Dr. Werner Pfeil
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Kollegen! Die Geschichte, die uns von Ihnen, Herr Justizminister, in der Fragestunde vom 29. November 2023 aufgetischt wurde, wird immer unglaubwürdiger. Ursprünglich wussten Sie, Herr Justizminister, nicht, ob Sie am 12. September 2022 oder am 20. September 2022 mit dem Abteilungsleiter gesprochen hatten, um ihn über das Vorliegen einer weiteren interessanten Bewerbung zu informieren. Dies war jedoch entscheidend, weil die Favoritin, mit der Sie im Rahmen eines Abendessens über die Stelle und ihre Bewerbung gesprochen hatten, ihre Bewerbung unstreitig erst am 13. September 2022 im Ministerium eingereicht hatte. Nachdem dies zu Ungereimtheiten geführt hatte, wurde in der Fragestunde am 29. November 2023 von Ihnen, Herr Minister, klargestellt, dass Sie jetzt doch geklärt hätten, dass das Gespräch am 20. September 2022 gewesen sei – also nach Einreichung der Bewerbung. Nach mehreren regulären Sitzungen und drei Sondersitzungen ist Ihnen offensichtlich dann erst eingefallen, dass die Staatssekretärin anwesend gewesen sein soll. Dies ist schon ungewöhnlich. Dass sich Erinnerungslücken bei zunehmend enger werdendem Bewegungsradius wieder durch entsprechende Erinnerungen schließen, ist nicht unwahrscheinlich, aber selten – sehr, sehr selten. Heute Morgen um 9:35 Uhr erhielten wir dann ein Schreiben des Ministeriums, in dem dies alles wieder in Abrede gestellt wurde. Landtag Sollte es aber so gewesen sein und sollte man dem folgen, was wir ursprünglich zugunsten des Justizministers unterstellt hatten und was jetzt wieder komplett offen ist, dann ist noch ungewöhnlicher, was sieben Tage später passierte. Damals haben Sie, Herr Justizminister, die Bewerbung der Beigeladenen als interessant bewertet und dies zum Anlass genommen, mit dem Abteilungsleiter, einem der Konkurrenten, hierüber zu sprechen, um ihn zu bewegen, im Ministerium zu verbleiben. Möglicherweise war zu diesem Zeitpunkt auch schon die Staatskanzlei informiert. Wir wissen es nicht. Denn Herr Minister Liminski gab an, dass er mit der Beigeladenen auf ihren Wunsch hin ein Telefonat geführt habe. Einen weiteren Mitbewerber habe er persönlich getroffen. Auf Nachfrage gab er weiter an, dass dies offenbar geschah, weil die Bewerber für sich werben wollten. Durch diese beiden neuen Aussagen in der Fragestunde verfestigt sich unser Eindruck, dass zum einen die Bewerber offenbar den Eindruck hatten, für sich werben zu müssen, weil gerade nicht nach der Bestenauslese vorgegangen werde, und zum anderen Sie, Herr Justizminister, keine Kenntnis von einer interessanten Bewerbung hatten. Sie konnten auch keine Kenntnis von einer interessanten Bewerbung haben. Damit hat der böse Schein Eingang in das Verfahren gefunden. Das ganze Verfahren trägt den Titel „Ein Abendessen führt zum orientalischen Basar“. Ich rufe für uns alle die Aussage in der dritten Sondersitzung des Rechtsauschusses vom 28. November 2023 von Herrn Holtgrewe in Erinnerung, der erklärte, dass die Überbeurteilung vollkommen ohne Mitwirkung des Justizministers erfolgt sei. Unterstellen wir auch dies als wahr, stellt sich folgende Frage: Woher stammte dann zum einen die Erkenntnis von Ihnen, Herr Justizminister, am 20. September 2022 von dieser interessanten Bewerbung, und wie kam zum anderen danach die Personalentscheidung nachvollziehbar zustande? Aus der Überbeurteilung konnten Sie diese Erkenntnis nicht gewinnen; denn die Überbeurteilung lag erst sechs Monate später vor. Aus der schriftlich eingegangenen Bewerbung konnten Sie diese Kenntnis auch nicht gewinnen; denn es lagen gar keine Regel- oder Anlassbeurteilungen vor. Dem Arbeitszeugnis der katholischen Kirche können Sie diese Erkenntnis der interessanten Bewerbung auch nicht entnommen haben; denn als Justizminister mussten Sie wissen, dass bei Dienst- und Arbeitszeugnissen der Wohlwollensgrundsatz gilt. In der Fragestunde haben Sie, Herr Justizminister, erklärt, dass Sie die Bewerbung der Beigeladenen 01.12.2023 aufgrund ihres beruflichen Werdeganges, der durch einfache Google-Abfrage zu erfahren sei, als interessant gewertet haben. Sie haben dann ihren Werdegang dargestellt, obwohl dieser so detailliert gar nicht bei Google abrufbar ist (Heiterkeit von der FDP) und die Beigeladene keinen Wikipedia-Eintrag hat. (Elisabeth Müller-Witt [SPD]: Genau!) Zwischenfazit für uns alle: Der Justizminister hatte am 20. September 2022 keine Kenntnis von einer interessanten Bewerbung, die als Konkurrenz für die beiden anderen Bewerber gesehen werden konnte. Er hatte vielmehr seine persönliche und private Beurteilung der ihm bekannten Beigeladenen zum Anlass für ein Gespräch genommen. Herr Justizminister, war es so oder nicht? Daher war letztlich das alles auch ein Grund für die Gespräche mit der Staatskanzlei, die geführt wurden und die Sie und am Mittwoch Herr Liminski bestätigt haben. Und wenn das so war, dann ging es nicht mehr um ein unabhängiges Bewerbungsverfahren im Rahmen der Bestenauslese. Es ging in den Gesprächen vielmehr um Werbung der Kontrahenten – so die Aussage von Herrn Minister Liminski – für die jeweils eigene Person und um Klärung vonseiten des Justizministers, wie mit dieser Situation bei einer von ihm ohne objektive Kriterien angenommenen interessanten Bewerbung umzugehen sei. Die anschließenden Gespräche mit den anderen Bewerbern führten folglich zur Verletzung des Neutralitätsgebots durch Sie, Herr Minister, und die Einbeziehung der Staatskanzlei und anderer Mitglieder des Kabinetts führte für die Besetzung dieser zweithöchsten Richterstelle in NRW zum orientalischen Basar. Herr Minister, seien Sie doch ehrlich: Hier zählte nicht mehr die Bestenauslese. Hier zählte nur noch Ihr eigenes Werben für Ihre Favoritin. Daher wurde auch ein Werben der Konkurrenten für die eigene Person notwendig, weil sie alle der Ansicht waren, dass gar kein faires Verfahren mehr vorlag. Ich sage Ihnen, Herr Minister, noch einmal ganz deutlich: Ein Feilschen und Postengeschacher nach persönlichem Gutdünken schadet der gesamten Justiz. (Beifall von der FDP und der SPD) Da der Scheinwerfer sich nun zusätzlich auf die Staatskanzlei richtet, werden neue Fragen aufgeworfen. Herr Minister, Ihre mangelnde Distanz machte Sie von Anfang an befangen. Sie tragen dafür die Verantwortung. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP und der CDU) Landtag
