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Rainer Schmeltzer

25.10.2023 Sitzungen 18/45

Vielen Dank, Herr Dr. Beucker. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Wir sind am Schluss der Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags auf Zustimmung zu diesem Staatsvertrag Drucksache 18/6412 an den Hauptausschuss – federführend – sowie an den Haushalts- und Finanzausschuss. Wer stimmt der Überweisungsempfehlung zu? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP, AfD und der fraktionslose Abgeordnete Dr. Blex. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist diese Überweisungsempfehlung angenommen. Wir kommen zu: 18 Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die klinische und epidemiologische Krebsregistrierung im Land Nordrhein-Westfalen (LKRG NRW) Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/5351 Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales Drucksache 18/6182 zweite Lesung Die Reden zu diesem Tagesordnungspunkt sollen zu Protokoll gegeben werden (siehe Anlage 1). Wir kommen daher direkt zur Abstimmung. Der Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales empfiehlt in Drucksache 18/6182, den Gesetzentwurf Drucksache 18/5351 unverändert anzunehmen. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 18/5351 selbst und nicht über die Beschlussempfehlung. Wer stimmt dem Gesetzentwurf zu? – Das sind die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, SPD, CDU, FDP, AfD und der fraktionslose Abgeordnete Dr. Blex. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist der Gesetzentwurf Drucksache 18/5351 angenommen und das Gesetz verabschiedet. Wir kommen zu: 19 Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und -ingenieure Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/4760 – Neudruck Beschlussempfehlung Landtag des Innenausschusses Drucksache 18/6021 zweite Lesung Die Reden zu diesem Tagesordnungspunkt sollen zu Protokoll gegeben werden (siehe Anlage 2). Wir kommen daher direkt zur Abstimmung. Der Innenausschuss empfiehlt in Drucksache 18/6021, den Gesetzentwurf Drucksache 18/4760 – Neudruck – unverändert anzunehmen. Wir stimmen somit über den Gesetzentwurf Drucksache 18/4760 – Neudruck – selbst und nicht über die Beschlussempfehlung ab. Wer stimmt dem Gesetzentwurf zu? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP, AfD und der fraktionslose Abgeordnete Dr. Blex. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist der Gesetzentwurf Drucksache 18/4760 – Neudruck – angenommen und das Gesetz verabschiedet. Wir kommen zu: 20 Gesetz zur Durchführung des Sozialen Entschädigungsrechts in Nordrhein-Westfalen im Rahmen des Sozialgesetzbuches Vierzehntes Buch und zur Änderung verschiedener Landesausführungsgesetze im Sozialrecht Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/6413 – Neudruck erste Lesung Die Reden zu diesem Tagesordnungspunkt sollen zu Protokoll gegeben werden (siehe Anlage 3). Wir kommen daher direkt zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 18/63413 – Neudruck – an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales. Wer stimmt der Überweisungsempfehlung zu? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP, AfD und der fraktionslose Abgeordnete Dr. Blex. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist diese Überweisungsempfehlung angenommen. Wir kommen zu: 21 Lehrkraft-Sein ist mehr als Unterricht: Die Landesregierung muss das Potential eines Arbeitszeitmodells für Lehrkräfte in NRW nutzen Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 18/6385 – Neudruck Eine Aussprache hierzu ist nicht vorgesehen. 25.10.2023 Wir kommen daher direkt zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 18/6385 – Neudruck – an den Ausschuss für Schule und Bildung. Die abschließende Beratung und Abstimmung sollen nach Vorlage einer Beschlussempfehlung des Ausschusses erfolgen. Wer stimmt der Überweisungsempfehlung zu? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP, AfD und der fraktionslose Abgeordnete Dr. Blex. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist auch diese Überweisungsempfehlung angenommen. Wir kommen zu: 22 Ohne Großmarkt kein Wochenmarkt: Ernährungssicherheit gewährleisten, alternative Vertriebswege offenhalten! Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 18/6386 Eine Aussprache hierzu ist nicht vorgesehen. Wir kommen daher direkt zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 18/6386 an den Ausschuss für Umwelt, Natur- und Verbraucherschutz, Landwirtschaft, Forsten und ländliche Räume. Die abschließende Beratung und Abstimmung sollen nach Vorlage einer Beschlussempfehlung des Ausschusses erfolgen. Wer stimmt der Überweisungsempfehlung zu? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP, AfD und der fraktionslose Abgeordnete Dr. Blex. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist diese Überweisungsempfehlung angenommen. Wir kommen zu: 23 Gesicherte Förderung für thematisches Jugendtheater Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 18/6387 Eine Aussprache hierzu ist nicht vorgesehen. Wir kommen daher zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 18/6387 an den Ausschuss für Kultur und Medien – federführend – sowie an den Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend. Die abschließende Beratung und Abstimmung sollen nach Vorlage einer Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses erfolgen. Wer stimmt der Überweisungsempfehlung zu? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP, AfD und der fraktionslose Landtag Abgeordnete Dr. Blex. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist auch diese Überweisungsempfehlung angenommen. Wir kommen zu: 24 Nachwahl eines Mitglieds des Landtags in den Beirat für Wohnraumförderung Wahlvorschlag der Fraktion der SPD Drucksache 18/6405 Eine Aussprache ist zu diesem Tagesordnungspunkt nicht vorgesehen. Wir kommen somit zu der Abstimmung über den Wahlvorschlag der Fraktion der SPD Drucksache 18/6405. Wer stimmt dem Wahlvorschlag zu? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU und FDP. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Herr Minister Optendrenk, wenn Sie etwas zur Seite treten könnten, kann ich alle sehen. Danke sehr. Es enthalten sich die AfD und der fraktionslose Abgeordnete Dr. Blex. Damit ist der Wahlvorschlag Drucksache 18/6405 angenommen. Ich rufe auf: 25 In den Ausschüssen erledigte Anträge Übersicht 12 gemäß § 82 Abs 2 der GO Drucksache 18/6357 Die Übersicht 12 enthält Beratungsverläufe und Abstimmungsergebnisse aus den Ausschüssen. Ich lasse nun über die Bestätigung der Übersicht 12 abstimmen. Wer stimmt für die Bestätigung der Übersicht? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP und AfD sowie der fraktionslose Abgeordnete Dr. Blex. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Niemand. Damit sind die in Drucksache 18/6357 enthaltenen Beratungsverläufe und Abstimmungsergebnisse der Ausschüsse bestätigt. Ich rufe auf: 26 Beschlüsse zu Petitionen Übersicht 18/14 Gemäß § 97 Abs. 8 unserer Geschäftsordnung sind die Beschlüsse des Petitionsausschusses dem Landtag mindestens vierteljährlich zur Bestätigung vorzulegen. Ihnen liegen mit der Übersicht 18/14 die Beschlüsse zu Petitionen vor, über deren Bestä-25.10.2023 tigung wir abstimmen. Eine Aussprache hierzu ist nicht vorgesehen. Wir kommen somit direkt zur Abstimmung. Wer stimmt den Beschlüssen des Petitionsausschusses zu? Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP und AfD sowie der fraktionslose Abgeordnete Dr. Blex. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Niemand. Damit sind die Beschlüsse des Petitionsausschusses in Übersicht 18/14 bestätigt. Meine Damen und Herren, wir sind am Ende der Sitzung, die ich hiermit schließe. Ich wünsche Ihnen einen angenehmen Abend. Schluss: 20:46 Uhr _______________________________________ *) Von der Rednerin bzw. dem Redner nicht überprüft (§ 102 GeschO) Dieser Vermerk gilt für alle in diesem Plenarprotokoll so gekennzeichneten Rednerinnen und Redner. Landtag Anlage 1 Zu TOP 18 – „Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die klinische epidemiologische Krebsregistrierung im Land Nordrhein-Westfalen (LKRG NRW)“ – zu Protokoll gegebene Reden Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales: Ich freue mich sehr, dass heute der Entwurf des Zweiten Änderungsgesetzes über die klinische und epidemiologische Krebsregistrierung im Land Nordrhein-Westfalen im Rahmen der Zweiten Lesung im Landtag beraten werden kann. Das Änderungsgesetz war notwendig geworden, weil sich die Krebsregistrierung auf Bundes- wie auf Landesebene weiterentwickelt hat und auch künftig stetig weiterentwickeln wird. Nordrhein-Westfalen betreibt seit 2005 flächendeckend ein Epidemiologisches Krebsregister und seit 2016 ein Klinisches Krebsregister. Das Landeskrebsregister NRW ist eines der größten Krebsregister in Europa mit aktuell ca. 12 Mio. Datensätzen. Es werden systematisch alle Diagnose-, Verlaufs-, Therapie-, Pathologie- und Sterbefallmeldungen zu den in Nordrhein-Westfalen an Krebs erkrankten Patientinnen und Patientinnen sowie den in Nordrhein-Westfalen behandelten Patientinnen und Patienten erhoben. Die Aufbauphase einer flächendeckenden klinischen Krebsregistrierung ist mittlerweile zwar formal abgeschlossen. Die Krebsregister entwickeln sich als lernende Systeme trotzdem sukzessive weiter. Dies ist auch notwendig, weil zahlreiche Entwicklungen wie etwa die Digitalisierung im Gesundheitswesen einerseits und das Bemühen um eine anlassbezogene, unkomplizierte Bereitstellung der Daten für Auswertungen andererseits, immer wieder Anpassungen und Weiterentwicklungen erfordern. Dies betrifft auch die gesetzliche Ebene. Schon jetzt ist absehbar, dass sich aus dem geplanten Gesundheitsdatennutzungsgesetz des Bundes Änderungen auch auf der Landesebene ergeben werden. Und das ist auch gut so. Leider ist nämlich Krebs immer noch eine der größten medizinischen Herausforderungen. Jährlich erkranken in Nordrhein-Westfalen rund 117.000 Menschen neu an Krebs, und Krebs bleibt die zweithäufigste Todesursache. Das Krebsregister liefert uns verlässliche Daten über das Auftreten der Erkrankung in der Bevölkerung, Behandlungsverläufe und die Wirksamkeit der Therapien. Auf dieser Grundlage können Therapien weiterentwickelt, die Qualität einzelner Kliniken und Einrichtungen abgebildet und den Patientinnen und Patienten Informationen zu Behandlungsfällen zur Verfügung gestellt werden. Dieser 25.10.2023 Mehrwert der Registrierung für die betroffenen Menschen und ihrer Familien kann in einer Situation, die mit sehr viel Leid und Schmerzen verbunden ist, nicht oft genug betont werden. Das Landeskrebsregister NRW nimmt hier bereits eine bundesweite Vorreiterrolle ein. Um diesen Mehrwert auch künftig noch weiter zum Tragen zu bringen, müssen die Meldungswege noch einfacher werden. Die Chancen der Digitalisierung an dieser Stelle zu nutzen ist unabdingbar, um den Aufwand für die Kliniken und niedergelassenen Ärzte zu reduzieren und zugleich die Akzeptanz der Krebsregistrierung zu erhöhen. Denn nur, wenn wirklich alle Erkrankungen samt ihren Therapieverläufen an das Krebsregister gemeldet werden, kann die Krebsregistrierung ihren vollen Nutzen auch entfalten. Wir werden uns also darum kümmern müssen, dass die Möglichkeiten der Digitalisierung genutzt werden, um bundesweit automatisierte Schnittstellen zwischen den Landeskrebsregistern und den Praxisverwaltungssystemen bzw. den Krankenhausinformationssystemen zu etablieren. Ein Geburtsfehler der Krebsregistrierung lag auf Bundesebene darin, dass die Krebsregisterdaten der Länder bislang nicht ohne Weiteres auf Bundesebene zusammengeführt werden konnten. Mit dem Bundesgesetz zur Zusammenführung von Krebsregisterdaten vom 21. August 2021 sind die Voraussetzungen nunmehr geschaffen worden. Die Landeskrebsregister sind seit Anfang des Jahres verpflichtet, einmal im Jahr einen Datensatz an das Zentrum für Krebsregisterdaten beim Robert Koch-Institut in Berlin zu übermitteln. Gleichzeitig wurden auf Bundesebene die Dokumentationsstandards aktualisiert und der onkologische Basisdatensatz Version 3.0 zur gesetzlichen Grundlage der Datenlieferung gemacht. Der aktualisierte Datensatz berücksichtigt in besonderer Weise die Informationsbedarfe der onkologischen Forschung und ist für alle Länder verbindlich. Des Weiteren wurde seitens des Bundesgesetzgebers im Rahmen einer Änderung des § 25a SGB V das Verfahren zum Abgleich der Daten der organisierten Krebsfrüherkennungsprogramme mit den Daten der Landeskrebsregister neu geregelt, um diese Programme besser auswerten zu können. Und der Bundesgesetzgeber hat richtigerweise entschieden, dass auch Hauttumore, die sich häufig prognostisch ungünstig entwickeln, künftig an die Krebsregister zu melden sind und von Bundesseite vergütet werden. Diese und weitere Änderungen werden durch das vorliegende Zweite Änderungsgesetz für Nordrhein-Westfalen umgesetzt. Landtag Zugleich wurde das Änderungsgesetz zum Anlass genommen, um Regelungstatbestände anzupassen, die sich im Rahmen der praktischen Arbeit des Landeskrebsregisters aus unterschiedlichen Gründen als änderungs- und klarstellungsbedürftig erwiesen hatten. Insbesondere habe ich entschieden, bei der Landeskrebsregister gGmbH, die im Rahmen einer Beleihung die Aufgaben der Krebsregistrierung für das Land wahrnimmt, einen Aufsichtsrat zu etablieren. Dies ist grundsätzlich für landeseigene Gesellschaften vorgesehen, soll aber auch das Landeskrebsregister und seine Rolle im Gesundheitswesen stärken. Das Änderungsgesetz sieht daher die Möglichkeit vor, einen Aufsichtsrat zu bilden und konkretisiert die Aufgaben im Sinne einer strategischen Weiterentwicklung der Krebsregistrierung unter Beteiligung aller Interessensgruppierungen. Damit einhergehend werden sich auch die Aufgaben des Beirats des Landeskrebsregisters verändern. Die geplanten Änderungen sind mit den Betroffenen abgestimmt worden und werden von diesen begrüßt. Trotz der anstehenden beschriebenen Herausforderungen der Zukunft bin ich als Gesundheitsminister aber sehr froh, dass wir bereits jetzt eine so gut funktionierende Krebsregistrierung in Nordrhein-Westfalen haben, die sich den Herausforderungen stellt. Der Beschluss zum vorliegenden Änderungsgesetz ist hierzu ein weiterer wichtiger Schritt in die richtige Richtung.

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