Thomas Schnelle
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Frau Kavena, ich habe es gerade schon als böswillige Landtag Unterstellung empfunden, dass Sie hier sagen, wir würden nicht mit den Feuerwehrfrauen und -männern diskutieren. Ich bin seit Wochen in den Wachen unterwegs und habe mit vielen Gespräche geführt – nicht nur mit den Gewerkschaften, nicht nur mit den Interessenverbänden, sondern auch mit den Kräften vor Ort. Da wird sehr viel sachlicher diskutiert, als Sie das gerade hier im Plenum gemacht haben. (Beifall von der CDU) Noch eines vorweg: Lieber Marc Lürbke, ich lasse mir von dir auch nicht den Respekt vor unseren Feuerwehrfrauen und -männern absprechen, wie du es gerade hier in deiner Rede versucht hast. Das war schon sehr populistisch. (Beifall von der CDU – Zuruf von Marc Lürbke [FDP]) – Nein. (Weiterer Zuruf von Marc Lürbke [FDP]) – Nein. Welchen Respekt habt ihr denn dann vor der Polizei? Das frage ich jetzt einmal. Aber dazu komme ich nun in meiner Rede. Der wichtigste Punkt – und das ist gerade in allen Reden gesagt worden – ist: Die Feuerwehrfrauen und -männer in den hauptamtlichen und beruflichen Feuerwehren leisten neben den vielen dort ehrenamtlich tätigen Einsatzkräften einen enormen Beitrag für die Sicherheit in unserem Land. Das ist vollkommen unstrittig. Sie löschen Brände, retten Personen und Tiere aus Gefahrenlagen, leisten in vielen Städten den Rettungsdienst und vieles mehr – und dies, wie gerade schon mehrfach gesagt, in 24-Stunden-Schichten. Sie setzen in Gefahrsituationen ihr Leben und ihre Gesundheit ein. Es ist unstrittig, dass diese Belastungen und Herausforderungen im Dienst Berücksichtigung bis hin zu einem deutlich früheren Eintritt in die Rente finden müssen. Allerdings stehen auch die Feuerwehrfrauen und -männer im feuerwehrtechnischen Dienst nicht außerhalb der Entwicklungen in unserer Gesellschaft mit ihren weitreichenden Verbesserungen bei der Gesundheit der Menschen und einer Steigerung der Lebenserwartung. Diese Entwicklungen haben in allen anderen Berufsgruppen zu einem späteren Erreichen des Rentenalters geführt. 2007 wurde durch die Große Koalition auf Bundesebene die Rente mit 67 beschlossen. Der Anstieg begann 2012. Somit werden demnächst auch die Kräfte in den Werksfeuerwehren oder angestellte Rettungssanitäter und Notfallsanitäter in den Rettungsdiensten bis 67 Jahre ihren Dienst versehen müssen. In NRW wurde bereits 2003 durch die damalige Landesregierung aus SPD und Bündnis 90/Die Grünen der Eintritt in den Ruhestand für Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte von 60 Jahren auf 62 Jahre 30.11.2023 erhöht – bzw. für diejenigen Kolleginnen und Kollegen, die 25 Jahre im Wechselschichtdienst sind, auf 61 Jahre. Kräfte in Spezialeinheiten oder Polizeihundertschaften gehören hierzu zum Beispiel nicht und müssen bis 62 Jahre ihren Dienst verrichten. Liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD, die Kolleginnen und Kollegen im Wechselschichtdienst werden es sicherlich ein bisschen als Hohn empfunden haben, als Sie sich gestern hingestellt und gesagt haben: Die 60 muss bleiben! Das OVG-Urteil vom 9. Juni 2022 hat keine Ausführungen zum Eintrittsalter in den Ruhestand gemacht; das ist richtig. Es hat lediglich die Regelung darüber, wer zum feuerwehrtechnischen Dienst bzw. zur Feuerwehr gehört, für nichtig erklärt. Hier muss nun eine bestandskräftige Regelung gefunden werden. Die Landesregierung hat einen ersten Entwurf hierzu in die Verbändeanhörung gegeben. Im Innenministerium ist noch mal darüber diskutiert worden. Wir haben ja noch gar keinen bekannten Entwurf, den die Landesregierung hier eingebracht hat.
