Carsten Löcker
Wie auch bereits in der Debatte im Verkehrsausschuss vom 18.10.2023 halten wir die Konkretisierung der Bedarfsplanpflicht für angemessen und wir befürworten den Wegfall des Aspekts der Schülerfahrkosten. Allerdings stelle sich nach wie vor die Frage, ob sich der betriebene Aufwand rechtfertigen lasse, da die Grundproblematik bestehen bleibt und weiterhin über die für die Austarierung des Gesetzes so wichtige Ausfinanzierung debattiert wird, die hinsichtlich der gemeinwirtschaftlichen Verkehre einer Anpassung bedarf. In diesem Zusammenhang nimmt Nordrhein-Westfalen natürlich eine entscheidende Rolle ein, weshalb wir zukünftig auf die notwendigen Vereinbarungen mit den zuständigen Akteuren hoffen. Im Klartext heißt das: Es steht erneut eine Gesetzesänderung an, um die Verkehrsunternehmen in die Lage zu versetzen, im SPNV bzw. ÖPNV die erforderlichen Leistungen erbringen zu können. 29.11.2023 Wir von der SPD haben dem Gesetzentwurf im Verkehrsausschuss zugestimmt.
