Rainer Schmeltzer
Danke, Herr Abgeordneter Tritschler. – Für die Landesregierung spricht jetzt Minister Liminski. Nathanael Liminski, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten: Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Die Vorfälle in Teilen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks – beim rbb; es wurde erwähnt – im vergangenen Jahr haben uns nachdrücklich verdeutlicht, wie wichtig Kontrollmechanismen und klare Verantwortungsstrukturen sind. (Beifall von Angela Freimuth [FDP] und Ralf Witzel [FDP]) – Danke für den Applaus, lieber Kollege Witzel. In unmittelbarer Nähe zu diesen Vorfällen haben die Länder angekündigt, gesetzlichen Anpassungsbedarf zu prüfen, und sie haben schnell geliefert. Sie haben ihren Worten unmittelbar Taten folgen lassen. Mit dem vorliegenden Vierten Medienänderungsstaatsvertrag werden konkrete gesetzliche Maßnahmen im Sinne von Best-Practice-Vorgaben vorgeschlagen. Eines möchte ich betonen: Das WDR-Gesetz – hier in diesem Hause geschaffen und beschlossen – übernimmt im Kreis der Rundfunkgesetze durchaus eine Vorbildfunktion. Schon zuvor gab es im WDR-Gesetz deutlich detailliertere Regelungsrahmen als in vielen anderen Rundfunkgesetzen in Deutschland. Wir machen diese Regelungen nun bundeseinheitlich zum Standard. Dementsprechend kann sich dieses Haus selbstbewusst zu diesem Medienstaatsvertrag verhalten, denn es sind hohe einheitliche Standards. Über was reden wir in der Sache? Wir reden über Transparenz, über Compliance, über Gemeinschaftseinrichtungen und Beteiligungsunternehmen, über Gremienaufsicht und über Interessenkollisionen. Zu all dem wird ein einheitlicher gesetzlicher Rahmen geschaffen – auch für die Veröffentlichung der Bezüge von Intendanten und Direktoren. Es gibt 30.11.2023 allgemeine Transparenzstandards und ein Compliance-Management-System. All das ist dringend notwendig, wird mit diesem Medienänderungsstaatsvertrag jetzt aber eben auch geliefert. Mehr noch: Aufseiten der Aufsichtsgremien stärken wir die Unabhängigkeit und die Fachkompetenz und treffen auch hier einheitliche Regelungen im Umgang mit möglichen Interessenkollisionen. – Das zu dem, was heute zur Entscheidung ansteht. Ich möchte die Gelegenheit dieser Debatte aber auch nutzen, um sehr deutlich zu sagen: Die Debatte über die Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist damit sicherlich noch nicht zu Ende. Wir müssen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk fördern, aber eben auch fordern. Nur so kann ein pflichtbeitragsfinanziertes System in der breiten Gesellschaft Akzeptanz finden und damit für die Zukunft gerüstet sein. Der Vierte Medienänderungsstaatsvertrag ist ein wichtiger Schritt in diesem Reformprozess; er ist aber weder der erste noch der letzte. Weitere Schritte sind bereits im Blick. Die Rundfunkkommission der Länder arbeitet bereits intensiv an der Fortentwicklung der gesetzlichen Rahmenbedingungen. Wir arbeiten dabei an der Qualitätssicherung, den Strukturen, an der Zusammenarbeit und auf dem Feld der Good Governance. Ziel ist und muss es sein, einerseits Relevanz zu erhalten, andererseits Akzeptanz zu sichern und insgesamt Beitragsstabilität zu erzielen. Dazu habe ich bereits gestern in der Debatte zum Medienhaushalt ausgeführt. (Beifall von Andrea Stullich [CDU]) Wir wollen diesen Reformprozess gemeinsam mit den Anstalten gehen. Wir wollen das auch gemeinsam mit den Anstalten umsetzen und nicht gegeneinander. Ich nehme durchaus ein gesteigertes Problembewusstsein in den Sendern wahr. Klar ist aber auch, dass jetzt auf allen Seiten Taten folgen müssen. Dazu führe ich zahlreiche Gespräche mit allen Akteuren. Ich denke, dass der Zukunftsrat im Frühjahr hierzu wichtige Impulse setzen wird. Vor uns liegt mit Blick auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in diesem Land ein gemeinsamer Kraftakt. Ich glaube aber, dass der Vierte Medienänderungsstaatsvertrag gerade mit Blick auf das, was an Arbeit vor uns liegt, ein guter Schritt zum Ende dieses Jahres ist. Ich möchte abschließend noch auf den kurzfristig eingereichten FDP-Antrag eingehen. Ich glaube, er ist vielleicht gut gemeint, bleibt aber inhaltlich weit hinter dem zurück, was an Reformen des öffentlichrechtlichen Rundfunks sowohl seitens der Sender als auch in der Diskussion der Länder längst in vollem Gange ist. – Das ist das eine. Landtag Zum anderen verschließt man bei diesem Entschließungsantrag – ich muss es leider so sagen – die Augen davor, dass das WDR-Gesetz Vorbild für die Regelungen in diesem Vierten Medienänderungsstaatsvertrag war. Abschließend will ich noch eines sagen – ich habe ja mit dem rbb begonnen und will deswegen auch mit ihm schließen –: Den rbb und die Diskussion in Berlin-Brandenburg als großes Vorbild zu nehmen, ist ehrlicherweise ein Treppenwitz der Geschichte. Damit dreht man das Ganze ja um. Im Übrigen will ich sagen, dass das, was dort gefordert wird, in der WDR-Welt längst Realität ist. Professionalität im Verwaltungsrat und größtmögliche Transparenz auch bei Gehältern gelten nach dem WDR-Gesetz nämlich heute schon. Insofern braucht man das in einem Entschließungsantrag nicht fordern. In diesem Sinne bitte ich um Zustimmung zum Vierten Medienänderungsstaatsvertrag. – Danke. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
