Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Herr Kollege Achtermeyer. – Für die Landesregierung spricht Minister Liminski. Nathanael Liminski, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten: Herr Präsi-Landtag dent! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Worüber reden wir heute eigentlich? Es geht im Kern um drei Punkte. Erstens. In dem Verfahren, um das es geht, reden wir über eines der höchsten Ämter in der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen, das auf Lebenszeit vergeben wird. Zweitens. Aus dem Feld der Interessenten für dieses Amt mit hochkarätigen Juristen gab es individuell den Wunsch nach einem Gespräch mit mir. Als Chef der Staatskanzlei und Regierungskoordinator bin ich diesen Gesprächswünschen selbstverständlich nachgekommen. (Andrea Busche [SPD]: Selbstverständlich!) Drittens. Jetzt halten SPD und FDP am hellichten Tage die Taschenlampe auf die vermeintlich so düstere Regierungszentrale. Aber: Die Überraschung bleibt aus. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Denn ich als Minister und Chef der Staatskanzlei mache meinen Job und habe darüber hier im Landtag transparent informiert. Lassen Sie mich im Einzelnen zu den drei Punkten ausführen. Das Amt der Präsidentin bzw. des Präsidenten des Oberverwaltungsgerichts ist eines der höchsten Ämter in der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen. Es ist eine der wenigen Stellen im Landesdienst nach R8-Besoldung. Die Stelle ist bekanntermaßen seit Juni 2021 vakant. Das hat vielfach negative Auswirkungen auf das Oberverwaltungsgericht selbst, aber auch auf die Verwaltungsgerichtsbarkeit insgesamt. Es ist völlig klar: Eine solche Vakanz an der Spitze der Verwaltungsgerichtsbarkeit steht dem Land nicht gut zu Gesicht. Schon in der Fragestunde am Mittwoch habe ich hier im Landtag ausgeführt, dass der Bedeutung des Amtes entsprechend natürlich auch das Landeskabinett mit dieser Personalentscheidung befasst werden muss. Das war im Übrigen schon immer so. An dieser Stelle trifft meine Rolle als Regierungskoordinator auf diesen Vorgang. Als Chef der Staatskanzlei bin ich für die Koordinierung des Regierungshandelns verantwortlich. Was heißt das konkret? Ich verantworte die Geschäftsführung des Kabinetts ebenso wie die Organisation der Kabinettssitzungen. Ich verantworte die reibungslose Vorbereitung und Durchführung. Dazu zählt die Arbeitsplanung des Kabinetts, die Abstimmung der Tagesordnung und die Leitung der vorbereitenden Staatssekretärskonferenz. Nicht zuletzt über diesen Weg bin ich als Regierungskoordinator mit allen Vorgängen befasst, die das Kabinett erreichen. Vor diesem Hintergrund erachte ich es als selbstverständlich – so verstehe ich meine Funktion –, dass ich Gesprächsbitten von Personen, die für diese 01.12.2023 hohen Ämter ernsthaft in Betracht kommen und sich bei uns melden, nicht ablehne, wenn diese sich mir vorstellen oder mir etwas mitteilen wollen. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Mal andersherum gefragt: Welches Signal würden wir als Landesregierung senden, wenn ich als Regierungskoordinator solche Gesprächswünsche von solchen Persönlichkeiten schlichtweg ablehnen würde? In der Fragestunde am Mittwoch sind auch Sie, verehrte Damen und Herren Abgeordnete der Opposition, wie selbstverständlich davon ausgegangen, dass ich die Bewerber kenne. Alles andere wäre in meiner Funktion auch unprofessionell. Was ist die Faktenlage? Jeweils auf Initiative der Gesprächspartner habe ich im Ergebnis mehrere Gespräche mit zwei Bewerbern geführt, mit beiden jeweils persönlich und telefonisch, immer auf Wunsch der Bewerber. All diesen Gesprächswünschen bin ich meinerseits jedes Mal nachgekommen. Beide habe ich empfangen. Beide haben sich mir vorgestellt und/oder mir etwas persönlich mitgeteilt. Beide wussten im Übrigen auch immer wie selbstverständlich, dass das Votum für die Auswahlentscheidung im Justizministerium und nicht in der Staatskanzlei getroffen wird. Einem weiteren, dritten Bewerber begegne ich immer wieder mal am Rande der Staatssekretärskonferenz, wenn er im Vertretungsfall sein Ressort vertritt. Zu einem Gespräch mit ihm über seine Bewerbung kam es dabei nicht, und zwar schlicht deshalb, weil er nicht darum gebeten hat. Ich frage mich daher: Woher kommt dieser haltlose Vorwurf der Einflussnahme? (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Auf die Gefahr hin, dass Sie daraus jetzt auch wieder einen Popanz machen: Natürlich habe ich den zuständigen Fachminister Benjamin Limbach über die jeweilige Kontaktaufnahme informiert. (Sven Wolf [SPD]: Der aber das Parlament nicht!) Das Entscheidungsvotum im Rahmen des Bewerbungsverfahrens war zu jeder Zeit Aufgabe des Fachressorts. Schließlich zum dritten Punkt. Dem Informationsbedürfnis dieses Parlaments bin ich zu jeder Zeit umgehend nachgekommen. Dazu habe ich am Mittwoch im Übrigen, wie Sie wissen, meine Teilnahme am Benelux-Gipfel – ein gerade angesichts der Wahlen bei unseren Nachbarn nicht ganz unwichtiger Termin für einen Europaminister – kurzfristig abgesagt. Meine Abwesenheit hier im Plenum war vorher auf den üblichen Wegen angemeldet. Warum meiner Bitte nach einer Verschiebung nicht nachgekommen werden konnte, darüber kann man nur spekulieren. Man muss allerdings kein Theaterfachmann sein, um Ihr Landtag dramaturgisches Drehbuch dieser Plenartage zu durchschauen. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Ich habe meine Teilnahme in Rotterdam letztendlich abgesagt, weil es meinem Amtsverständnis entspricht, hier jederzeit Rede und Antwort zu stehen. Ihre angemeldete mündliche Anfrage von Mittwoch befasste sich mit dem Kenntnisstand des Ministerpräsidenten. Sie haben mich dann in der Fragestunde unangekündigt zu meinen eigenen Kontakten befragt. Den Kontakt zu zwei Bewerbern habe ich direkt bestätigt. Im Nachgang habe ich meinen Kalender gecheckt und hier soeben zu den Gesprächen ausgeführt und dass es dabei mehrfach den Wunsch der zwei Bewerber nach Gesprächen persönlich und telefonisch gab, die dann auch stattgefunden haben. Was bleibt also? Die vielleicht etwas ruckelig anmutende Besetzung eines hohen Justizpostens ist zwar nicht schön, aber auch kein absolutes Novum. Einige der gewesenen Minister in Ihren Reihen werden wissen, was es heißt, wenn es einen schwierigen Weg zur Besetzung einer Präsidentenstelle an einem obersten Gericht zu gehen gilt – Stichwort: Landessozialgericht. Konkurrentenklagen sind gerade in der Justiz nun wahrlich nicht unüblich. Sie sind auch kein Übel, sondern Ausdruck eines fairen Besetzungsverfahrens in einem gewaltengeteilten Staat. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Lassen Sie mich abschließend zusammenfassen. Wir reden darüber, dass ich als für die Regierungskoordination verantwortlicher Minister in einem für das Land sehr relevanten Besetzungsverfahren den Bewerbern auf ihre Gesprächsanfrage hin nicht die Tür vor der Nase zugeschlagen habe. Das ist es, worüber wir reden. Und zur Sache: Es gilt jetzt, die rechtlichen Verfahren vor Gericht abzuwarten. Sicher ist allerdings schon heute: Die Skandalisierung von Ihnen braucht es dafür definitiv nicht. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
