Markus Wagner
CDU-Chef Friedrich Merz konstatiert zu recht: Die AfD ist die Partei der Soldaten und Polizisten. Gerade unsere Einsatzkräfte in Nordrhein-Westfalen halten für uns alle den Kopf hin. Jeden Tag, jede Minute. Sie halten den Kopf hin für eine Politik, die Probleme vor allem neu schafft, anstatt vorhandene zu lösen. Unsere Polizei muss ausbaden, was Landes- und Bundesregierung zu verantworten haben: Immer mehr Verbrechen, immer mehr Straftaten. Das als „bunte Vielfalt“ verbrämte Versagen beim Schutz unserer Grenzen und der Unwille, Kriminelle und Illegale endlich konsequent abzuschieben, trägt dabei erheblich zu dieser Mehrbelastung für uns alle, aber eben auch für unsere Polizei, bei. Es ist daher richtig, dass unsere christlich-abendländische Gesellschaft ihnen die Seelsorge durch die Kirchen auch institutionell ermöglicht. Und es ist folgerichtig, auch die Mehrbelastung und politikgetriebene Inflation auszugleichen. Die Mehrkosten von 150.000 Euro wie auch die Vereinbarung tragen wir daher selbstverständlich mit. Auch da diese Rede zu Protokoll geht, möchte ich nicht versäumen, den Mitarbeitern der Landtagsverwaltung – und insbesondere dem Sitzungsdokumentarischen Dienst – zu danken. Landtag Anlage 5 Zu TOP 9 – „Sonnenenergie: Kommunale Bauvorschriftendürfen „Freiheitsenergien“ nicht ausbremsen“ – zu Protokoll gegebene Reden Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung: Mit dem vorliegenden Antrag werden die Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen völlig zu Unrecht an den Pranger gestellt. Die in Artikel 78 der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen und in Artikel 28 Absatz 2 des Grundgesetzes verankerte Planungshoheit der Kommunen ist als Teil der kommunalen Selbstverwaltungsgarantie für die Landesregierung Nordrhein-Westfalen ein überragend hohes Gut. Die Möglichkeit zur Steuerung von Photovoltaikanlagen über die Bauleitplanung ist durch die verfassungsrechtlich garantierte Planungshoheit der Kommunen umfasst. Die Frage der Notwendigkeit einer solchen Steuerung sowie deren Ausgestaltung ist daher in jeder Kommune individuell zu bewerten und entzieht sich einer pauschalen Betrachtung. Sicher ist, dass für die Erreichung der Klimaschutzziele und auch zur Schaffung einer nationalen Energiesouveränität die Beschleunigung des Ausbaus der erneuerbaren Energien, insbesondere auch die Beschleunigung des Photovoltaikausbaus, ein wichtiger und erforderlicher Schritt ist. Auch im Rahmen der Bauleitplanung stellen der Klimaschutz und die Klimaanpassung daher wichtige Belange bei der Abwägung dar. Es ist jedoch der konkreten Abwägungsentscheidung der Kommune vorbehalten, welches Gewicht sie diesen zukommen lässt. Die Kommunen setzen sich bereits seit Langem für den Klimaschutz ein. So werden ambitionierte Ziele zur Co -Reduktion gesetzt, die bereits sehr erfolgreich zum Beispiel durch kommunale Klimaschutz- oder Mobilitätskonzepte umgesetzt und erreicht werden konnten. Ziel der Kommunen in Nordrhein-Westfalen war, ist und bleibt es, noch mehr Energie einzusparen, um das Klima zu schonen und eine nachhaltige Stadtentwicklung voranzutreiben. Der vorliegende Antrag bezieht sich im Wesentlichen auf eine Studie eines deutsch-amerikanischen Forschungsteams. Daraus wird weder ersichtlich, in welchen Bundesländern wie viele Kommunen örtliche Bauvorschriften mit dem Inhalt der Steuerung den Photovoltaikanlagen erlassen haben, noch, welche Folgen sich hieraus in dem jeweiligen Bundesland ergeben haben. Der Mehrwert dieser Studie dürfte sich hiermit eher in Grenzen halten. 29.11.2023 Zudem ist festzuhalten, dass gemäß der in Bezug genommenen Studie nur gut 15 Prozent der Gemeinden eine Steuerung verfolgen und diese im Vergleich 8,9 Prozent weniger Photovoltaikanlagen aufweisen. Diese zwar merklichen, jedoch nicht gravierenden Unterschiede verdeutlichen, dass seitens der Kommunen verantwortungsbewusst mit der Steuerung von Photovoltaikanlagen umgegangen wird. Im Rahmen der Planungshoheit sind die planenden Gemeinden frei, den Ausbau der Photovoltaikanlagen neu zu bewerten und entsprechende Pläne zu ändern oder aufzuheben. Pauschale Verbote zur Errichtung von Photovoltaikanlagen, die der Antrag der FDP-Fraktion als eines der Hemmnisse für den Photovoltaikausbau darstellt, können in Nordrhein-Westfalen nach den Regelungen der Landesbauordnung nicht durch örtliche Bauvorschriften auferlegt werden. Auch die Frage, ob die Errichtung einer Photovoltaik-Anlage einer Baugenehmigung bedarf, bestimmt sich nicht nach kommunalen Vorschriften, sondern ausschließlich nach Landesrecht. Nach den umfassenden Verfahrenserleichterungen der Landesbauordnung können Photovoltaikanlagen auf Dächern als auch die allermeisten gebäudeunabhängigen Photovoltaikanlagen baugenehmigungsfrei errichtet werden. Gesonderte örtliche Genehmigungserfordernisse gibt es nicht und solche wären auch mangels Ermächtigungsgrundlage nicht zulässig. Bei der nach dem Denkmalschutzgesetz gegebenenfalls erforderlichen denkmalschutzrechtlichen Erlaubnis werden auch insbesondere die Belange des Klimaschutzes umfassend berücksichtigt. Die Entscheidungsleitlinien meines Hauses vom 8. November 2022 stellen hierbei eine nachvollziehbare und praxistaugliche Hilfestellung für alle Beteiligten dar, um für die große Mehrheit der Anträge denkmalverträgliche Lösungen zu finden und so auch Verfahrenshemmnisse abzubauen, damit Projekte schnell umgesetzt werden können. Die Landesregierung unterstützt sowohl die Kommunen unter Achtung der kommunalen Planungshoheit als auch die Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen bei dem Ausbau von Solaranlagen. Zur Photovoltaik-Offensive des Landes Nordrhein-Westfalen zählen zahlreiche Maßnahmen, die gezielt den Photovoltaik-Ausbau begünstigen und/oder beschleunigen. Zu den Maßnahmen gehören insbesondere Informationsangebote, verstärkt durch die NRW.Energy4Climate sowie die Förderung von verschiedenen Photovoltaik-Segmenten im Rahmen der Förderrichtlinie progres.NRW Klimaschutztechnik. Gefördert werden beispielsweise PV-Anlagen auf kommunalen Dächern oder Beratungsleistungen zum PV-Ausbau sowie Freiflächen-PV, inklusive Landtag Agri-PV und Floating-PV. Zu den Informations- und Beratungsangeboten von NRW.Energy4Climate zählen beispielsweise Workshops und Webinare zu Agri-PV, Mieterstrom sowie auch die Initialberatung zu PV-Projekten. Die schrittweise Einführung umfassender Solarpflichten für Dachflächen ab dem 1. Januar 2024 wird zudem über die Landesbauordnung – neben weiteren umfassenden Erleichterungen für den Ausbau der erneuerbaren Energien – umgesetzt. Abschließend möchte ich an einer Sache keinen Zweifel lassen: Die nordrhein-westfälische Landesregierung steht an der Seite der Kommunen in Nordrhein-Westfalen.
