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Christof Rasche

30.11.2023 Sitzungen 18/49

Vielen Dank. – Für die Landesregierung hat nun in Vertretung für Minister Krischer Ministerin Gorißen das Wort. Bitte sehr. Silke Gorißen, Ministerin für Landwirtschaft und Verbraucherschutz: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der Wert von Streuobstwiesen als Teil unserer gewachsenen Kulturlandschaft und als Lebensraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten steht überhaupt nicht infrage. Viele Menschen, Landwirtinnen und Landwirte, Naturbegeisterte in Naturschutz- und Heimatvereinen, engagieren sich für den Erhalt der alten Bestände, pflanzen neue Bäume, stecken viel Arbeit in die Pflege der Bäume, in die Ernte und in die Weiterverarbeitung der gesunden Früchte. Hiervon zeugen auch die zahlreichen Obst- und Apfelfeste landauf und landab in den vergangenen Wochen. Damit wird klar: Streuobstwiesen sind nicht einfach da, sondern jemand muss sich darum kümmern und Zeit und viel Mühe hineinstecken, damit sich dort auch Steinkauz und Co. wohlfühlen können. Auch das Land – ebenso wie viele Kreise und Kommunen – leistet hierbei seinen Beitrag. So hat die Landesregierung in den vergangenen Jahren immer wieder deutlich gemacht, dass ihr die Streuobstbestände am Herzen liegen. Ein Beispiel: Im Rahmen des Vertragsnaturschutzes wird aktuell die regelmäßige Pflege von ca. 880 ha Streuobstwiesen – dies ist die vorläufige Zahl für 2023 – finanziell durch das Land gefördert. Die Förderfläche hat allein seit 2018 damit um fast ein Viertel zugenommen. Hinzu kommt eine finanzielle Landesförderung für neu angelegte Streuobstwiesen. Landtag Weiterhin unterstützt das Land seit mehreren Jahren das Projekt „Netzwerk Streuobstwiesenschutz.NRW“. Hierbei setzen sich Landwirtschaft und Naturschutz erfolgreich gemeinsam für den Schutz und den Erhalt der Streuobstbestände in Nordrhein-Westfalen ein. Ein weiterer Baustein des Landes zum Schutz der Streuobstwiesen wurde 2016 im Zuge der damaligen Novelle des Landesnaturschutzgesetzes beschlossen. Seinerzeit waren bei der letztlich gefundenen landesgesetzlichen Lösung auch die beiden nordrhein-westfälischen Landwirtschaftsverbände sowie drei landesweit anerkannte Naturschutzverbände eingebunden. Die 2016 gefundene Lösung sieht vor, dass für extensiv genutzte Streuobstbestände aus überwiegend hochstämmigen Obstbäumen mit einer Fläche ab 2.500 m² der gesetzliche Biotopschutz in NRW gilt. Ausgenommen sind Bäume, die weniger als 50 m vom nächstgelegenen Wohngebäude oder Hofgebäude entfernt sind. Der gesetzliche Schutz tritt in Kraft, sobald die Gesamtfläche der Streuobstbestände im Land Nordrhein-Westfalen um mindestens 5 % bezogen auf einen noch festzulegenden Stichtag abgenommen hat. Die landesweite Kartierung der Streubestände konnte zum Jahresende 2022 abgeschlossen werden. Hierbei leisteten untere Naturschutzbehörden, das LANUV, Biologische Stationen und das Naturschutzehrenamt wertvolle Beiträge. Im Zuge der Umsetzung der Regelung im Landesnaturschutzgesetz geht es nun um den nächsten im Gesetz genannten Schritt. Hierzu prüft das Umweltministerium den Erlass einer Rechtsverordnung unter anderem über den maßgeblichen Stichtag sowie über Einzelheiten zu einer Feststellung der Flächenabnahme. Zum im SPD-Antrag geforderten Bekenntnis des Landes zum 30-%-Ziel der EU-Biodiversitätsstrategie möchte ich festhalten: Der Beschluss von Montreal zum Schutz der Natur wurde von der internationalen Staatengemeinschaft getroffen und zielt in Europa auf die Ebene der Mitgliedsstaaten. Das Ziel, mindestens 30 % der weltweiten Land- und Meeresfläche unter effektiven Schutz zu stellen, wird dabei nicht auf untere Verwaltungseinheiten wie Bundesländer, Kreise und kreisfreie Städte heruntergebrochen. Im März 2023 wurden durch den Bund zur Umsetzung der EU-Schutzgebietsziele für 2030 Gebiete an die Europäische Kommission übermittelt, die zur Zielerfüllung beitragen sollen. Anfang 2024 werden die Länder dem Bund eine weitere Tranche an Gebieten zur Meldung an die Europäische Kommission übermitteln. Wir können versichern, dass Nordrhein-Westfalen hierzu dann auch liefern wird. 30.11.2023 Die Aussage im Antrag der SPD-Fraktion, dass die aktuelle Regelung im Landesnaturschutzgesetz in ihrer praktischen Umsetzung nicht zu einem effizienten Schutz der Streuobstwiesen führt, wird seitens der Landesregierung nicht geteilt. Stattdessen sollen nach dem Willen der Landesregierung die bestehenden Fördermaßnahmen durch ein engmaschiges Monitoring der Streuobstbestände ergänzt werden, um die landesweite Entwicklung im Blick zu behalten. Es sollte noch ein weiterer wichtiger Aspekt bedacht werden: Unsere aktuelle landesgesetzliche Regelung hat neben dem Naturschutz auch den Vertrauensschutz der für die Bewirtschaftung, die Pflege und den Erhalt der Streuobstwiese maßgeblichen Beteiligten im Blick. Die Landesregierung setzt weiterhin auf die Kooperation mit den Landwirtinnen und Landwirten. Ohne deren Einsatz und aktives Handeln kann ein Erhalt unserer Streuobstbestände und auch die Pflanzung und die Pflege neuer Streuobstwiesen nicht erreicht werden. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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