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Rainer Schmeltzer

29.11.2023 Sitzungen 18/48

Danke sehr, Herr Abgeordneter Dr. Beucker. – Für die Landesregierung spricht jetzt in Vertretung von Minister Dr. Optendrenk Frau Ministerin Gorißen. Silke Gorißen, Ministerin für Landwirtschaft und Verbraucherschutz: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Beamtinnen und Beamten in unserem Land sind die tragenden Säulen eines funktionierenden und handlungsfähigen Staates. Sie setzen sich für uns alle in unterschiedlichen Funktionen ein – als Polizistinnen, als Lehrer oder als Finanzbeamtinnen. Ein wichtiges Anliegen unserer Landesregierung ist es, eine sichere Altersversorgung für die Beamtinnen und Beamten zu gewährleisten. Dies tun wir mit dem Pensionsfonds NRW. Doch in den kommenden Jahren werden immer mehr in Pension gehen. Die Pensionierungswelle, für die das Land Nordrhein-Westfalen unter anderem mit dem Pensionsfonds NRW vorgesorgt hat, kommt jetzt auf uns zu. Die Zahl der zu versorgenden Beamtinnen und Beamten sowie deren Hinterbliebenen hat in Nordrhein-Westfalen zum 31.12.2022 223.200 erreicht und wird in den kommenden Jahren auf rund 234.500 ansteigen. Das bedeutet auch mehr Ausgaben für den Landeshaushalt. Diese werden perspektivisch von 8,4 Milliarden Euro im Jahr 2020 auf gut 12 Milliarden Euro im Jahr 2040 ansteigen. Neben Inflation, gestiegenen Zinsen und enormen Belastungen durch die Entlastungspakete des Bundes stellen solch höhere Ausgaben eine weitere Herausforderung für den Landeshaushalt dar. Gleichzeitig müssen wir in die Zukunftsfähigkeit unseres Landes investieren, damit die Transformation von Gesellschaft, Wirtschaft und Industrie gelingt. Dies hat der Finanzminister heute Morgen bereits erläutert. Um also nicht vergangenheitsbezogene Lasten gegen dringend notwendige zukunftsorientierte Transformationsinvestitionen abwägen zu müssen, schaffen wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf die Möglichkeit, den Pensionsfonds entsprechend seiner gesetzlichen Bestimmung zur Mitfinanzierung der Versorgungsausgaben heranzuziehen. 29.11.2023 Wir planen, künftig nur die Erträge aus dem Pensionsfonds zu entnehmen, aber den vorhandenen Kapitalstock von über 13 Milliarden Euro dauerhaft zu erhalten. Nichts geht verloren, nichts wird aufgelöst – also ganz im Gegensatz zu den Ende der 1990er-Jahre und im Gesetzgebungsverfahren 2005 diskutierten Überlegungen von einer ersatzlosen Auflösung der Rücklage und des Versorgungsfonds ab dem Jahr 2018. Wir erhalten das Kapital dauerhaft und bewirtschaften es ertragbringend durch eine nachhaltige Anlagestrategie und seit dem Jahr 2023 entsprechend des Paris-aligmend Benchmark-Standards. Mit Blick auf die laufenden Tarifverhandlungen sollten die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Entnahme zügig geschaffen werden und sollte mit der Untertunnelung der Versorgungsausgaben in 2024 begonnen werden. Denn die Ansätze des Haushaltsplanentwurfs 2024 spiegeln nur die erwarteten Ausgaben auf Basis des Status quo wider. Etwaige Versorgungserhöhungen, die sich aufgrund der laufenden Tarifverhandlungen auch für die Versorgungsempfänger ergeben, sind in diesen Beträgen noch nicht enthalten. Sollte es zu einer Erhöhung der Bezüge um nur 4 % kommen – bei aktuellen Forderungen von über 10 % –, würde der geplante Entnahmebetrag bereits deutlich überschritten werden. Das mehrfach vorgetragene Argument, dass die geplanten Entnahmen gegen die Bindungswirkung des Pensionsfonds verstoßen würden, weil die Ausgabensteigerungen im Haushaltsplanentwurf 2024 zu den Ansätzen des Haushaltes 2023 lediglich 16 Millionen Euro betragen würden und damit deutlich unterhalb des Entnahmebetrages von 343 Millionen Euro lägen, entbehrt daher jeglicher Grundlage. Mit der ausschließlichen und auf die Erträge begrenzten Entnahme handeln wir weiterhin nachhaltig und generationengerecht. Mit Art. 2 des Gesetzes wird zudem das Leitungsamt des neuen Landesamtes zur Bekämpfung von Finanzkriminalität ausgebracht, das zum 1. Januar 2024 gegründet werden soll. Das Landesamt wird künftig einen effektiven Beitrag zur Bekämpfung von Steuerkriminalität, Geldwäsche und Cybercrime leisten. Mit dem vorliegenden Gesetz setzen wir unsere Ressourcen verantwortlich ein und behalten den Haushalt und das Land als Ganzes im Blick. Wir bleiben auch in herausfordernden Zeiten handlungsfähig. Das alles sind Merkmale einer soliden und nachhaltigen Finanzpolitik. Ich bitte Sie daher um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf der Landesregierung. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU, den GRÜNEN und der FDP) Landtag

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