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Ralf Witzel

FDP 29.11.2023 Sitzungen 18/48

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch um 0:04 Uhr gerne noch ein paar fachliche Einordnungen vonseiten der FDP-Landtagsfraktion: Wir haben – das will ich zu Beginn ausdrücklich sagen – vernommen, weil wir uns ja auch sachlich mit den Plänen der Regierung auseinandersetzen, dass Sie den Pensionsfonds nicht aufbrauchen oder auflösen wollen, sondern auf Basis seiner heutigen Ausstattung erhalten wollen. Etwas anderes haben wir auch nie behauptet. Entnahmen tätigen Sie aktuell nur im Rahmen der Kapitalerwirtschaftung. Der Vermögensbestand von über 13 Milliarden Euro bleibt also zunächst weiter bestehen. Stichhaltige Argumente der Stellungnahmen aus der Sachverständigenanhörung sehen dieses Verhalten aber trotzdem deutlich kritischer, als es hier von den Sprechern der Koalitionsfraktionen vorgetragen worden ist. Herr Kollege Blöming, bei allem, was Sie hier dargestellt haben, will ich Sie schon auf das hinweisen, was maßgebliche Organisationen uns im Ausschuss vorgetragen haben. Ich weiß, dass Sie gerade auch für die Anregungen aus dem Beamtenbereich immer sehr offen und ansprechbar sind. Der Deutsche Beamtenbund weist auf den voraussichtlichen Höchststand der Pensionsausgaben im Jahr 2028 hin und hat deshalb keinerlei Verständnis dafür, im Rahmen eines Änderungsgesetzes zum Pensionsfonds die Abschöpfung der Gewinne aus dem Pensionsfonds weit vor diesem Datum 2028 vorzunehmen. Zudem kritisiert der Deutsche Beamtenbund die Streichung weiterer Zuführungen durch das Land. Zwar soll hierdurch der Kapitalstock, wie Sie dargestellt haben, unangetastet bleiben. Dieser wird aber laufend durch die jährliche Inflation substanziell entwertet und natürlich immer weniger auskömmlich. Oder nehmen Sie den Landesrechnungshof, der Ihnen ja auch etwas ins Stammbuch geschrieben hat. Er führt aus: Gegenüber 2023 steigen die Versorgungsausgaben nach den Angaben des Finanzministers in den nächsten drei Jahren um insgesamt 144 Millionen Euro. Für denselben Zeitraum sind aber jetzt schon Entnahmen aus dem Pensionsfonds von insgesamt 1,16 Milliarden Euro vorgesehen. – Ich verweise in diesem Zusammenhang auf Vorlage 18/1635 und die dortige Anlage 4. Als zusätzliche Kritik weist der Landesrechnungshof darauf hin, dass sachgerechte Kriterien für die Entnahme fehlen. Er wirft die Frage auf, ab welcher Höhe von Pensionsaufwendungen eigentlich entnommen werden soll und wie viel Prozent zusätzlicher Versorgungsaufwendungen dann entnommen werden können. Landtag Last, but not least äußert sich die Deutsche Steuer-Gewerkschaft, die sich mit Finanzen immer besonders gut auskennt und sich in Stellungnahmen sehr hingebungsvoll diesen Themen widmet. Ich will Sie einmal mit einem Zitat der Deutschen Steuer-Gewerkschaft konfrontieren: „Im Gegensatz zur Gesetzesbegründung wird kein dauerhafter Erhalt der Vermögenssubstanz erreicht. Vielmehr wird durch die Entnahme der Erträge und die Nichtfortführung der Einzahlung langfristig ein inflationsbedingter Wertverzehr eingeleitet, der die wirtschaftliche Bedeutung und die Entlastungsfunktion des Pensionsfonds nachhaltig reduzieren wird.“ Im Folgenden weist die Deutsche Steuer-Gewerkschaft noch einmal auf die Entwicklung hin, wie der Pensionsfonds aus Versorgungsfonds und Versorgungsrücklage hervorgegangen ist, und wird nicht müde, in diesem Kontext auch zu betonen, welchen Beitrag die Bediensteten selber an dieser Stelle erbracht haben. Nach Berechnung der Deutschen Steuer-Gewerkschaft ist von den Bediensteten selber in den 20 Jahren von 1998 bis 2017 ein Beitrag in Höhe von 1,6 % geleistet worden, und zwar durch entsprechenden Verzicht bei der Besoldung. Das entspricht nach Berechnung der Deutschen Steuer-Gewerkschaft jährlich einem Beitrag von 750 bis 800 Millionen Euro, den die Bediensteten erbringen. Deshalb kann auch ich mich erinnern, dass unser heutiger Finanzminister Dr. Optendrenk in früheren Zeiten sehr viel Sympathie dafür hatte, eher diese Größenordnung als Referenzwert für das, was jährlich neu eingezahlt werden soll, zu betrachten. Insofern, Herr Kollege Blöming, werden wir hier keine Fake News verbreiten. Wir reden auch nicht von der Zerschlagung des Pensionsfonds oder dessen Auflösung. Wir sehen, dass auch Sie sich bemühen, dies für die nächsten Jahre zu erhalten – aber bei Weitem nicht in dem Umfang, wie es dem Ergebnis der Sachverständigenanhörung entspricht oder auch von den Beschäftigten selber durch Eigenleistung unterlegt ist. Deshalb können wir Ihrer Bitte heute nicht entsprechen, diesem Gesetz zuzustimmen. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit zu fortgeschrittener Stunde. (Beifall von der FDP)

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