Dr. Marcus Optendrenk
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dass wir heute nochmals über diesen Staatsvertrag reden müssen, liegt an einer durchaus überraschenden Bewertung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, der BaFin. Sie kam angesichts anderer Signale im Vorfeld für alle Beteiligten – und das sind in diesem ganzen Verfahren einige – gewissermaßen aus dem Nichts. Dies macht aber zwingend eine Änderung des Staatsvertrags erforderlich. Im Kern geht es um die Regelung zum Erwerb von Anteilen an der LBS NordWest durch das Institut selbst. Konkret hat die BaFin § 5 Abs. 8 Satz 1 und § 7 Abs. 3 des Staatsvertrags als mit europäischem Recht unvereinbar angesehen. Die BaFin hat deshalb ihre Fusionsgenehmigung mit der Bedingung verbunden, dass die entsprechenden Bestimmungen des Staatsvertrags bis zum Ablauf des Jahres 2023 geändert werden. Eine einvernehmliche Lösung unter den Beteiligten ist gefunden: Die Klausel im Staatsvertrag für den Erwerb eigener Anteile wird nun an § 71 Aktiengesetz angelehnt. Dadurch wird vermieden, dass ein Träger seine Beteiligung durch Rückübertragung an das Institut aufgeben könnte, wodurch die regulatorischen Anforderungen an das harte Kernkapital nicht mehr erfüllt wären. Zugleich wird eine Flexibilität geschaffen, die auch Bausparkassen und andere Kreditinstitute in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft haben. Damit wird eine Gleichstellung mit den Wettbewerbern erreicht. Ich bitte daher den Landtag um eine wohlwollende und zügige Beratung des vorliegenden Staatsvertrags. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und Simon Rock [GRÜNE]) Landtag
