Martin Lucke
Es geht den Interessierten um gute Arbeitsbedingungen. Deswegen treiben wir die Digitalisierung so voran, dass Beschäftigte von ihr profitieren. Deswegen wollen wir, sofern es die 26.10.2023 Tätigkeit erlaubt, flächendeckend mobiles Arbeiten ermöglichen. Die Justizwachtmeister beispielsweise müssen hingegen überwiegend vor Ort sein. Ihre Arbeit – das weiß jeder, der ein Gericht einmal von innen gesehen hat – ist ungemein wichtig. Sie bewachen die Gerichtssäle und ermöglichen so freie Rechtsprechung, sie wachen über die Sicherheit und damit auch über die Würde des Gerichts, und sie kümmern sich um den reibungslosen Ablauf des Gerichtsalltags inklusive IT. In Ihrem Antrag weisen Sie nun darauf hin, dass mit der zunehmenden Digitalisierung neue Aufgaben auf die Justizwachtmeister zukommen. Dabei geht es im Alltag oft darum, in Verhandlungen Videoübertragungen zu ermöglichen oder den Richtern andere digitale Anwendungen zu erklären, die deren Alltag erleichtern. Ich glaube, dass die Justizwachtmeister entgegen ihrer Darstellung auch ohne eine Ausweitung der Ausbildung diese Aufgaben gut meistern. Ich befürchte stattdessen eine zunehmende Akademisierung der Ausbildung, die Interessierte abschreckt und so die Personallage verschlechtert. Zudem – das wissen Sie so gut wie ich – findet dazu ohnehin in Kürze eine Anhörung im Rechtsausschuss statt. Wir müssen uns ferner darauf fokussieren, gezielt qualifizierte Menschen anzusprechen und von der Arbeit in der Justiz zu überzeugen. Da muss man über angemessene Bezahlung sprechen, aber auch über zielgruppenorientierte Kampagnen, um Fachkräfte zu gewinnen. Ich möchte deswegen noch kurz auf die in Ihren Augen misslungene Werbekampagne auf Instagram eingehen, mit der meines Erachtens doch zielgerichtet die Vorzüge einer Beschäftigung in der Justiz angesprochen wurden: ein abwechslungsreiches Gebiet mit vielen Möglichkeiten, eine wichtige sinnstiftende Aufgabe mit großer Wirkung für das Funktionieren des Staates. Vor allem aber war es ein Versuch, die Reichweite in der relevanten Zielgruppe der sogenannten Amtsfluencerin zu nutzen. Über den Stil kann man sicher streiten; große Unterschiede zur bekannten Rubrik Ihrer Kollegin Frau Schneider sehe ich indes nicht. Abschließend sollten wir uns eines stets vor Augen führen: Die Hilfe für die Beschäftigten ist ein Selbstzweck. Arbeitet die Justiz im Land gut, geht es auch unserem Land besser. Deswegen stimmen wir der Überweisung in den Ausschuss gerne zu. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU)
