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Carlo Clemens

AfD 29.11.2023 Sitzungen 18/48

Die FDP spricht davon, dass der Staat „Pioniere“ der Sonnenenergie ausbremsen würde, während die jüngst gegen die geschlossenen Stimmen der Opposition beschlossene Novelle der Landesbauordnung sogar eine Solardachpflicht vorsieht. Dagegen hatte sich die FDP ausgesprochen. Jetzt beklagt Sie wieder, dass der Ausbau der Sonnenenergie ausgebremst würde. So weit, so verworren. Bislang hat der Ausbau von erneuerbaren Energien nicht nur dafür gesorgt, dass für den Bau von Windindustrieanlagen, die bald noch viel näher an Siedlungen heranrücken dürfen, Wälder abgeholzt und Kulturlandschaften verspargelt wurden. Auch wurde die situative Stromknappheit verschärft, sodass sich Deutschland vom Stromexporteur zum Importeur entwickelt hat. Die damit einhergehende Fixierung auf Windkraft und Photovoltaik zeigt sich dabei wenig technologieoffen. Die FDP konterkariert mit ihrem Antrag die Selbstverwaltung der Kommunen und deren Planungshoheit. Mit geltenden lokalen Gestaltungs- oder Erhaltungssatzungen haben Städte und Gemeinden sowie die dort lebenden und handelnden Kommunalpolitiker den Denkmalbestand und das 29.11.2023 Gesamterscheinungsbild ihrer Heimat am besten im Blick. Es gibt in Nordrhein-Westfalen knapp über 80.000 Baudenkmäler bei einem Gesamtgebäudebestand von etwa 5,5 Millionen. Das entspricht einem Anteil von weniger als 1,5 Prozent. Vor dem Hintergrund dieser ohnehin schon verschwindend geringen Zahl den Wunsch nach Erhalt gewachsener Ausformungen heimischer Baukultur, zu denen auch die Dachlandschaften gehören, als veraltet und überholt zu bezeichnen und die Installation von Photovoltaik-Anlagen auf ebendiesen Denkmälern voranzutreiben zu wollen, ist ein direkter Angriff auf unsere gebaute Identität. Als wäre der Umgang mit den wenigen verbliebenen Denkmälern des Landes nicht schon lieblos genug – die Neufassung des Denkmalschutzgesetzes NRW hatte in Sachen „Sonnenenergie auf Baudenkmälern“ die Büchse der Pandora ja bereits geöffnet. Eine derartige Geringschätzung aus Nützlichkeitsdenken heraus ist nicht zu verantworten. Dass viele Solarpaneele mittlerweile in verschiedenen Farben verfügbar seien, bedeutet keinesfalls, dass deren Installation auf Denkmälern keinen visuellen Substanzverlust zur Folge hätte. Eine rote Photovoltaik-Anlage auf einem mit roten Pfannen gedeckten Dach zu installieren, macht diese weder unsichtbar noch schöner anzusehen, woran auch Ihre Euphemismen einer „organischen Anpassung“ nichts ändern. Darüber hinaus sind beispielsweise rote Module teurer als die üblichen blauen, welche nach wie vor den Markt dominieren. Diese stellen daher keine praktikable Lösung im Konflikt zwischen Denkmalschutz und PV-Anlagen dar – erst recht nicht, wenn es nicht um vereinzelte Signalbauten und Pilotprojekte geht, sondern um die im Antrag als Pioniere bezeichneten Privatpersonen mit begrenzten finanziellen Mitteln. Für die FDP-Fraktion scheint das baukulturelle Erbe ein Nebenfeld zu sein, dessen Substanzverlust im Zuge forcierter Energiewende in Kauf genommen wird. Für die AfD ist das keine Option. Das „A“ in AfD steht auch für Altbauten. Ihren Antrag lehnen wir ab.

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