Dr. Hartmut Beucker
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Damen, geehrte Herren! Lassen Sie mich mit zwei Zahlen beginnen. Ein Richter an einem Amtsgericht in NRW verdient zu Beginn seiner Karriere etwa 4.600 Euro und zum Ende hin 7.200 Euro. Hinzukommen diverse Zulagen und Zuschläge, Pensionsansprüche und oft eine große, große Freiheit in der Amtsausübung. Es entfallen etliche Sozialversicherungsabzüge. Zudem kann es für sogenannte High Potentials attraktiv sein, gerade als Berufsanfänger ein normales Wochenende zu haben. Junge Rechtsanwälte produzieren demgegenüber regelmäßig auch sonntags abrechenbare Stunden. Landtag Das Gesamtpaket wird also nur selten der Grund sein, dass sich jemand in unserem Land dagegen entscheidet, Richter zu werden. Im vorliegenden Antrag nimmt jedoch die Betrachtung der Richter einen zu großen Raum ein, wenn es darum geht, mehr Wertschätzung für die Justiz zu zeigen. Dabei liegen die Probleme in der Justiz eben nicht so sehr bei den oberen Besoldungsgruppen, sondern vielmehr weiter unten, wie der Antrag ja selbst zeigt. Der Unterbau ist es, dem geholfen werden muss. Doch eines muss klar sein: Das große Füllhorn kann der Finanzminister wohl kaum ausschütten, aber wir können andere Vorteile ins Schaufenster stellen, wenn es darum geht, Menschen für die Justiz zu begeistern. Wie Schaufenster ansprechend dekoriert werden, kann sich der Staat gerne von der freien Wirtschaft abschauen. Das Gegenteil von wertschätzenden Schaufenstern sind die im Antrag zu Recht als verstörend bezeichneten Instagram-Werbefilmchen. In der Sprache der Zielgruppe würde man das eher als „Cringe“ bezeichnen. Was alles in der Justiz in unserem Bundesland angepackt werden muss, beschreibt der Antrag in langen Sätzen. Wenn es dann um konkrete Lösungen der aufgeführten Probleme geht, werden die Sätze kürzer. Dabei sind die Probleme in der Justiz lange bekannt. Der Richterbund warnte bereits vor sechs Jahren, personell würde die Justiz aus dem letzten Loch pfeifen. Nun hat sich die Lage bis heute leider sogar verschlechtert. Im Vergleich zu 2021 ist die Zahl der unerledigten Ermittlungsverfahren um 12 % gestiegen. Spitzenreiter in negativem Sinne ist dabei die Staatsanwaltschaft Köln mit über 30.000 offenen Verfahren. Zu den alten offenen Verfahren kommen zugleich immer mehr neue offene Verfahren. So stieg die Zahl der neuen Ermittlungsverfahren in NRW 2022 gegenüber dem Vorjahr um 8,4 %. Mit weiter zügelloser Einwanderung steigt auch die Kriminalität und damit die Arbeit für unsere Justiz. Der Anteil nichtdeutscher Tatverdächtiger bei Straftaten in der Bundesrepublik liegt bereits bei knapp 40 %. 40 %! Vergleichbar bunt sieht es in unseren Gefängnissen aus. Auch das macht die Arbeit bei der Justiz nicht leichter und sicherlich auch nicht attraktiver. Die Funktionsfähigkeit der Justiz in NRW ist an ihre Grenzen gelangt. Das ist dem Antrag zuzugeben. Die eben gelieferten Fakten fehlen dann allerdings leider. Deswegen sind die im Antrag gelieferten Lösungen auch nur bruchstückhaft. Ein Konzept zur angemessenen Bezahlung, eine umfassende Einstellungsoffensive oder ein professionelles Marketing als Kern ist nur ein Ansatz zur Bewältigung der Probleme, wenn auch ein guter bis sehr guter Ansatz. Zur Wertschätzung der Justiz braucht es zielgerichtetes Handeln und mehr als 26.10.2023 allgemeine Appelle. Zielgerichtet wäre da zum Beispiel, das Zulagenwesen im Justizvollzugsdienst zu verbessern. Ganz einfach könnte man auch ohne professionelles Marketing damit beginnen, mit deutlichem Selbstbewusstsein die Vorteile des Staatsdienstes herauszustreichen. Die meisten Renten liegen nämlich zum Beispiel unter 1.500 Euro, die meisten Pensionen dagegen deutlich darüber. Mit solchen Pfunden muss dann auch gewuchert werden. Der vorliegende Antrag ist in der Zielrichtung sicherlich zu begrüßen. Er allein wird der Justiz aber wohl kaum so helfen, wie die FDP es sich wünscht. Wir überweisen jedoch gerne in den Ausschuss. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)
