Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Herr Kollege Rasche. – Für die Landesregierung hat jetzt Herr Minister Krischer das Wort. Oliver Krischer, Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zum Antrag und zur Einbringungsrede des Antragstellers wurde von den demokratischen Fraktionen alles gesagt. Dem habe ich für die Landesregierung nichts hinzuzufügen. Ich möchte nur darauf hinweisen, worum es bei der anstehenden Reform des Straßenverkehrsrechts geht. Es geht vor allem darum, den Kommunen mehr Handlungsfreiheit bei den Straßenverkehrsregelungen zu ermöglichen und andere Abwägungsgründe als bisher in die Entscheidungen einfließen zu lassen. Das fordert eine Initiative von inzwischen fast oder sogar schon über 1.000 Städten und Gemeinden. Viele davon sind aus Nordrhein-Westfalen; das reicht von den Großstädten Köln und Düsseldorf bis nach Steinhagen und Rödinghausen. Das gesamte Spektrum der kommunalen Familie unterstützt diese Initiative. Genauso wird diese Initiative von der Verkehrsministerkonferenz unterstützt – im Moment habe ich die Ehre, deren Vorsitzender zu sein –, die jeweils in Köln und Aachen einstimmig beschlossen hat, dass eine Reform des Straßenverkehrsrechts erforderlich ist. Der Deutsche Bundestag hat diese Reform vor Landtag Kurzem beschlossen, und jetzt stehen die weiteren Gespräche über die Straßenverkehrsordnung an. Es ist ein völlig normaler Prozess, der der Entwicklung der Zeit Rechnung trägt, dass zur Planung von Verkehrsmaßnahmen andere Erwägungsgründe in das Straßenverkehrsrecht einfließen müssen. Deshalb gibt es überhaupt keinen Grund, von Bevormundung oder Einschränkungen zu sprechen. Das exakte Gegenteil der Fall. Wir wollen die Entscheidung ein Stück weit dorthin verlagern, wo man die Verhältnisse am besten kennt. Das ist Bürokratieabbau, das ist Verantwortung vor Ort. Am Ende ist das besser als zentral getroffene Regelungen, die unter Umständen vor Ort große Probleme hervorrufen. (Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) Ich möchte für die Landesregierung noch auf etwas anderes hinweisen. Eben wurde behauptet, man habe sich von der Vision Zero verabschiedet, also dem Ziel, im Verkehr möglichst keine Verkehrstoten und Verletzten beklagen zu müssen. Das exakte Gegenteil ist der Fall. Die Landesregierung hat ein Verkehrssicherheitsprogramm vorgelegt, das die Vision Zero zum zentralen Element hat. Darüber hinaus hat das Land Nordrhein-Westfalen zusammen mit anderen Ländern einen Beschluss des Bundesrates erwirkt, dass die Vision Zero in der Straßenverkehrsordnung verankert wird. Wir hoffen noch, dass sich die Bundesregierung dem anschließen kann. Dieses Konzept ist richtig und notwendig, weil im Verkehr in Deutschland vermieden werden muss, dass es zu Toten und Verletzten kommt. Das sollte deshalb in den entsprechenden Rechtsetzungen verankert sein. Angesichts der Beschlüsse der Verkehrsministerkonferenz ist der Antrag, der ausdrücklich auch an andere Bundesländer appelliert, aus der Sicht der Landesregierung nicht zielführend. Wir empfehlen daher die Ablehnung dieses Antrags. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von den GRÜNEN, der CDU und der SPD)
