Carlo Clemens
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Lage an den Wohnungsmärkten in NRW ist dramatisch. Die zunehmende Marktanspannung setzt die Mieten unter Druck und schafft ernsthafte soziale Probleme. Fast alle Indikatoren der Wohnungsbautätigkeit bewegen sich im roten Bereich. Die Genehmigungszahlen sind katastrophal eingebrochen. – Soweit zur Problembeschreibung. Die Zahlen zum sozialen Wohnungsbau in NRW reflektieren die Schwerpunktänderung in der Förderung: immer mehr Modernisierung, immer weniger Neubau. – Als AfD hatten wir das schon zu Beginn der Legislaturperiode als einzige Fraktion kritisiert. Das ist insbesondere in der derzeitigen Wohnungsmarksituation, die in erster Linie eine Ausweitung des Gesamtangebots an Wohnungen erfordert, ein politischer Fehler. 27.10.2023 Wir hatten auch schon einen Antrag dazu eingereicht, um das zu korrigieren. Wir fordern die Konzentration auf den Neubau und die Wohnformneutralität der Förderung. Überraschenderweise kritisiert jetzt auch die SPD-Fraktion, dass die Eigentumsförderung in NRW nur unter „ferner liefen“ läuft. Auch das kritisierten wir von Beginn an. Es sind nur 1,5 Wohnungen pro Kommune und Jahr. Da kann man es auch gleich sein lassen. Auch dazu gab es von uns schon eine Initiative. Die SPD zieht aber anders als die AfD im Forderungsteil des vorliegenden Antrags keine Schlussfolgerungen daraus. Der durchschaubare Versuch der SPD, die ganze Wohnungsmisere allein der Ministerin in die Schuhe zu schieben, ist nicht gut begründet. Da gibt es schon mehr Faktoren. Die Situation der Wohnungswirtschaft mit der aktuellen Entwicklung der Zinsen und Baupreise kann man durchaus als einen perfekten Sturm bezeichnen. Die Wohnungsfertigstellungen in NRW hatten bis zum Jahr 2021 noch einen leicht ansteigenden Verlauf. Im letzten Jahr sind sie dann um 4,4 % auf etwas über 47.000 Wohnungen gefallen, deutlich weniger, als nach der inzwischen längst überholten Wohnungsbedarfsprognose von 2020 an sich erforderlich gewesen wäre. Es zeigt sich seit Anfang des letzten Jahres wieder mit aller Deutlichkeit, dass die räumliche Bevölkerungsbewegung ein unkalkulierbares Risiko für den Wohnungsmarkt darstellt. Wenn obendrauf noch Migrationswellen in Rekordhöhe auf bereits höchst angespannte städtische Wohnungsmärkte treffen, leiden auch die Menschen, die schon länger hier leben, unter ihnen besonders die mit niedrigem Einkommen. Allein die Anmietung oder gar, wie wir zuletzt gehört haben, die Beschlagnahmung von immer mehr Wohnungen durch Städte und Gemeinden zwecks Unterbringung von Migranten, ob mit Bleibeperspektive oder ohne, macht es für Menschen mit geringem Einkommen schwerer, überhaupt noch bezahlbaren Wohnraum zu finden. Es droht sozialer Unfrieden. Das kann man doch nicht mehr bestreiten. Das alles findet in den Überlegungen der SPD zur Wohnungsnot überhaupt nicht statt. Auch hier spricht allein die AfD die unbequeme Wahrheit aus. (Beifall von der AfD) Wenn all das einmal so eingetreten ist, dann kann die Wohnungspolitik wegen des spezifischen Verzögerungseffekts wohnungspolitischer Maßnahmen auf mittlere Sicht daran so gut wie gar nichts mehr ändern. Was wir jetzt beschließen, fängt erst ab 2025 an zu wirken. Das können oder wollen die „Wir haben Platz“-Rufer einfach nicht verstehen. (Beifall von der AfD) Landtag Es stimmt dennoch, die Landesregierung tut nicht genug für den Wohnungsbau. Es stimmt auch, dass der Staat hier eine Gewährleistungsverantwortung im Rahmen der Daseinsvorsorge hat. Aber die hat im föderalen Staat nicht das Land allein. Der Bund kontrolliert die entscheidenden Instrumente, unter anderem das Baurecht, Mietrecht, Steuerrecht, GEG und BEG. Hier ist es Ihre SPD-Bauministerin, die entscheidend liefern muss, damit wieder günstiger gebaut werden kann, damit auch der freifinanzierte Wohnungsbau wieder bauen kann. (Beifall von der AfD) Die Hauptverantwortung liegt also bei der SPD. Das Land hat eine große Teilverantwortung, aber der Instrumentenkasten auf Landesebene ist nicht entsprechend bestückt, und die Schuldenbremse schränkt den Handlungsspielraum entscheidend ein; das muss man schon zugestehen. Außerdem leidet die Wirksamkeit der Förderpolitik unter den Umfeldbedingungen. Wenn Sie von der SPD zum Beispiel längere Bindungsdauern fordern, können Sie mit einem gegebenen Budget in der Konsequenz insgesamt viel weniger Wohnungen fördern. Hier muss man also abwägen. Der Forderungsteil Ihres Antrags ist wie gewohnt im Begründungsteil überwiegend nicht vorbereitet. Er enthält außerdem viele unkonkrete Schlagworte, die man erst einmal mit Inhalt ausfüllen müsste. Ihr Sofortprogramm „Bauen jetzt“ ist nebulös. Welche – Zitat – Impulse sollen die unverzichtbaren Akteure der Branche vor der Insolvenz denn schützen? Ihre – Zitat – „Neubau- und Sanierungsoffensive“ läuft instrumentell doch wieder nur auf den sozialen Wohnungsbau hinaus. Eine Erhöhung des Fördervolumens könnte man in der aktuellen Lage am Wohnungsmarkt durchaus rechtfertigen. Aber NRW hat neben den Bundeszuweisungen noch das Landeswohnungsbauvermögen als ergiebige Finanzierungsquelle. Eine spürbare Erhöhung der Gesamtausgaben erfordert hier den Einsatz zusätzlicher originärer Landesmittel im Umfang von mehreren hundert Millionen Euro pro Jahr. Wo sollen die denn herkommen? Wäre dieses Geld, so wie Sie es sich vorstellen, überhaupt gut und effizient investiert? Der gemeinwohlorientierte Wohnungsbau scheint bei Ihnen als Wunderwaffe zu gelten. Das ist er aber nicht. Ein bisschen Gewinnverzicht bewirkt schon für sich genommen nicht viel und gleich gar nichts, wenn die Effizienz darunter leidet. Aber wer viele Köder auswirft, fängt auch mal einen Fisch. Ein Aufstockungsprogramm mittels modularer Holzbauweise wäre zum Beispiel durchaus sinnvoll. Auch wir meinen, dass die Eigenkapitalanforderungen bei den Eigentumsmaßnahmen abgesenkt werden sollten. Das geht in die richtige Richtung. Das 27.10.2023 sind alles interessante Punkte, die man mal in einer Anhörung abklopfen könnte. Das grundlegende Problem dieses Antrags sehe ich darin, dass er instrumentell viel zu einseitig auf Subventionspolitik setzt. Sie aktivieren damit bei Weitem nicht alle Akteure und Ressourcen der Bau- und Wohnungswirtschaft. Das wäre in dieser Krise aber nötig. Alle möglichen Maßnahmen gehören auf den Schirm, und die mit dem besten Kosten-Nutzen-Verhältnis sollen realisiert werden, nicht nur das, was Ihnen ideologisch in den Kram passt. Dazu ein paar Anregungen von uns: Erstens. Die Grunderwerbsteuer muss für angemessenes selbstgenutztes Wohneigentum komplett entfallen und für den Mietwohnungsbau deutlich abgesenkt werden. Eine entsprechende bundesgesetzliche Regelung muss her. Zweitens. In der Wohnungsbauförderung des Landes muss der Neubau eindeutig priorisiert werden, und das bitte wohnformenneutral. Die Modernisierungsmittel gehören komplett für den Neubau umgewidmet. Drittens. Zur Ausweisung neuer großflächiger Wohnbaugebiete sind fiskalische Anreize für die Kommunen erforderlich. Viertens. Wir müssen einfacher und damit billiger bauen. Die Landesregierung mauert aber beim Gebäudetyp E. Wir müssen die Wohnungsnot und die Sorgen der Bürger bei ihren Wohnkosten, bei ihren Heizkosten, generell bei ihren Lebenshaltungskosten ernst nehmen. Das tun wir auch. Der in Ihrem Antrag vorgesehene Maßnahmenmix würde allerdings eine enorme Fehlleitung öffentlicher Mittel bedeuten. Alles Weitere dann in der Diskussion im Ausschuss. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)
