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Christof Rasche

29.11.2023 Sitzungen 18/48

Vielen Dank. – Für die Landesregierung hat jetzt Ministerin Josefine Paul das Wort. Bitte sehr. Josefine Paul, Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! NRW kann auf eine gewachsene und gesetzlich verankerte Integrationsinfrastruktur bauen. Das Teilhabe- und Integrationsgesetz sichert diese Infrastruktur gesetzlich und finanziell ab. Viele Bundesländer schauen mit Neid darauf, dass wir in Nordrhein-Westfalen eine gut gewachsene Integrationsinfrastruktur haben und dass hier dauerhaft die Kommunalen Integrationszentren, das Kommunale Integrationsmanagement, die Integrationspauschale des Landes, die Integrationsagenturen, die Servicestellen für Antidiskriminierungsarbeit sowie weitere Bereiche gefördert werden. In das flächendeckende Kommunale Integrationsmanagement investieren wir mit 75 Millionen Euro fast die Hälfte des gesamten Integrationshaushalts und unterstützen damit sehr gezielt und konkret die Kommunen bei der Aufgabe der Integration, weil diese eben zentral ist. Wir sind ein Einwanderungsland. Der eine oder andere aus dem Parlament mag das immer noch nicht so ganz zur Kenntnis genommen haben, (Zuruf von Andreas Keith [AfD]) aber es ist eine gesellschaftliche Realität, und unser Umgang mit Einwanderung entscheidet über die Zukunftsfähigkeit unseres Landes. Deshalb brauchen wir eine starke Integrationsinfrastruktur. Wenn wir über die Steuerung von Migrationsprozessen sprechen, gehört die bessere Steuerung von Integrationsprozessen und von Teilhabe zwingend dazu. Als Landesregierung wollen wir die Potenziale und Kompetenzen von Zugewanderten und Schutzsuchenden für den Arbeitsmarkt besser heben. Dabei hilft unsere Integrationsinfrastruktur. Dabei helfen aber auch die derzeitigen gemeinsamen Prozesse mit dem Bund, insbesondere im Bereich der Digitalisierung, insbesondere im Bereich der Entlastung der ABH. Das gilt es jetztzügig weiter voranzutreiben. Wir sind auf einem guten Weg, aber klar muss doch sein, dass angesichts des Fach- und Arbeitskräftemangels unsere Strukturen Drehscheibe statt Nadelöhr sind und noch mehr werden müssen. Ein Baustein, mit dem die nordrhein-westfälische Landesregierung einen weiteren Schwerpunkt beim Thema „Fachkräftegewinnung“ setzt: Mit der Stärkung der Zentralstelle Fachkräfteeinwanderung durch einen deutlichen Stellenzuwachs unterstützen wir die notwendige Fachkräftezuwanderung und den Integrationsprozess gezielt. Landtag Zudem stehen wir in der Verantwortung, geflüchteten Menschen zu helfen und ihnen Schutz zu gewähren. Hierzu zählt auch, diese in Aufnahmeeinrichtungen des Landes adäquat unterzubringen, sie zu betreuen und zu versorgen. Wir stehen auch zu unserer Pflicht, die Kommunen in unserem Land bei der Unterbringung und Versorgung Geflüchteter zu unterstützen. Deshalb stehen im Haushalt 2024 im Asylkapitel als Mittelaufwuchs rund 67 Millionen Euro mehr zur Verfügung. Außerdem stehen für die soziale Beratung von Geflüchteten, wie in den Vorjahren auch, Mittel in Höhe von 35 Millionen Euro zur Verfügung. Zudem werden wir die Erstattung der Kosten der Kommunen für die Zentralen Ausländerbehörden um 5 Millionen Euro erhöhen und hiermit auch einen wichtigen Beitrag zur Verfahrensbeschleunigung leisten. Dazu braucht es nicht die Urheberschaft der FDP. Das ist ein wichtiger Schritt, um die Strukturen für die Migration und die Integration in Nordrhein-Westfalen zu verbessern. Die zentrale Herausforderung angesichts hoher Zuzugszahlen ist selbstverständlich die Unterbringung und Versorgung. Dabei nimmt das Landessystem eine wichtige Funktion bei der Pufferung und Steuerung von Migrationsprozessen ein. Weil es in den Debatten immer wieder zum Thema gemacht wird, will ich noch einmal darauf hinweisen: Es gibt einen großen Unterschied zu den Jahren 2015/16. Er besteht nicht zuvorderst in der Platzzahl, sondern darin, dass damals 80 % der damaligen Landesplätze in Notunterkünften zu finden waren. Damals waren Notunterkünfte das, was man darunter versteht: notdürftig aus dem Boden gestampft, oftmals in Gemeinschaftseinrichtungen wie Turnhallen oder Gemeinschaftshäusern etc. (Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) Das kann aktuell eben nicht der Weg sein. Es wäre gegenüber dem jetzigen Vorgehen ein absoluter Rückschritt, auch beim Thema „Steuerung von Prozessen“. Damals war die Registrierung, die medizinische Erstversorgung, die Steuerung der Prozesse bei Antragstellungen in enger Kooperation mit dem BAMF eben nicht Teil des Landessystems. Das ist der zentrale Unterschied, und deshalb ist es wichtig, dass wir diesen strukturierten Weg des Platzausbaus weiter gehen. (Beifall von den GRÜNEN) Wir hatten mit den kommunalen Spitzenverbänden verabredet, dass wir zum Anfang des Jahres 3.000 zusätzliche Plätze schaffen werden. Das wird ein Kraftakt, weil es nicht einfach ist. Das wissen auch Sie aus den Diskussionen vor Ort. Aber ich bin zuversichtlich, dass wir das im Schulterschluss mit den Kommunen schaffen werden. Darüber hinaus wird der Kapazitätsaufbau auch weitergehen. 29.11.2023 Die Steuerung von Migrationsprozessen haben aber weder Land noch Kommunen zentral in der Hand, sondern das liegt vielmehr beim Bund. Gerade die im Koalitionsvertrag verankerten Migrationsabkommen sind ein wichtiger Schritt, um mehr Steuerung von Migration, aber auch bei der Verbesserung der Rücknahmebereitschaft hinzubekommen. Nur da sehe ich zu wenig Drive seitens der Bundesregierung, diese Migrationsabkommen in die Tat umzusetzen. Noch eine Anmerkung zum Thema der Bezahlkarten: Ja, es ist gut und richtig, dass es jetzt eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe dazu gibt, weil es entscheidend ist, dass wir Bundeslösungen in den Blick nehmen. Vor allem ist es entscheidend, dass es anschließend kein Bürokratiemonster wird. Deswegen braucht es jetzt einen Prozess, der mit Bund, Ländern und Kommunen für bundeseinheitliche Lösungen angelegt ist, die wirklich zu einer Entbürokratisierung und nicht zu einer Mehrbelastung der Kommunen in der aktuellen Situation führen. Es wird sich zeigen, wie das dann umsetzbar gemacht werden kann, damit die Geflüchteten, aber vor allem die Kommunen davon profitieren. Eine letzte Anmerkung sei mir an der Stelle doch noch gestattet, dass es damals der FDP-Teil der Landesregierung war, der mit Blick auf die Bürokratie die Einführung einer Bezahlkarte in der letzten Legislaturperiode abgelehnt hat. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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