurf an – völlig unbeeindruckt von dem parlamentarischen Verfahren. Aus den kommunalen Spitzenverbänden kommt das Votum, das Straßenverkehrsrecht stärker an der Vision Zero zu orientieren. Darauf drängt übrigens auch unser Verkehrsminister Oliver Krischer. Es sind gute Schritte in den Vorschlägen enthalten, sagt er, aber die Umsetzung der Vision Zero muss selbstverständlich dazugehören. 2.700 Opfer gibt es im Verkehr pro Jahr. Unser Ziel muss es sein, wirklich auf Null zu kommen. Die Vision Zero steht in unserem Koalitionsvertrag. Im Bund legt CDU/CSU am 18. Oktober einen Entschließungsantrag mit den wesentlichen Punkten aus dem parlamentarischen Verfahren vor: mehr Sicherheit für die verletzlichen Verkehrsteilnehmer – 01.12.2023 Fußgängerinnen und Fußgänger, Radfahrer –, Parkraum für soziale Einrichtungen vor Ort, für das heimische Handwerk und das Gewerbe sowie die Einrichtung von Lieferzonen. Davon greift die Regierungsmehrheit im Bund nichts auf – nichts. Ebenfalls zurückgewiesen – der heutige Antrag zitiert das sogar – wird die Forderung, für neue Mobilitätsformen Sonderfahrspuren zu erproben, ohne dadurch den ÖPNV zu beeinträchtigen. Meine Damen und Herren, das zurückzuweisen, das ist wirklicher Stillstand. (Beifall von der CDU) Der Entwurf der Novelle bedeutet mit Konsequenz – ich zitiere –, dass die Ziele Verbesserung des Schutzes der Umwelt, Schutz der Gesundheit, Unterstützung der städtebaulichen Entwicklung für sich allein genommen ausreichen sollen, um eine verkehrsregelnde Bestimmung zu erlassen. Zwecke zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und zur Leichtigkeit des Verkehrs können außer Acht bleiben. Nein, es geht hier – das hat Professor Michael Brenner bei der Anhörung im Bundestag deutlich gemacht – um Straßenverkehrsrecht. Deshalb müssen wir die Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs berücksichtigen, ebenso wie die anderen Belange. Auch in meinem Wahlkreis gibt es Initiativen für Tempo 30 innerorts und außerorts. Es fehlt jedoch der Spielraum. Diesen – so steht es in unserem Zukunftsvertrag – wollen wir, damit unsere Städte und Gemeinden mehr Handlungsfreiheit erhalten, um die Verkehrssicherheit sowie die Aufenthaltsqualität zu steigern. Die Novelle hier, die die Regierungsmehrheit im Bund durchdrücken möchte, komme was wolle, birgt die Gefahr, genau das Gegenteil zu erreichen. Denn Straßen des überörtlichen Verkehrs haben nun einmal eine besondere Funktion: Sie bündeln Verkehre, sie entlasten, sie sorgen für die Leichtigkeit des Verkehrs. Takte im ÖPNV sind darauf bezogen, selbst Alarmierungszeiten von Polizei und Rettungswagen. Ich sage: Die Leistungsfähigkeit dieser Straßen ist entscheidend dafür, ob eine für Menschen gefährlichere Abkürzung durch Wohngebiete genommen wird oder nicht. Das sind wesentliche Aspekte, die in der Debatte zusammenbleiben müssen: Verkehrssicherheit, Gefahrenabwehr, Aufenthaltsqualität. All diese Gesichtspunkte sind im parlamentarischen Verfahren eingebracht, jedoch nicht aufgegriffen worden. So haben die Initiatoren verpasst, bereits jetzt eine schlüssige Novelle vorzulegen – für menschliche Vorsorge, für Umwelt und Wirtschaft. Ja, eine schnellere Umsetzung dieser Novelle wäre wünschenswert gewesen, doch dafür hätten diese genannten Aspekte berücksichtigt werden müssen. Nun geht es in das Vermittlungsverfahren. Wir sind Landtag noch lange nicht am Ende. Das Vermittlungsverfahren wird uns weiterbringen. Darauf hoffen wir. Wir setzen darauf, dass es so ein Konsens zwischen Bundestag und Bundesrat erzielt wird. Für die besten Verkehrsregelungen in den Kommunen wird sich diese Landesregierung im Vermittlungsausschuss einbringen, aber mit der entsprechenden Sorgfalt, die Ihrem Antrag nicht nur bei der Schreibweise von „hü“ und „hott“ gefehlt hat. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall von der CDU)

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