Elisabeth Müller-Witt
Herr Präsident, vielen Dank. – Herr Minister, ich möchte gerne noch mal auf die Sondersitzung des Rechtsausschusses vom 5. Oktober zurückkommen. Da hat uns Herr Holtgrewe erläutert, wie das Verfahren abgelaufen ist, nachdem die Beigeladene Ihnen gesagt hat, dass sie Interesse habe. Da wurde dann noch mal erläutert, dass man abwarten müsse. Man müsse erst mal prüfen, ob man diese Bewerbung noch dazunehmen könnte. Ich zitiere hier wörtlich: „Und ‚abwarten‘ meint, eine solche Prüfung beginnt man erst, wenn eine solche Bewerbung tatsächlich eingehen sollte.“ Das war die Erläuterung. Landtag Jetzt haben Sie gerade erläutert, dass Sie den Mitbewerbern aber bereits im September gesagt haben, also bevor diese Prüfung erstellt war, dass eine interessante Bewerbung eingegangen ist. Wie bringen Sie das überein?
