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Marco Schmitz

CDU 29.11.2023 Sitzungen 18/48

In der Coronapandemie haben wir gesehen, wie hoch die Belastung der Krankenhäuser und des Gesundheitssystems durch dieses unvorhersehbare Ereignis war. Um die Patientenströme steuern zu können, wurden dem zuständigen Ministerium Regelbefugnisse im Rahmen einer erlassenen Rechtsverordnung eingeräumt. Diese traten am 31.12.2022 wieder außer Kraft. Unabhängig von einer Pandemie muss in einer Krisensituation die schnelle Handlungsfähigkeit der Landesregierung zur Organisation der stationären Versorgung gewährleistet sein. Insofern entspricht es dem Vorsorgegedanken, dass dem für Gesundheit zuständigen Ministerium Regelungsbefugnisse zur Steuerung der stationären Versorgungsangebote in Krisensituationen eingeräumt werden. Durch die Änderung des Gesetzes werden fehlerhafte Verweise und Leerverweise korrigiert und fehlerhafte Absätze geändert bzw. gestrichen. Eine Alternative zu dem hier vorgelegten Gesetzentwurf sehe ich nicht und bitte daher um Zustimmung. 29.11.2023

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