Volkan Baran
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es gibt momentan wohl kein Thema, das aktueller ist als die Zuwanderung und Aufnahme von Menschen, die auf der Suche nach Schutz vor Krieg, Verfolgung und Diskriminierung zu uns fliehen. Wenn ich die ganzen Reden heute höre, dann hoffe ich inständig, dass niemand in diesem Hohen Haus, aber auch niemand in unserem Land jemals in die Situation kommt, selber flüchten zu müssen. Ich denke, es ist unsere Aufgabe, als Demokratinnen und Demokraten dafür zu sorgen. Die Menge an Hass und der Mangel an Empathie, die aktuell in unserer Gesellschaft zu spüren sind und die sich jüngst in zwei Bundesländern in den Wahlergebnissen niedergeschlagen haben, besorgen mich. Es ist unsere Aufgabe, dafür zu sorgen, dass Menschen, die geflohen sind und auf dem Weg Unvorstell-Landtag bares erlebt haben, hier ein Gefühl von Sicherheit erfahren. Dazu gehört zweifelsohne auch, wie wir über Migration, Flucht, Asyl und die Menschen sprechen, die zu uns kommen. Denn wie wir über sie sprechen, beeinflusst durchaus die Stimmung in der Gesellschaft. Entweder spalten wir, oder wir führen zusammen. Ich bin für das Zusammenführen. Auch durch vorausschauende Planung und den Ausbau von Unterbringungskapazitäten in einem realistischen Ausmaß würde der Bevölkerung das sichere Gefühl gegeben, dass die Landesregierung die Lage im Griff hat und nicht kopflos hinterherläuft. Die Landesregierung hat versprochen, weitere 3.000 Plätze zu schaffen. Da allein im August 7.000 Menschen zu uns gekommen sind, ist dieses Versprechen aus unserer Sicht etwas niedrig angesetzt. Aber kommen wir zum vorliegenden Entwurf des Elften Gesetzes zur Änderung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes. Besonders bei Gesetzen, die vulnerable Gruppen und so unterschiedliche Situationen betreffen, ist es wichtig, dass man sich regelmäßig mit diesen auseinandersetzt und sie auch aktualisiert. Deshalb herzlichen Dank, liebe Landesregierung, für diesen Entwurf. Die weltpolitische Lage sorgt seit einiger Zeit dafür, dass wieder viele Menschen zu uns kommen, und die neueren Entwicklungen lassen mit weiterer Zuwanderung rechnen. Deswegen begrüßen wir als SPD-Landtagsfraktion den Sinneswandel, den die Landesregierung im vorliegenden Entwurf offenbart, indem sie die Bundeszahlungen für die Unterbringung von Geflüchteten nun eins zu eins an die Kommunen weitergibt. Herzlich Dank dafür. Das sollte allerdings schon längst die geübte Praxis und eine Selbstverständlichkeit sein. Es ist nicht die große Wohltat, als die Sie sie verkaufen wollen, sondern sollte, wie gesagt, eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein. (Beifall von der SPD) Ich bin sehr froh, dass wir hier im Land sehr schlaue Bürgermeisterinnen und Bürgermeister haben, die vorausschauend handeln. Sie müssen nicht Merlin, der Zauberer, heißen oder eine Glaskugel haben, um zu wissen, dass wir noch nicht am Höhepunkt angelangt sind und noch weitere Plätze vorhalten müssen. Unsere Bürgermeisterinnen und Bürgermeister wissen schließlich ganz genau, dass sie, wenn es darauf ankommt, die Plätze nicht aus dem Boden stampfen können. Meiner Meinung nach ist es auch ein bisschen ungerecht, dass die Pro-Kopf-Pauschale eine Erstattung der Vorhaltekosten nicht zulässt. Deshalb müssen die Kommunen die Vorhaltekosten tragen. Das ist ungerecht. Damit ist die Landesregierung den Kommunen keine gute Partnerin. 25.10.2023 Unser dritter und letzter Kritikpunkt, der Ihnen auch bereits bekannt ist, ist die Rechenbasis, auf der die Pauschale beruht. Zu Beginn meiner Rede habe ich gesagt, wie wichtig es ist, dass wir Gesetze aktualisieren und, wenn nötig, nachbessern. Nun, 2017 ist schon etwas her. Während wir Änderungen in anderen Bereichen vorgenommen haben, ist die Datenbasis für die Berechnung der Höhe der Pro-Kopf-Pauschale auf dem Stand von 2017 geblieben. Es ist also wenig überraschend, dass diese nicht mehr ausreichend ist, insbesondere in einer Zeit, in der sich vieles verteuert. So ist allein der Baupreisindex in den letzten Jahren um 40 % gestiegen. Ich denke, liebe Frau Ministerin, dass ich mich nicht zu weit aus dem Fenster lehne, wenn ich vermute, dass in naher Zukunft über diese Bemessungsgrundlage nachgedacht wird. Es ist Zeit für ein Update. Die Eins-zu-eins-Anrechnung der geflüchteten Menschen in den Landesunterkünften auf die Aufnahmeverpflichtung der Kommunen ist ein Punkt, den wir mittragen. Trotz unserer Kritikpunkte finden wir, dass die Änderung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes durchaus solide ist. Wir werden deshalb zustimmen und freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit. – Glück auf! (Beifall von der SPD)
