Enxhi Seli-Zacharias
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Anfang des Jahres erschien ein interessanter Artikel, der auf die prekäre Situation in NRW-Gefängnissen aufmerksam machte. Bundesweit sind 2.000 Stellen in Justizvollzugsanstalten nach Angaben der Gewerkschaft der Strafvollzugsbediensteten unbesetzt; knapp 1.000 dieser unbesetzten Stellen entfallen auf Nordrhein-Westfalen. Justizvollzugsbedienstete arbeiten unter schwierigen und außerordentlichen Bedingungen. Sie sorgen nicht nur für die sichere Unterbringung von über 13.500 Gefangenen in den nordrhein-westfälischen Gefängnissen, sondern sie kümmern sich darüber hinaus gleichzeitig um deren Resozialisierung. Wie so häufig wird die Politik auf die vielen Ursachen für den Personalnotstand verweisen. Dabei werden gerne regionale Bezüge hergestellt; das Geld spielt natürlich auch eine Rolle. Und dann gibt es natürlich die wichtige Sichtweise der Betroffenen und ihrer Gewerkschaft selbst. Bochums JVA-Sprecherin sagte gegenüber der Zeitung beispielsweise, dass es nicht unbedingt an Bewerbern mangele, vielmehr sei die Qualität gesunken. Zudem machten Polizei und Bundeswehr den Gefängnissen als vergleichbare Arbeitgeber Konkurrenz. Der Bundesverband BSBD hatte zuletzt den Personalnotstand im Land auch mit einer zunehmenden Zahl schwerer Übergriffe auf das Gefängnispersonal erklärt. In Nordrhein-Westfalen werden diese Übergriffe erst seit 2022 offiziell erfasst. Aus internen Kreisen kommt zur weiteren Erläuterung der Hinweis, dass in diesem Zusammenhang die wachsende Zahl der psychisch auffälligen Häftlinge ein Problem darstelle. Unterschlagen möchte ich an dieser Stelle auch nicht, dass der Krankenstand in den Gefängnissen seit Jahren permanent über 10 % liegt. Im Allgemeinen Vollzugsdienst in NRW fielen nach Angaben des Landes im Jahr 2022 durchschnittlich 13,1 % der Sollarbeitszeit wegen Erkrankung aus. Wenn wir über die Justiz sprechen, wie auch soeben geschehen, dann vernachlässigen wir in den Debatten gerne den Allgemeinen Vollzugsdienst. Gerne wird vergessen, welchen Dienst die Justizvollzugsbedienstete der Gesellschaft erweisen; gerne reden wir über die großen Reformen und Maßnahmen. Ich persönlich bin ein großer Fan von kleinen Schritten, die in die richtige Richtung gehen, und über so einen kleinen Schritt möchte ich heute sprechen und um Ihre Zustimmung bitten. Die Beamten des Allgemeinen Vollzugsdiensts sind zum Tragen einer Dienstkleidung verpflichtet. Diese Dienstanweisung stellt eigentlich keine Besonderheit dar und ist selbstverständlich auch in anderen Berei-26.10.2023 chen der Arbeitswelt zu finden, sowohl bei staatlichen als auch bei privaten Arbeitgebern. Die größte vergleichbare Schnittmenge bietet aber die Polizei. Allerdings haben Bedienstete von Justizvollzugsanstalten in Nordrhein-Westfalen das Nachsehen, wenn es um die Zurverfügungstellung von Dienstkleidung geht, da ihnen eine kostenfreie Verfügung nicht ermöglicht wird. Nach wie vor müssen sie die Kleidungsstücke bei einem Vertragshändler erwerben und dafür den sogenannten Dienstkleidungszuschuss verwenden. Damit einhergehend sind noch weitere Probleme verbunden. Der Bund der Strafvollzugsbediensteten Deutschlands BSBD hat dazu Stellung bezogen und diesen Umstand richtigerweise kritisiert, und zwar schon seit vielen Jahren. Mir wurde in einem vertraulichen Gespräch gesagt, schon seit fast 20 Jahren. Der Verband führt aus, dass im Vollzugsdienst der Polizei seit langer Zeit eine Kleiderkammer unterhalten werde. Der Vorteil einer solchen Kleiderkammer besteht darin, dass die Dienstkleidung und deren Einzelstücke zentral ausgeschrieben und beschafft werden. Gleichzeitig gewährleistet eine regelmäßige Überprüfung der Lieferungen einen hohen Qualitätsstandard. Dazu wurde eigens eine Bekleidungstechnikerin eingestellt, deren Aufgabe darin besteht, die Bestellung zu prüfen und regelmäßig stichprobenartige Laboranalysen zu veranlassen. Wir sehen schon, es ist recht komplex. Der Gesetzgeber und somit Dienstherr sollte ein großes Interesse daran haben, dass seine 9.617 Beschäftigten in den nordrhein-westfälischen Justizvollzugsanstalten nicht mit derartigen Problemen konfrontiert werden. Für die Qualitätsminderung sind in den meisten Fällen ökonomische Gründe maßgebend, unter deren Folgen auch der einzelne Beschäftigte zu leiden hat. Dass die nordrhein-westfälischen Richtlinien hinsichtlich der Berufskleidung für Justizvollzugsbedienstete modifiziert und damit auch arbeitnehmerfreundlicher gemacht werden können, belegen andere Bundesländer. So wird beispielsweise in Thüringen den Dienstkleidungsträgern bei Dienstantritt die Grundausstattung ausgehändigt, und die personalführende Stelle beauftragt und organisiert die Einkleidung. Darüber hinaus erhalten Dienstkleidungsträger unwiderruflich eine Dienstkleiderunterstützung, die ihnen in Form eines unentgeltlichen Sachbezugsrechts gewährt wird. Auch die Bundesländer Berlin und Sachsen verfahren ähnlich im Sinne ihrer Arbeitnehmer. Meine sehr verehrten Damen und Herren, setzen wir doch heute ein Zeichen für jene, die es wirklich verdienen. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD) Landtag
