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Thomas Schnelle

CDU 30.11.2023 Sitzungen 18/49

Wir werden uns im Rahmen der Diskussionen um dieses Gesetzgebungsverfahren intensiv damit beschäftigen. Ich habe erklärt, dass es eine deutliche Abgrenzung zwischen dem Renteneintrittsalter der Feuerwehren und dem Renteneintrittsalter der anderen Beamtinnen und Beamten oder auch der anderen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern geben muss. Ob sie sieben oder sechs Jahre beträgt, werden wir dann in den Diskussionen besprechen. Es gibt Gründe, die für sechs Jahre sprechen. Das werden wir aber im weiteren Prozess erörtern. (Zuruf von der SPD: Keine Antwort ist auch eine Antwort! – Dr. Günther Bergmann [CDU]: Es war eine Kurzintervention, keine Frage!)

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