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Rainer Schmeltzer

26.10.2023 Sitzungen 18/46

Danke, Herr Abgeordneter Schalley. – Für die Landesregierung spricht jetzt Ministerin Paul. Josefine Paul*), Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Sehr 26.10.2023 geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Meinen ausdrücklichen Dank an die FDP-Fraktion für diesen Antrag, gibt er uns doch die Gelegenheit, die wichtige Bedeutung von Elterninitiativen innerhalb der nordrhein-westfälischen Kita-Landschaft und ihre Rolle innerhalb der Trägerpluralität hervorzuheben. In einem stimme ich Ihnen voll und ganz zu: Elterninitiativen leisten mit ihren Kindertageseinrichtungen einen sehr wichtigen Beitrag für die Erfüllung des Rechtsanspruchs. Sie sind wichtiger Baustein einer vielfältigen und an den Bedürfnissen der Kinder und Familien ausgerichteten Betreuungslandschaft. Deshalb sind wir froh, dass rund 11 % aller KiBiz-geförderten Tageseinrichtungen im aktuellen Kindergartenjahr 2023/2024 Elterninitiativen sind. Es werden aktuell nahezu 52.000 Kinder in diesen Einrichtungen betreut. Auch das dahinterliegende und schon angesprochene große ehrenamtliche Engagement verdient unsere Anerkennung. Ausdruck dieser Anerkennung ist unter anderem, dass Elterninitiativen in der Regel als gemeinnützige Vereine bei den Betriebskosten nach dem KiBiz am höchsten bezuschusst werden und prozentual den geringsten Eigenanteil erbringen müssen. Die Bezuschussung beträgt 96,6 %, der Trägeranteil 3,4 %. Allerdings muss man bei dem Antrag auch genau hinschauen, wo wir uns im Bereich von Verbesserungen, Entbürokratisierung oder Vorschriften bewegen und wo Dinge wichtiger und integraler Bestandteil von Qualitätssicherung und der Sicherheit der Kinder und Mitarbeitenden sind. Genau in diesem Feld bewegen wir uns ja, wenn wir über Betriebserlaubnisse sprechen. Da grundsätzlich Sonderregelungen für Elterninitiativen zu schaffen, ist in dieser Pauschalität der Forderung aus meiner Sicht nicht angemessen. Es muss klar sein, dass das Wohl der Kinder immer im Vordergrund stehen muss, egal um welche Einrichtungsform und welche Trägerstruktur es sich handelt. Zur Sicherung des Wohls der Kinder müssen daher bei der Gründung einer Kindertageseinrichtung grundlegende rechtliche und pädagogische Vorgaben zwingend eingehalten werden. Genau da geht der FDP-Antrag aus meiner Sicht fehl. Ermessensspielräume gibt es in bestimmten Bereichen, und die können vor Ort auch genutzt werden. Wir haben es in der Debatte gerade schon gehört. An anderen Stellen gibt es sie aber nicht, zumindest nicht auf landesrechtlicher Ebene, weil wir uns hier im bundesrechtlichen Rahmen bewegen. Die Forderung nach einer Prüfung, wie wir Elterninitiativen und natürlich auch Träger insgesamt von Bürokratie entlasten können, ist ja eine ganz wesentliche und sinnvolle, wenngleich ich auch hier noch einmal darauf hinweisen möchte, dass, wenn wir Landtag generell über Bürokratieabbau sprechen, nicht jede Dokumentationspflicht im System der frühkindlichen Bildung automatisch Bürokratie bedeutet, sondern vor allem einen wichtigen Beitrag zur Entwicklungsbegleitung leistet. Deshalb müssen wir uns bei Vorgaben immer sehr gezielt anschauen, worüber wir sprechen. Entbürokratisierung ist zwar ein hehres Ziel, sie ist aber schwer umzusetzen und vor allem kein Selbstzweck. Das haben schon viele Landesregierungen erkennen können und müssen. Zu den unerlässlichen Betriebserlaubnisvoraussetzungen – darüber ist schon gesprochen worden – zählen zum Beispiel baurechtliche Vorgaben einschließlich der Vorgaben zum Brandschutz. Aus meiner Sicht ist das etwas ganz Elementares. Dazu zählt aber auch – das ist für die innere Verfasstheit von Kitas von elementarer Bedeutung – das Vorliegen einer pädagogischen Konzeption oder Anforderung an das Personal. Davon können und wollen wir in der Grundsätzlichkeit natürlich nicht abrücken. Der Antrag fordert darüber hinaus die Digitalisierung der Verwaltungsabläufe. Auch dem ist grundsätzlich nicht zu widersprechen. Trotzdem sage ich dazu: Wir haben in Nordrhein-Westfalen ein für andere Länder teilweise vorbildliches Fachverfahren mit KiBiz.web. Das ist vielleicht oder auch ganz sicher nicht perfekt, wird aber laufend weiterentwickelt und regelmäßig aktualisiert. Ich versichere Ihnen, dass der Landesregierung der Bürokratieabbau und die Digitalisierung ganz grundsätzlich wichtige Anliegen sind. Deshalb steht mein Haus zu genau diesen Themen in ständigem Austausch mit den Landesjugendämtern, den Jugendämtern sowie den Einrichtungen. Jede gute Anregung wird diskutiert und aufgegriffen. Bereits seit dem 1. Februar dieses Jahres kann der Antrag auf eine Betriebserlaubnis elektronisch über das Fachverfahren KiBiz.web gestellt werden. Das verbindet Entbürokratisierung und Digitalisierung und ist ein wichtiger und guter Schritt. (Beifall von den GRÜNEN) Die bestehenden Unterlagen und Hinweise der Landesjugendämter zu Gründungsvoraussetzungen für die Einrichtungen, die von Elterninitiativen getragen werden, werden zudem bereits jetzt bei entsprechendem Anlass regelmäßig aktualisiert. Darauf kann ich nur verweisen. Schauen Sie mal auf die Seiten der Landesjugendämter, da sind genau diese Dinge schon hinterlegt. Erlauben Sie mir zum Schluss, auf eine letzte Forderung einzugehen. Sie ist im Antrag und gerade in der Debatte thematisiert worden. Es geht um die Überbrückungshilfen ich Höhe von 100 Millionen Euro. Sie werden wirksam, wenn der Haushalt beschlossen ist. Sie sollen eine Brücke zur Dynamisierung der 26.10.2023 Kindpauschalen im August 2024 bauen. Dieses Verfahren soll als fachbezogene Pauschale ausgezahlt werden.

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