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Jörg Blöming

CDU 29.11.2023 Sitzungen 18/48

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vorausschauende und nachhaltige Finanzplanung – das ist unser Ziel als Zukunftskoalition. Zugegeben, in der heutigen Zeit ist eine vorausschauende Planung alles andere als einfach. Wir erleben täglich, dass steigende Preise in allen Bereichen des Lebens es nahezu unmöglich machen, seriös zu planen. Umso wichtiger 29.11.2023 ist es, solide und vorausschauend zu planen, wo immer es möglich ist. Wir wissen, dass die Versorgungsausgaben für die Beamtinnen und Beamten in Nordrhein-Westfalen in den vergangenen Jahren massiv angestiegen sind und dass wir mit weiteren Steigerungen rechnen müssen. Wir wissen, dass die Zahl der Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger im Jahr 2027 ihren Höhepunkt erreichen wird. Wir wissen außerdem, dass die Ausgaben bis etwa 2040 konstant hoch bleiben werden. Da wir das alles wissen, müssen wir entsprechend handeln. Der Grundstein für dieses Handeln wurde bereits vor rund zwei Jahrzehnten gelegt. Damals wurden die Vorläufer des heutigen Pensionsfonds des Landes eingerichtet. Das Ziel war, die Versorgung der Beamtinnen und Beamten langfristig abzusichern. Eigentlich war eine Auflösung dieser Rücklage bis Mitte der 2020er-Jahre geplant. Davon mussten wir glücklicherweise bisher keinen Gebrauch machen, ganz im Gegenteil: Bisher mussten noch gar keine Mittel aus dem Pensionsfonds entnommen werden. Über die Jahre konnte ein beachtlicher Kapitalstock aufgebaut werden. Aber die Lage verändert sich: Wir stehen vor großen demografischen Herausforderungen. In den nächsten Jahren wird eine große Anzahl von Beamtinnen und Beamten in den Ruhestand gehen. Die sogenannte Babyboomergeneration scheidet aus dem Arbeitsleben aus. Damit verlieren wir nicht nur wertvolle Fachkräfte, wir müssen auch mit weiter steigenden Ausgaben für Pensionen rechnen. Deswegen ist es jetzt wichtig, dass wir uns sehr genau mit dem Pensionsfonds beschäftigen. Der Pensionsfonds hat aktuell ein Volumen von rund 14 Milliarden Euro. Damit kann er eine wichtige Rolle bei der Absicherung der Pensionsausgaben spielen – und genau das sollte er auch; dafür wurde er eingerichtet. Er sollte dafür sorgen, dass der Landeshaushalt entlastet wird. Er sollte dafür sorgen, dass trotz steigender Versorgungsausgaben eine generationengerechte Verwendung von Haushaltsmitteln möglich ist. Genau diese generationengerechte Verwendung von Haushaltsmitteln ist das gemeinsame Ziel von Landesregierung und Zukunftskoalition. Deshalb schlagen wir vor, ab dem Haushaltsjahr 2024 die durchschnittlich erwirtschafteten Erträge aus dem Pensionsfonds NRW in den Landeshaushalt zu überführen. Damit bleibt der Kapitalstock erhalten, und gleichzeitig können wir die Mittel generationengerecht einsetzen. Wir erhöhen also heute unseren Handlungsspielraum und agieren gleichzeitig nachhaltig bei der Versorgung. Einige Sachverständige und die Kolleginnen und Kollegen der SPD kritisieren diese Maßnahme. (Zurufe von der SPD) Landtag Sie behaupten, dass es sich bei der geplanten Entnahme von 343 Millionen Euro in 2024 um eine Überkompensation der Steigerung bei den Versorgungsausgaben handele. Ja, es stimmt, die Vorlage des Ministeriums zur Haushaltsklausur hatte nur eine Kostensteigerung von 16 Millionen Euro ausgewiesen. Wie so häufig gibt es aber auch hier ein Aber, denn in der Vorlage konnte natürlich noch nicht der bevorstehende Tarifabschluss enthalten sein. Dieser ist maßgeblich für die Besoldungsanpassungen und für mögliche Erhöhungen der Versorgungsbezüge. Jede Steigerung dieser Versorgungsbezüge um 1 % bringt Mehrkosten in Höhe von rund 90 Millionen Euro mit sich. Bereits bei einem Tarifabschluss von plus 4 % würden die zusätzlichen Ausgaben also die Entnahme aus dem Pensionsfonds übersteigen. Zusammenfassend ist also Folgendes festzuhalten: Das vorgelegte Gesetz leistet einen Beitrag zur langfristigen Stabilisierung der öffentlichen Haushalte. Es sichert die Finanzierung der Versorgungsausgaben ab und erhält den Kapitalstock des Pensionsfonds. Das Gesetz verbindet also Generationengerechtigkeit und Nachhaltigkeit. Das begrüßen wir ausdrücklich und stimmen dem Gesetz daher zu. (Beifall von der CDU und Wibke Brems [GRÜNE])

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