Thomas Okos
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Eigentlich war zur Fusion der LBS West und der LBS Nord zur LBS NordWest schon alles gesagt. Im Mai dieses Jahres wurde der entsprechende Staatsvertrag geschlossen. Im Juni stimmte der Landtag ihm zu, nachdem wir eine Anhörung zu der Fusion durchgeführt hatten. Im Juli haben Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen die Ratifizierungsurkunden ausgetauscht. Seit September ist der Staatsvertrag in Kraft. Eigentlich ist also alles abgeschlossen und gut gelaufen. Im Nachgang hat nun die BaFin Einwände erhoben und sieht einen Änderungsbedarf im Staatsvertrag. Dabei geht es im Wesentlichen um § 5 Abs. 8. Mit Erlaubnis des Präsidenten zitiere ich aus der bisherigen Fassung: „Jeder Träger kann seine Beteiligung am Stammkapital der LBS NordWest mit Zustimmung der übrigen Träger ganz oder teilweise auf die LBS NordWest übertragen. Ein Erwerb durch die LBS NordWest ist nur zulässig, wenn im Zeitpunkt des Erwerbs eine Rücklage in Höhe der Aufwendungen für den Erwerb vorhanden ist oder gebildet werden könnte und das Eigenkapital mindestens in Höhe des Stammkapitals erhalten bleibt.“ Die BaFin sieht hierin die Gefahr, dass es zu einer Ausschüttung oder Rückzahlung des Stammkapitals kommt und damit die regulatorischen Anforderungen an das harte Kernkapital nicht mehr erfüllt wären. Dieser Einwand ist leider wenig nachvollziehbar. Das betrifft sowohl die Rechtsauffassung an sich als auch den Zeitpunkt, zu dem diese übermittelt wurde. Gerne hätten wir uns bereits in den Beratungen im Mai und im Juni dieses Jahres damit auseinandergesetzt. Zu diesem Zeitpunkt wurde aber noch kein Bedenken der BaFin hinterlegt. Wir als CDU-Fraktion teilen in diesem Punkt die Rechtsauffassung der BaFin nicht. Gleiches höre ich im Übrigen auch von den Landesbausparkassen. Heute ist aber vor allem wichtig, die Fusion erfolgreich und endgültig abzuschließen. Eine Gefährdung der Fusion oder eine jahrelange juristische Auseinandersetzung sind schließlich im Interesse von niemandem. Das sind wir auch den Beschäftigten der Institute schuldig, die durch eine Kraftanstrengung in den vergangenen beiden Jahren diesen Prozess begleitet und ermöglicht haben. Im Sinne einer pragmatischen Lösung begrüßen wir als CDU-Fraktion daher die vorgelegte Änderung des 25.10.2023 Staatsvertrags und stimmen der Ausschussüberweisung zu. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und Simon Rock [GRÜNE])
