Rainer Schmeltzer
Herzlichen Dank, Herr Abgeordneter Witzel. – Für die Landesregierung spricht in Vertretung für die Ministerin Neubaur die Ministerin Paul. Bitte schön. Josefine Paul*), Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Zu dem im vorliegenden Antrag angesprochenen Sachverhalt haben wir bzw. hat das Wirtschaftsministerium bereits mehrfach umfangreich berichtet. Frau Ministerin Neubaur hat zuletzt im Oktober schriftlich Berichtsbitten im Ausschuss für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie beantwortet und wird in der Sitzung des AWIKE am 6. Dezember erneut schriftlich und mündlich zum Sachstand bezüglich des neuen Rückmeldeverfahrens zur NRW-Soforthilfe 2020 berichten. Die NRW-Soforthilfe hat nicht in Hunderten, nicht in Tausenden, sondern in Hunderttausenden Fällen Unternehmerinnen und Unternehmern in der ersten Phase der Coronapandemie sehr geholfen. Das ist seinerzeit von allen Fraktionen im Wirtschaftsausschuss und im Plenum des Landtags auch ausdrücklich so anerkannt worden. Diese enormen Zahlen, die wir sonst bei unseren Förderprogrammen niemals erreicht haben und wohl auch künftig kaum erreichen werden, stellen hohe bis höchste Anforderungen an die digitale Aufbereitung Landtag der Verfahren, an die Nutzerfreundlichkeit und an die Verwaltungseffizienz. Aber die Verfahren müssen selbstverständlich auch den Gesetzen genügen, vor allem dem Haushaltsrecht. Sie müssen durch die Verwaltungsvereinbarungen zwischen Bund und Ländern abgedeckt sein und den Vorgaben entsprechen, die das Oberverwaltungsgericht in seiner Entscheidung am 17. März 2023 gemacht hat. Vorgaben von Gerichten können und wollen aber niemals so präzise sein, dass sie von der Exekutive nur eins zu eins aus der Urteilsbegründung abgeschrieben werden könnten. Gerichtsurteile müssen vielmehr ausgelegt, interpretiert und handhabbar gemacht werden. Vor dieser Aufgabe stehen wir gerade. Kommen wir nun zu den von der antragstellenden Fraktion aufgeworfenen Forderungen nach einer Überprüfung aller geltend gemachten Rückzahlungsforderungen und einem Zahlungsmoratorium. Diesen Forderungen werden wir schon aus rechtlichen Gründen nicht nachkommen. Bereits ergangene, bestandskräftige Schlussbescheide in der NRW-Soforthilfe 2020 aufzuheben, ist weder rechtsstaatlich geboten noch haushaltsrechtlich möglich. Der Bestandskraft eines Verwaltungsaktes wird zu Recht große Bedeutung zugemessen, denn ihr Zweck ist die Wahrung der Rechtssicherheit und des Rechtsfriedens. Bestandskräftige Bescheide aufrecht zu erhalten, entspricht der Verwaltungspraxis und wird überdies von der Rechtsprechung regelmäßig bestätigt. Eine Aufhebung der rechtskräftigen Schlussbescheide wäre auch nur vermeintlich gerecht, denn die pauschale Aufhebung der Schlussbescheide würde in der ganz überwiegenden Zahl der Fälle nachträglich eine Überkompensation der Unternehmen zulassen. Ergebnis eines Vorgehens, wie es der vorliegende Antrag fordert, wäre, dass letztlich alle Antragstellenden, die von Anfang an nicht antragsberechtigt waren oder gar keine coronabedingten Umsatzeinbußen und daraus folgende Liquiditätsengpässe hatten, die volle Höhe der höchstrichterlich anerkannt nur vorläufig bewilligten Fördergelder einfach behalten dürften. Das wäre nicht gerecht, sondern ungerecht. Es wäre Unrecht. Die weitere Forderung im vorliegenden Antrag nach einem Verfahren für den Umgang mit Anträgen auf Stundung und Erlass erübrigt sich. Dies setzt das Wirtschaftsministerium bereits um – zum einen durch die mehrfach verlängerte Frist für die Rückzahlung der Soforthilfen, nunmehr bis heute, zum 30. November 2023. Die gewährten Soforthilfen standen den Antragstellenden somit mehr als drei Jahre zinslos zur Verfügung. Bestehende finanzielle Engpässe konnten so für lange Zeit überbrückt werden. Zum anderen arbeiten das Wirtschaftsministerium, das Ministerium der Finanzen und auch die Bezirks-30.11.2023 regierungen zurzeit gemeinsam daran, der angespannten wirtschaftlichen Situation bei vielen Antragstellerinnen und Antragsstellern weiterhin Rechnung zu tragen. Wir wollen und werden all denen praktikable, rechtskonforme, digitale Lösungen für Ratenzahlungen anbieten, denen eine fristgemäße Rückzahlung der NRW-Soforthilfe nicht möglich ist. Diese Lösungen werden bereits am kommenden Montag, dem 4. Dezember 2023, über das Wirtschafts-Service-Portal an den Start gehen. Insgesamt lehnen wir den Antrag der AfD Fraktion daher ab. – Herzlichen Dank.
