Jule Wenzel
2022 wurden laut dem Lagebild „Häusliche Gewalt“ des Bundeskriminalamtes 240.547 Menschen Opfer von Gewalt. Die erfassten Straftatbestände reichen von Tötungsdelikten zu Körperverletzungen. Aber auch Stalking, Bedrohung, Nötigung und Freiheitsberaubung werden erfasst. 240.547 Fälle – das sind circa 8,5% mehr als noch im Vorjahr. Gewalt geht uns alle an und wir stehen in der Verantwortung, sie jeden Tag zu bekämpfen. Dabei müssen wir unverrückbar an der Seite der Opfer stehen. Wer in unserem Land Opfer von Gewalt wird, braucht schnelle, verlässliche und möglichst unbürokratische und Unterstützung. Gewalt hat viele Gesichter – uns allen ist wohl die körperliche Gewalt am präsentesten. Aber auch psychische und monetäre Gewalt kann dramatische Auswirkungen auf die Lebensqualität von Opfern haben. Ich freue mich deshalb, das mit der Änderung des Sozialen Entschädigungsrecht in Zukunft auch für psychische Gewalt Entschädigungsleistungen in Anspruch genommen werden können und dass die Leistungssätze im Vergleich zum bisherigen Recht deutlich steigen werden. Auch ein Rechtsanspruch auf eine Behandlung in einer Traumaambulanz und ein Fallmanagement werden umgesetzt – das hilft gerade in akuten Krisen enorm bei der Bewältigung von Gewalterfahrungen. Der vorliegende Gesetzesentwurf regelt neben der Durchführung dieser wichtigen Fortschritte auch die weitere Umsetzung des neuen SGB XIV auf Landesebene. Zukünftig sollen alle Entschädigungsleistungen aus dem neuen Gesetz abgeleitet werden – weitere Bestimmungen wie beispielsweise zur Kriegsopferfürsorge werden integriert. Das schafft mehr Transparenz und führt hoffentlich zu einfacheren Antragsstellungen. Da viele Aufgaben des Gesetzes und anderer, auf Bundesebene geänderter Gesetze (wie das Betreuungsgesetz, das Bundesteilhabegesetz oder des Wohn- und Teilhabegesetzes) in der Ausführung bei den Landschaftsverbänden Westfalen-Lippe und Rheinland liegen, werden zudem verbindliche Regelungen über die Überprüfung der finanziellen Belastungen und über den möglichen Belastungsausgleich getroffen. Gemeinsam mit einer längeren Frist für eine mögliche verfassungsrechtliche Überprüfung soll so ein Konsensverfahren mit der kommunalen Familie erreicht werden. Landtag Nicht zuletzt werden außerdem Zuständigkeiten für weitere Entschädigungsleistungen komplett in die finanzielle Verantwortung des Landes übertragen. Das Land NRW übernimmt beispielsweise die vollen Leistungsausgaben für Impfschäden. Wir bewerten diesen Entwurf als Grüne Fraktion positiv und stimmen ihm zu.
