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Angela Freimuth

FDP 26.10.2023 Sitzungen 18/46

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Freie Demokraten unterstützen Regelungen, die das Bauen erleichtern, beschleunigen und kostengünstiger gestalten. Die Novelle zur Landesbauordnung kann und wurde kontrovers diskutiert. Zahlreiche Themenkomplexe werden darin in Angriff genommen. Ich habe gestern schon gesagt, es ist nicht alles falsch. Auch wir unterstützen es, Barrieren zur Installation von PV-Anlagen wegzuräumen. Aber mit einer Gängelung der Eigentümer durch Solarpflicht für jedes Haus bar jeder Wirtschaftlichkeit mit massiven finanziellen und bürokratischen Belastungen für Eigentümer und Handel auf Kosten, lieber Kollege Röls-Leitmann, des Brandschutzes bei großen Gebäudekomplexen? Liebe Kolleginnen und Kollegen, auch wenn Sie einzelne Elemente mit Ihrem gestrigen Änderungsantrag, den wir hier im Haus mit Ihrer Mehrheit verabschiedet haben, korrigiert haben, bleibt deutlicher Verbesserungsbedarf. Vereinfachung, Entbürokratisierung usw. suchen wir vergeblich. (Beifall von der FDP) Im Gegenteil: Mit dem Änderungsantrag wird auch noch mal erweitert. Derjenige, der sein Haus ausbauen und um weitere Stockwerke erweitern will, wird trotz der prekären Lage am Wohnungsmarkt von Schwarz-Grün verpflichtet, einen Aufzug einzubauen. Ob das eine wirklich sinnvolle Maßnahme für schnellen erweiterten Wohnungsbau in unserem Land ist, daran habe ich erhebliche Zweifel. (Beifall von der FDP) Ganz im Gegenteil: Es wird langsamer, teurer und komplizierter. Aber ich will gerne die Frage beantworten, weshalb wir die Rücküberweisung in den Fachausschuss und auch die dritte Lesung beantragt haben. Das ist die Vorgehensweise rund um die Ausweisung der Bauvorlageberechtigung. Herr Kollege Ritter, es gibt wahrscheinlich keinen Dissens, dass berufserfahrene Handwerksmeister wie Architekten und Bauingenieure behandelt werden und dann im Sinne der Gleichwertigkeit von Master und Meister auch einfache Gebäude planen dürfen. Wahrscheinlich haben wir hier in der Sache keinen Dissens. 26.10.2023 Doch wenn Sie mit nur 24 Stunden Vorlauf ohne Anhörung oder Chance auf Anhörung von Expertinnen und Experten oder Beteiligten die Regelungen zu den Voraussetzungen für die Bauvorlageberechtigung nicht hier im Parlament durch eine gesetzliche Grundlage bestimmen wollen, sondern stattdessen der Landesregierung durch die Ermächtigung zu einer Rechtsverordnung einen Blankoscheck für eine Regelung oder eben auch Nichtregelung am Parlament vorbei ausstellen, und das ohne eine förmliche Beteiligung der Beteiligten, dann, lieber Herr Kollege Ritter, ist das nicht richtig und findet auch nicht unsere Zustimmung. (Beifall von der FDP) Ich weiß, Sie sind zu Beginn dieses Tagesordnungspunktes und auch heute Morgen alle vollzählig gewesen, weil Sie Befürchtungen hatten mit Blick auf die Geschäftsordnung unseres Parlaments, die durchaus mit einer gewissen Berechtigung davon ausgeht, dass 72 Stunden vor Beratung die Beratungsgegenstände bekannt sind. Wir haben uns in diesen ganzen Verfahren immer konstruktiv an diesem Beratungsverfahren beteiligt. Ich sage Ihnen ausdrücklich: Regeln wir auch die Frage der Bauvorlageberechtigung ordentlich im Baukammergesetz oder auch in irgendeinem anderen Gesetz, was Sie für geeignet halten, aber hier im Parlament und nicht mit einer Ermächtigung zur Rechtsverordnung für die Landesregierung, mit der wir uns dann im Zweifel im Parlament nie wieder befassen müssen! Das trägt dem Anliegen in keiner Weise Rechnung. Wir reichen Ihnen nochmals die Hand zu einem zügigen, auch konstruktiven Gesetzgebungsverfahren, um diesen Sachverhalt gesetzlich zu regeln. So aber können wir auch in der dritten Lesung Ihrer Bauordnungsnovelle nicht zustimmen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP)

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