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Daniel Scheen-Pauls

CDU 29.11.2023 Sitzungen 18/48

„Wenn man mit einer Sache angefangen hat, muss man auch weitermachen“, so ein Sprichwort. Auch der Bund sollte sich genau dieses Sprichwort noch einmal durch den Kopf gehen lassen: Er hat zwar das 9-Euro-Ticket eingeführt, tut aber derzeit so gut wie nichts, damit aus diesem ein verlässliches Modell und damit Ticket für die Zukunft wird. Derzeit herrscht durch diese nicht – oder wenn überhaupt nur bedingt – vorhandene Nachschusspflicht des Bundes eine große Verunsicherung bei den Verkehrsträgern und den Bürgern. Das bundesweit gültige Deutschlandticket zu einem attraktiven Preis führt zu erheblichen Verwerfungen im Tarif- und Finanzierungsgefüge des öffentlichen Personennahverkehrs. Auch die bislang ausgegebenen Zeitfahrausweise im Ausbildungsverkehr sind davon betroffen, denn diese übersteigen den Preis des Deutschlandtickets teilweise erheblich. Die Zeitfahrausweise des Ausbildungsverkehrs werden deshalb absehbar kurzfristig durch das Deutschlandticket abgelöst. Daneben sieht die Einführung des Deutschlandtickets erforderliche Änderungen des ÖPNVG NRW vor – auch diese gehen wir nun an. Hinzu kommt, dass durch die Aufnahme des Grunderneuerungsbestands in das Gemeindeverordnungsgesetz (GVFG) durch die letzte Novelle 2020 eine Diskrepanz entstanden ist, die bisher nur durch juristische Auslegung aufgelöst wurde Landtag und nun verbindlich geregelt wird. Es ist gut, dass diese juristische Lücke nun in mehrfacher Hinsicht geschlossen wird. Die Finanzierungsstruktur des Deutschlandtickets begründet eine notwendige Übergangszeit, in der die ifferenz der Einnahmen aus den Ticketpreisen des Jahres 2019 hochgerechnet auf das Jahr 2023 bzw. die Folgejahre bis 2025 und den Einnahmen aus dem Deutschlandticket als Ausgleich für die Aufgabenträger herangezogen wird. Die Regelungen zur Ausbildungsverkehr-Pauschale für eine Übergangszeit werden daher so angepasst, dass den Verkehrsunternehmen auch weiterhin das bisher zur Verfügung gestellte Geld ausgezahlt wird, damit keine Ausgleichslücke in der Höhe der bisher gezahlten Ausbildungsverkehr-Pauschale entsteht. Die Regelungen zu den Hinwirkungspflichten der Zweckverbände sollen um eine Hinwirkungspflicht auf bundesweite Tarife ergänzt werden, um einen weiteren Anreiz zur Anwendung des Deutschlandtickets zu schaffen. Der aktuell leider noch bestehende Widerspruch bzgl. der Bedarfsplanpflicht im Zusammenhang mit Maßnahmen der Grunderneuerung und der Barrierefreiheit nach dem GVFG soll zukünftig durch die Klarstellung, dass Bedarfsplanpflicht für derartige Maßnahmen auch dann nicht besteht, wenn sie aus Mitteln des GVFG-Bundesprogramms gefördert werden, aufgelöst werden. Das Land sieht sich auch hier in der Verantwortung, für die notwendige Verlässlichkeit im Personennahverkehr zu sorgen. Dem werden wir gerecht.

Alle Reden von Daniel Scheen-Pauls Protokoll ↗