Angela Freimuth
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Freiheit von Wissenschaft, Forschung und Lehre ist Eckpfeiler einer freiheitlich-demokratischen Grundordnung und muss deswegen selbstverständlich auch an unseren Hochschulen gelebt werden. Ich füge hinzu: Das wird sie auch. Der Diskurs ist dabei ganz sicher manchmal unbequem. Kann passieren. In gleicher Weise kann passieren, dass eine Fraktion einen Gesetzentwurf, den sie vor ein paar Monaten schon mal eingebracht hat, erneut einbringt. Davon wird er aber weder richtiger noch nötiger. (Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der SPD und den GRÜNEN) Das Grundgesetz und der Rechtsrahmen unseres Landes Nordrhein-Westfalen und des Bundes garantieren die Freiheit von Wissenschaft und Forschung, Lehre und Studium, und zwar ohne Wenn und Aber. Sie geben auch Sanktionsmöglichkeiten für Fehlverhalten. Das wird ja auch genutzt. Kollege Hartmann Landtag hat schon darauf hingewiesen. Natürlich gibt dieser Rechtsrahmen auch einen Rechtsschutz für diejenigen, die sich in ihrer Freiheit zu Wissenschaft, Lehre und Forschung beeinträchtigt sehen. Jene können genau diesen Rechtsrahmen zu ihrem Schutz in Anspruch nehmen. Ein weiteres Gesetz ist hier völlig überflüssig. Auch wenn es nach der Debatte vorhin schwerfällt, werden wir natürlich der grundsätzlichen Gepflogenheit dieses Hauses folgend der Ausschussüberweisung zustimmen. – Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP, der CDU und den GRÜNEN)
