Ina Brandes
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Selbstverständlich sind Land und Hochschulen in der Pflicht, die Wissenschaftsfreiheit aus Art. 5 Abs. 3 Grundgesetz zu schützen. Dazu gehört die Gewährleistung der „Freiheit, wissenschaftliche Meinungen zu verbreiten und auszutauschen“, § 4 Absatz 1 Satz 2 HG. Diesem Auftrag kommt der Gesetzgeber bereits mit geltendem Recht nach; denn mit § 51a Hochschulgesetz wurde für Störungen des Hochschulbetriebs schon 2019 ein hochschulisches Ordnungsrecht eingeführt, mit dem Studierende durch abgestufte Sanktionsmöglichkeiten gemaßregelt werden können. Bei Störungen durch Beschäftigte der Hochschule können die Hochschulen im Rahmen des Weisungsrechts des Fachvorgesetzten oder des Direktionsrechts des Arbeitgebers agieren. Schließlich besteht bei sonstigen Störungen insbesondere durch hochschulexterne Personen das Hausrecht der Rektorin bzw. des Rektors, welche sie oder er mit Unterstützung der Ordnungsbehörden oder der Polizei ausüben kann. Meine Damen und Herren, hier wird mal wieder mit einem Gesetzentwurf ein Popanz aufgeführt. Herr Hartmann, Sie haben es richtig gesagt: Das ist eine Lösung für ein Problem, das die AfD erfunden hat. Der Gesetzentwurf ist – wie so oft – ein reiner Schaufenstergesetzentwurf. Die Wissenschaftsfreiheit und der wissenschaftliche Diskurs an nordrhein-westfälischen Hochschulen sind bereits hinreichend geschützt. Die vorgeschlagenen Regeln sind daher schlicht nicht erforderlich. Sie sind aber nicht nur nicht erforderlich, der Gesetzentwurf ist sogar verfassungswidrig. Denn nach Ihrer Gesetzesbegründung soll Normadressat der neuen Regelung jeder sein, der versucht, eine wissenschaftliche Veranstaltung vorsätzlich zu be- oder verhindern. 27.10.2023 Der Natur der Sache nach kann jedoch ein Ordnungsrecht der Hochschulen selbstverständlich nur Mitglieder der Hochschule binden. Der Gesetzentwurf würde also vor keinem Verfassungsgericht standhalten. Überflüssig und verfassungswidrig – das ist eine interessante Kombination in diesem Zusammenhang. Die Landesregierung lehnt den Gesetzentwurf ab. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
