Dr. Hartmut Beucker
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr verehrte Damen! Sehr geehrte Herren! Der Haushaltsentwurf für den Einzelplan 04 Ministerium der Justiz enthält zwar richtige Ansätze, aber leider auch wesentliche Mängel. In fast allen Beschäftigungsbereichen der Justiz sind Personalmangel und Arbeitsüberlastung zentral. Aufgrund des demografischen Wandels wird sich daran auch so schnell nichts ändern. Ja, es wird sich sogar verschärfen. Die personelle Misere ist konstant und besorgniserregend. Unsere Justiz arbeitet am Anschlag. Zu wenig Personal, riesige Aktenberge, zu lange Verfahren: Das ist Alltag bei den Staatsanwaltschaften in NRW. Zur Jahreshälfte gab es 231.000 unerledigte Ermittlungsverfahren. Das ist ein Anstieg um 34 % binnen zweier Jahre. NRW belegt damit den unrühmlichen zweitschlechtesten Platz in der Länderwertung. Der Deutsche Richterbund sieht eine extreme Überlastung und berechnet das Fehlen von 376 Stellen. Dabei kommt die Entwicklung alles andere als überraschend. Die Zahl der zu verfolgenden Straftaten ist in den letzten Jahren stark angestiegen. Wenn die Staatsanwaltschaften so zum Nadelöhr von Verfahren werden, könnte dies zu mehr Einstellungen von Verfahren führen und potenziell Straftäter ermutigen. Der richtige Anspruch bleibt, die Belastungsquote auf 100 % zu senken. Und es bedeutet keineswegs, die Politik oder die Justiz schlechtzureden, wenn wir konstatieren, dass die Belastung demgegenüber bei 143 % liegt. Der Minister lässt in dieser Hinsicht seinen Worten keine Taten folgen. Bei 376 fehlenden Stellen reichen 20 zusätzliche Stellen einfach nicht aus. Bei 19 Staatsanwaltschaften im Land bekommt jede Staatsanwaltschaft gerade einmal einen neuen Staatsanwalt dazu. Das ist unzureichend und ein völlig falsches Signal an eine personell auslaugte Strafjustiz, die Ihnen dies mit immer mehr Überlastungsanzeigen vor Augen führt. Freiräume für Straftäter sind mit uns nicht zu machen. Mit unserem Änderungsantrag haben wir dies deutlich gemacht und einen signifikant höheren Stellenaufwuchs gefordert. Uns ist allerdings klar, dass die von uns geforderten zusätzlichen 86 Stellen für das Haushaltsjahr 2024 nur ein Anfang sein können. Wir unterstützen die Staatsanwaltschaften in unserem Land und sorgen für eine spürbare Entlastung. Des Landtag Ministers Leuchtturmprojekte – die Schwerpunktstaatsanwaltschaft Umweltkriminalität und die Stärkung der Fachhochschule für Rechtspflege in Bad Münstereifel – erkennen wir an, aber das bringt keine Besserung in der Breite. Der Haushaltsentwurf geht auch an anderer Stelle fehl. Deutlich steigende Eingangszahlen im Asylbereich stellen eine weitere Herausforderung für die Verwaltungsgerichte dar. Im Zeitraum von Januar bis September dieses Jahres haben nach amtlicher Statistik über 251.000 Personen einen Asylantrag in Deutschland gestellt. Das ist im Vergleich zum Vorjahr ein Anstieg um 73 %. Der Haushaltsentwurf reagiert faktisch mit einem Sparprogramm bei den Richterstellen. Eine Überlastung der Verwaltungsgerichte ist damit programmiert. Eine zügige Bearbeitung der Asylverfahren gibt es so nicht. Die Verwaltungsgerichte werden in dieser Art nicht, wie von uns beantragt, gestärkt, sondern im Gegenteil auf eine Belastungsprobe gestellt. Neben der Personalverstärkung besonders bei den Staatsanwaltschaften und Verwaltungsgerichten sollten wir die Justizberufe attraktiver machen. Hierzu findet sich nichts im Haushaltsplan. Justizvollzugsbeamte arbeiten unter schwierigen Bedingungen. In Nordrhein-Westfalen haben sie allerdings das Nachsehen, wenn es um kostenfreie Dienstkleidung geht. Der Bund der Strafvollzugsbediensteten Deutschlands kritisiert diesen Umstand richtigerweise. Mit der Einrichtung einer zentralen Kleiderkammer – wir haben das beantragt – könnten Sie ein Zeichen der Wertschätzung setzen. Das ist nötig, denn bundesweit sind 2.000 Stellen in Justizvollzugsanstalten unbesetzt, fast die Hälfte davon in NRW. Das muss doch geändert werden. Die Landesregierung hat zwar große Ankündigungen in ihrem Koalitionsvertrag gemacht, aber wenig Konkretes und Prägnantes geliefert. Den Herausforderungen der Gegenwart im Justizbereich tritt sie nicht mit der gebotenen Entschlossenheit entgegen. Das sind unterm Strich keine guten Aussichten für die Zukunft der Justiz im Land. Wir erkennen allerdings die Sparzwänge an und kennen auch nicht die Umstände, die in einer Koalition so wirksam werden. Daher werden wir uns bei dem Einzelplan Justiz nur enthalten. – Herzlichen Dank. (Beifall von der AfD)
