Dr. Werner Pfeil
Herr Präsident, vielen Dank. – Herr Minister, wenn am 20.09. das Gespräch mit dem anderen Abteilungsleiter, mit dem anderen Bewerber stattgefunden hat und am 13.09. die Bewerbung der Beigeladenen eingegangen ist, dann liegen sieben Tage dazwischen. Die Überbeurteilung hat Landtag erst am 28.03.23 vorgelegen und ist von Ihnen unterzeichnet worden. In der Bewerbung der Beigeladenen, die elf Jahre nicht im Justizministerium und neun Jahre bei der Kirche war, gab es nur ein Arbeitszeugnis, aber keine Regelbeurteilung aus den letzten Jahren. Wie konnten Sie dann den beiden Bewerbern mitteilen, dass es eine interessante Bewerbung sei, zumal Sie gestern in der Sondersitzung des Rechtsauschusses mitgeteilt haben, dass Sie an der Überbeurteilung überhaupt nicht mitgewirkt hätten?
