Sebastian Haug
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zu Beginn meiner Ausführungen möchte ich deutlich machen, dass die CDU-Landtagsfraktion die Arbeit der Justizvollzugsbediensteten in NRW außerordentlich wertschätzt. (Zuruf von Andreas Keith [AfD]) Uns ist die Bedeutung ihrer wichtigen verantwortungsvollen Aufgabe und die in vielerlei Hinsicht schwierige außergewöhnliche Umgebung, in der sie ihre Arbeit leisten, bewusst. Sie schützen die Allgemeinheit und sorgen für Sicherheit und Ordnung in den Justizvollzugsanstalten. Sie sind darüber hinaus auch Ansprechpartner für die Häftlinge und begleiten diese beim Erreichen ihrer Vollzugsziele. Ebenso ist uns bewusst, dass die Dienstkleidung der Justizbeschäftigten eine besondere Bedeutung und eine besondere Wirkung hat: Sie trägt zu einem professionellen Erscheinungsbild bei, vermittelt im Idealfall Respekt und Autorität und unterstützt damit das Ansehen und die Achtung vor der Justiz und ihren Beschäftigten. Aus diesen Gründen und auf ausdrücklichen Wunsch der Bediensteten wurde 2012 die aktuelle blaue Dienstbekleidung eingeführt. Hierbei wurde die hochwertige Bekleidungsrichtlinie der Polizei mit den entsprechenden qualitativen Anforderungen übernommen, die für die Dienstbekleidungslieferanten bindend sind. Das aktuell in der nordrhein-westfälischen Justiz praktizierte System zum Bezug von Dienstkleidung stellt ein langjährig bewährtes und qualitätssicherndes Beschaffungsverfahren dar. Die Zulassung eines Anbieters als Dienstkleidungslieferant ist nur möglich, wenn die vom Ministerium festgelegten Anforderungen eingehalten werden. Die Dienstkleidungsvorschrift wird zudem ständig gemäß den praktischen Anforderungen im Vollzug überprüft und angepasst. Nun zum Dienstkleidungszuschuss, den die Beschäftigten im Justizvollzug erhalten. Er beträgt derzeit 35 Euro im Monat, 420 Euro im Jahr und liegt damit bundesweit deutlich an der Spitze. Er wurde 2016 von monatlich 20,35 Euro – jährlich 245,50 Euro – auf die aktuellen Beträge und damit um gut 70 % erhöht. Dienstanfänger können einen Vorschuss in Höhe des dreifachen Jahresbetrages des Zuschusses beantragen, um die Kosten beim Einstieg in den Beruf abzufedern; das wird in dem Antrag ebenfalls unterschlagen. Bereits jetzt stehen die Dienstkleidungslieferanten zum Beispiel bei Mängeln als Ansprechpartner für die Bediensteten zur Verfügung. Sollte aus irgend-26.10.2023 welchen Gründen einmal eine Lösung im direkten Dialog mit diesen scheitern, können sich die Beschäftigten an die Zentralstelle für das Beschaffungswesen im Justizvollzug oder direkt an das Ministerium wenden. Abschließend darf auch nicht unerwähnt bleiben, dass die Einrichtung der geforderten Kleiderkammer mit erheblichen Kosten verbunden wäre: Es müssen Räumlichkeiten erworben oder angemietet und diese Räumlichkeiten ertüchtigt und ausgestattet werden. Es müsste zusätzliches Personal eingestellt werden. Es müsste das gesamte Ausstattungssortiment bestellt und vorgehalten werden usw. Diese Fragen werden in dem vorliegenden Antrag noch nicht einmal angesprochen. Bei aller aufrichtigen Wertschätzung für unsere Beschäftigten im Justizvollzug und die von ihnen geleistete Arbeit und bei allem Verständnis für die Forderungen des Bundes der Strafvollzugsbediensteten können wir den vorliegenden Antrag daher nur ablehnen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
