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Dr. Bastian Hartmann

SPD 27.10.2023 Sitzungen 18/47

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mal wieder liefert die AfD eine vermeintliche Lösung für ein Problem, das sie sich ausgedacht hat. Noch vor der Sommerpause hat die Landesregierung die Große Anfrage 8 der AfD-Fraktion beantwortet. Darin geht es um Sicherheitsbedenken bei Veranstaltungen an nordrhein-westfälischen Universitäten. Die Landesregierung sollte alle politischen Versammlungen aufführen, die sich – Zitat – „gegen die Durchführung von (Bildungs-) Veranstaltungen an […] Hochschulen, Fachhochschulen bzw. Universitäten gerichtet haben […].“ In einem Zeitraum von zehn Jahren hat sie genau vier gefunden. Keine Frage; auch wenn das nur Einzelfälle oder wenige Fälle sind, muss man ihnen nachgehen. Das ist auch geschehen. Das geschieht regelmäßig. Dem Verfassungsschutz sind – Zitat – „keine Hinweise auf Verbindungen zum politischen Extremismus“ bekannt. Es sind auch keine Fälle bekannt, bei denen Veranstaltungen der relevanten Bildungseinrichtungen wegen Sicherheitsbedenken aufgrund von Bedrohungslagen abgesagt oder vorzeitig beendet wurden. Das alles zeigt: Das von der AfD-Fraktion skizzierte Bild von der bedrohten Wissenschaft ist falsch. Stattdessen reden wir über Einzelfälle und Ausnahmen, die für die Betroffenen sicherlich ärgerlich sind, aber keineswegs eine strukturelle Gefahr für die Freiheit von Forschung und Lehre von innen heraus darstellen. Friedlicher Protest, Wort und Widerwort, These und Antithese sind auch in der Wissenschaft erlaubt. Das gehört zur Freiheit von Forschung und Lehre dazu. Es ist geradezu der Ausdruck der Freiheit von Forschung und Lehre.

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