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Ralf Witzel

FDP 30.11.2023 Sitzungen 18/49

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Vierte Medienänderungsstaatsvertrag sollte eigentlich von großer Bedeutung für Fortschritte bei wirksamer Gremienkontrolle und Compliance im öffentlich-rechtlichen Rundfunk sein. Leider wird die aktuelle Textfassung den objektiven Notwendigkeiten aber nicht ansatzweise gerecht. Dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk nicht allein schon deshalb unfehlbar ist, weil er im Auftrag von Staatsverträgen agiert und jeden fürsorglich in seine Beitragspflicht einschließt, ist seit Langem klar. Die skandalösen Vorgänge bei unterschiedlichen Rundfunkanstalten in den letzten Monaten wie beispielsweise beim rbb oder beim NDR betreffen Vorwürfe der persönlichen Vorteilnahme, der Vetternwirtschaft und politisch gefärbter Hofberichterstattung. Der Landesrechnungshof Nordrhein-Westfalen darf zum Glück auch gelegentlich einen kritischen Blick auf den WDR werfen und hat dies zuletzt dankenswerterweise im Bereich „Liegenschaften“ beim Dekadenprojekt des neuen Filmhauses in Köln auch getan. Laut Berichterstattung insbesondere des Kölner Stadt-Anzeigers ist die Folge fehlender Prüfungen der Wirtschaftlichkeit und fehlender Standortalternativen, dass es nun zu einer Kostenüberschreitung in dreistelliger Millionengrößenordnung kommt. Berichte vermelden: Zukünftig fallen 240 Millionen Euro Kosten anstatt der geplanten 130 Millionen Euro an. Die letzten Vorgänge zeigen: Gremienvertreter repräsentieren auftragsgemäß die Allgemeinheit; Ihnen fehlt aber oft die nötige Expertise in rechtlicher oder betriebswirtschaftlicher Hinsicht, um alle Prozesse vollständig nachvollziehen zu können. Im journalistischen Bereich sind Schwellenwerte zu hoch, um Interessenkollisionen durch Fremdaufträge vollständig und besser nachvollziehen zu können. Mangelnde Transparenz ist ein erhebliches Compliance-Problem. Dabei enthält der Vierte Medienänderungsstaatsvertrag wenige Vorschriften, die falsch wären. Das eigentliche Problem ist daher nicht, was er regelt, sondern was er nicht hinreichend regelt. Auch die Unterlassung des Gebotenen und ansonsten Selbstverständlichen ist ein Problem. Der renommierte Medienrechtler und Sachverständige bei der Expertenanhörung, Professor Karl-Eberhard Hain, den Sie ja vorgeschlagen haben, Frau Kollegin Stullich, führt die verfassungsrechtlichen Bedenken aus, die im Wortlaut im Ausschussprotokoll 18/363 auf Seite 15 nachvollzogen werden 30.11.2023 können. Das von Ihnen begonnene Zitat „Ich habe verfassungsrechtliche Bedenken, um das deutlich zu sagen“ geht weiter mit: „Ich bin der Meinung, dass die Frage der hinreichenden Funktionsadäquanz und Effektivität der Gremienarbeit eine Frage von verfassungsrechtlicher Relevanz ist. Wenn ich Zweifel an der hinreichenden Funktionsadäquanz geäußert habe, dann sind das auch verfassungsrechtliche Zweifel.“ Das heißt, derjenige, der das Nötige nicht tut, um hier für Transparenz zu sorgen, begeht auch einen Verstoß gegen Obliegenheiten. Die Grünen ihrerseits haben Transparency International um ein Expertenvotum gebeten. Karin Holloch hat den Verbesserungsbedarf aufgezeigt. Unter anderem sagt sie, die Regeln zur Veröffentlichung der Bezüge und geldwerten Vorteile der Intendanz und des Direktoriums reichen nicht aus. Es existieren eine Regelungslücke und ein Transparenzmangel bei signifikanten Nebentätigkeiten, die auf mehrere Auftraggeber aufgeteilt werden. Die Unabhängigkeit der Ombudsperson ist fraglich bei einer entgeltlichen Beauftragung durch die öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt. Deshalb sage ich an dieser Stelle: Das sind keine Leute gewesen, die die FDP zur Anhörung gebeten hätte, aber wenn es doch namhafte Vertreter sind, die von den Koalitionsfraktionen benannt worden sind und für deren Teilnahme ich sehr dankbar bin, müssen Sie sich doch auch mit der materiellen Substanz der Kritik auseinandersetzen. (Beifall von der FDP – Zuruf von Tim Achter- meyer [GRÜNE]) Es hat in der Konsequenz der Senderkrise beim rbb eine umfassende Novellierung des dortigen Staatsvertrages durch die zuständigen Parlamente gegeben, die auch die Rolle der Rechnungshöfe stärken. (Florian Braun [CDU]: Aber Sie dürfen sich schon eine eigene Meinung dazu bilden!) Wir sagen: (Tim Achtermeyer [GRÜNE]: Aber dann sagen Sie es doch schneller!) Was andere Bundesländer in der Konsequenz des Umgangs mit den dortigen Vorgängen hinbekommen, müssen wir uns doch auch in Nordrhein-Westfalen zutrauen. Unser Anspruch muss es doch sein, nicht hinterherzuhinken, sondern was andere Länderparlamente an Compliance-Verbesserungen für möglich halten, auch durchzuführen. Der WDR hat uns in der Anhörung mitgeteilt, er finde die Regelung sinnvoll und habe damit überhaupt kein Problem, weil er nach seinem Verständnis schon Landtag alles tue, was der neue Medienänderungsstaatsvertrag regelt. (Zuruf von Tim Achtermeyer [GRÜNE]) Das heißt, zumindest für Nordrhein-Westfalen und den WDR sind gar nicht unmittelbar Vorteile zu erwarten. Deshalb fordern wir die Landesregierung auf, es nicht so zu verabschieden – die Expertenanhörung hat die Defizite aufgezeigt hat – und zu Nachverhandlungen und Korrekturen zu kommen, damit wir auch in Nordrhein-Westfalen den Standards entsprechen, die sich andere Bundesländer setzen. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP)

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