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Ina Blumenthal

SPD 30.11.2023 Sitzungen 18/49

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Reform der Rundfunk- und Fernsehanstalten hat ein klares Ziel: Wir wollen das Vertrauen, das Bürgerinnen und Bürger in die Journalistinnen und Journalisten, in die Sender und ihre Inhalte haben, stärken und wo immer möglich ausbauen. Die Themen „Transparenz“, „Controlling“ und „Aufsicht“ werden überzeugend überarbeitet, und daher werden wir gleich auch zustimmen. Zu Recht erwarten Bürgerinnen und Bürger Transparenz. Zu Recht müssen die öffentlich-rechtlichen Anstalten transparent aufzeigen, wofür sie Beitragsgelder verwenden. Das ist ein Gebot der Fairness und des Vertrauens gegenüber den Menschen in unserem Land, und daher wird der Medienstaatsvertrag geändert – noch einmal: zu Recht. (Beifall von der SPD und Andrea Stullich [CDU]) Zu Recht wird außerdem die Kontrolle und Teilhabe durch Verwaltungs- und Rundfunkräte sowie Fernseh- und Hörfunkräte ausgeweitet. Für alle Journalistinnen und Journalisten ist es mir zudem wichtig, dass die Unabhängigkeit der Medienschaffenden geschützt wird. Journalistinnen und Journalisten müssen frei und unabhängig arbeiten können, ohne von anderen beeinflusst zu werden. Die SPD unterstützt diese Reform zur Erhaltung der Vielfalt und Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ausdrücklich. Eine entscheidende Maßnahme zur Erhöhung der Transparenz wird durch die Veröffentlichung der Organisationsstruktur, der Gremienzusammensetzung sowie der Satzungen, Richtlinien und Geschäftsordnungen im Internet gegeben sein. Eine unabhängige Compliance-Stelle und eine Ombudsperson können Beschwerden systematisch aufnehmen und die Einhaltung von Regeln und Landtag Standards beaufsichtigen. Denn wenn es an etwas in unserem Land nicht mangelt, dann sind das Beschwerden. Die Verwaltungsräte benötigen regelmäßig Fort- und Weiterbildungen, um sich die notwendigen Fach- und Sachkenntnisse für eine effektive Aufsicht anzueignen oder diese aufzufrischen. Die Geschäftsstellen der ehrenamtlichen Gremien müssen aber auch finanziell ordentlich ausgestattet werden. Zwei Kritikpunkte aus der Expertenanhörung bleiben aber: Die möglichen Nebentätigkeiten von Intendanten und Direktoren unter 1.000 Euro im Monat und ohne Zusammenhang zum Hauptamt müssen weiterhin nicht veröffentlicht werden. Zudem können politische Interessenskollisionen auch weiterhin nicht ausgeschlossen werden. So fehlt es beispielsweise an einer Karenzzeit. Das sind offene Wunden, die wir in Zukunft schließen müssen. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist und bleibt ein wichtiges Gut für unsere Demokratie. Dieser Vierte Medienänderungsstaatsvertrag ist ein weiterer guter Schritt. Er ist ein guter Schritt, damit sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk laufend positiv wandeln kann. Dies unterstützen wir als SPD-Fraktion jetzt und auch in Zukunft. – Danke. (Beifall von der SPD)

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