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Thomas Schnelle

CDU 30.11.2023 Sitzungen 18/49

Ich möchte zu Ende reden. – Sobald der Gesetzentwurf hier in den Landtag eingebracht worden ist, können wir uns im normalen Gesetzgebungsverfahren ausführlich damit beschäftigen. Wir können selbst eine Anhörung durchführen und dann umfassend darüber entscheiden. Aufgrund meiner zu Beginn gemachten Ausführungen zur gesellschaftlichen Entwicklung und zur Anhebung des Renteneintrittsalters in anderen Bereichen ist es aus meiner Sicht aber legitim, dass sich die Landesregierung im Rahmen dieser gesetzlichen Neuregelung auch mit der Thematik des Eintrittsalters in den Ruhestand bei den Feuerwehren beschäftigt hat, und dies – ich wiederhole das hier noch einmal – immer unter Berücksichtigung der besonderen Herausforderungen des Dienstes in den Feuerwehren. Wir werden demnächst einen Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht bekommen. Dann werden wir natürlich unter Berücksichtigung dieser Diskussionen, die wir hier führen, noch einige Dinge besprechen. Wir werden uns über das Renteneintrittsalter an sich unterhalten. Wir werden insbesondere die Frage diskutieren, ob eine Trennung nach Laufbahnen sinnvoll ist. Außerdem werden wir uns mit den Übergangsfristen beschäftigen. Landtag Deshalb ist unsere Aufforderung: Lassen Sie uns diese Diskussionen gemeinsam im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens führen. Ihre jetzigen Anträge, die diese Diskussionen von vornherein ausschließen, lehnen wir daher ab. (Beifall von der CDU)

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