Matthias Eggers
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Demokratie, das Recht zu wählen und an demokratischen Entscheidungsprozessen mitzuwirken, ist ein hohes Gut. Menschen in vielen Teilen dieser Erde beneiden uns um dieses Recht. Es ist Aufgabe und Pflicht eines jeden Demokraten, die Demokratie und die demokratischen Instrumente nicht nur zu verteidigen, sondern auch zu fördern und somit die Demokratie zu stärken. Wenn ein Gesetzentwurf mit den Worten „Gesetz zur Stärkung der direkten Demokratie“ einleitet, dann stößt dies erst einmal auf offene Ohren. Die Demokratie zu stärken, ist grundsätzlich gut und richtig. Beim vorliegenden Gesetzentwurf ist es einfach. Es ist leicht zu erkennen, dass es den Antragstellern nicht um die Stärkung der Demokratie geht. Es geht den Antragstellern vielmehr darum, demokratisch getroffene Entscheidungen zu kritisieren, diese zu unterwandern und zu revidieren. Bereits in der Überschrift des Gesetzentwurfs wird deutlich, worum es geht, und auf den folgenden Seiten wird ausführlich dazu ausgeführt. Ziel ist es, demokratische Mehrheitsentscheidungen in Misskredit zu bringen. Die AfD verbindet die Forderung nach einer Demokratiestärkung mit einem hochemotionalen Thema – einem Thema, welches die Menschen in diesem Landtag Land zu Recht sehr bewegt. Die Antragsteller bedienen gebetsmühlenartig das Narrativ, die Politik – im Bund, im Land und auch kommunal; demokratisch gewählte Mehrheiten – würde nicht im Interesse der Bevölkerung handeln. Das ist die klassische Rhetorik, die wir schon kennen; es ist die Rede von denen da oben, die gegen die Bevölkerung handeln. Die Forderung nach einer Demokratiestärkung, nach mehr Demokratie wird hier aufgestellt, um Unfrieden zu säen, um Stimmung zu machen und Meinungen gegeneinander aufzubringen. Unsere bestehenden gesetzlichen Grundlagen bieten Instrumente zur direkten Beteiligung. Mit Bürgerentscheid und Ratsbürgerentscheid werden die Bürgerinnen und Bürger in konkreten Fragen auf kommunaler Ebene zur Entscheidung aufgefordert. Diese Instrumente direkter Demokratie sind gut und richtig, gerade weil insbesondere in der Kommunalpolitik Entscheidungen gravierende Auswirkungen für die Menschen vor Ort haben. Die damit verbundenen Auflagen – durchaus auch ambitionierte Hürden – sind richtig, um vor Missbrauch zu schützen und politische Entscheidungen organisatorisch sicherzustellen. Meine Damen und Herren, die CDU-Fraktion stimmt der Überweisung in den Ausschuss für Heimat und Kommunales und in den Integrationsausschuss zu, auch wenn wir diese Gesetzesinitiative inhaltlich ablehnen. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Ver- einzelt Beifall von der SPD)
