Carlo Clemens
Vielen Dank. – Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die vorliegende Novelle der Landesbauordnung ist aus unserer Sicht ein zweischneidiges Schwert; das hatte ich auch schon in der Aussprache in der letzten Sitzung des Bauausschusses für die AfD zum Ausdruck gebracht. Zum einen gibt es Deregulierungen und Erleichterungen, zum anderen werden fast schon brachial alle Hindernisse für die sogenannten Erneuerbaren aus dem Weg geräumt. Das wird erhebliche Folgen haben. Deshalb hat die AfD für die zweite Lesung einen entsprechenden Änderungsantrag eingebracht. Mit den Deregulierungen wie der Kleinen Bauvorlageberechtigung, den elektronischen Bauanträgen, den Erleichterungen beim Dachgeschossausbau oder der Ausweitung der Genehmigungsfreistellung auf höhere Gebäude haben wir kein Problem. Hier hätte man aus unserer Sicht sogar noch weitergehen können: Das digitale Bauamt sollte in NRW so schnell wie möglich kommen. Schaffen wir die Papieranträge mit Inkrafttreten der Novelle einfach ab. Für die Bürger ist das kein Problem, denn sie brauchen die Unterstützung durch Angehörige der bauvorlageberechtigten Berufe, und die können eine PDF-Datei erzeugen. Unser großes Problem ist die beabsichtigte schrankenlose Privilegierung der Erneuerbaren. Eine vernünftige Abwägung von Schutzgütern bei den Wärmepumpen und Solardächern ist bei Ihnen gar nicht mehr zu erkennen; dem sogenannten Klimaschutz muss sich alles unterordnen. Unsere Bedenken im Hinblick auf die Anordnung von Solaranlagen auf den Dächern ohne jegliche Rücksicht auf den Brandschutz wurden in der Anhörung vom Verband der Feuerwehren fachlich bestätigt und begründet: Solaranlagen direkt an der Brandwand behindern die Bekämpfung von durchlaufenden Dachgeschossbränden, insbesondere wenn sie direkt aneinandergereiht sind. Allerdings meinen wir anders als die Feuerwehren in der Anhörung, dass der Abstand bei brennbaren Photovoltaikanlagen noch größer sein sollte als 50 cm. § 32 Abs. 5 der bestehenden Landesbauordnung sollte daher genau so bleiben, wie er ist. Die vorgesehene totale abstandsrechtliche Privilegierung der Wärmepumpen schießt weit über das Ziel hinaus. Was macht die Lärmbelastung mit dem Wohnfrieden? Was ist mit der guten Nachbarschaft? All dies wird untergeordnet. Es geht einfach nur darum, möglichst viele Wärmepumpen aufzustellen, auch in der engsten Reihenhaussiedlung. Die AfD-Landtag Fraktion fordert hier einen Mindestabstand von mindestens 1,5 m zu den Grundstücksgrenzen. Die Begründung der vorgesehenen Abschaffung der referenziellen Baugenehmigung überzeugt uns nach wie vor nicht. Erst verkauft uns die Ministerin dieses Instrument als schnell, einfach und bürokratiearm, und dann will sie es aus Gründen der – Zitat – Verwaltungsvereinfachung nur wenige Jahre später gleich wieder abschaffen. Das verstehe, wer will. Die Typengenehmigung kann die referenzielle Baugenehmigung nicht ersetzen, vielmehr haben beide Instrumente ihre Berechtigung. Es ist Sache der Bauherren, sich zu überlegen, welchen Weg sie in welcher Situation gehen möchten. Was die Solardachpflicht betrifft – das halte ich für den gewichtigsten Punkt –, hatte ich hier und auch im Ausschuss schon vorgetragen, dass wir Ihren Plan für einen völligen Irrweg halten. Die Solardachpflicht ist eine Zwangsmaßnahme, mit der Investitionen und Nachrüstungen erzwungen werden sollen, herbeigeführt werden sollen. Das lehnt die AfD schon aus Prinzip ganz klar ab. Lassen Sie die Hauseigentümer in Ruhe. (Beifall von der AfD und Dr. Christian Blex [fraktionslos]) Die Eigentümer können selbst am besten die Wirtschaftlichkeit von Solaranlagen auf unterschiedlichen Dächern mit unterschiedlicher Ausrichtung einschätzen. Es ist ihre Verantwortung, und es ist ihr Risiko. Denken Sie auch an die zusätzlichen Belastungen für die Mieter und den so dringend benötigten Wohnungsneubau. Nicht zuletzt erfordert Ihre Zwangsmaßnahme einen Katalog von Durchführungsbestimmungen, von Ausnahme- und Härtefallregeln. Damit entsteht zusätzliche Bürokratie in einem erheblichen Ausmaß. Genau das brauchen wir in der jetzigen Baukrise nicht. (Beifall von der AfD und Dr. Christian Blex [fraktionslos]) Um das abzuschließen: Die Novelle hat gute Punkte, das gestehen wir zu. Sie beinhaltet aber auch ideologische Zwangsmaßnahmen, die wir im Interesse der Eigentümer und Mieter ganz klar ablehnen. Sollte unser Änderungsantrag nicht angenommen werden, können wir dieser Novelle so nicht zustimmen, auch in einer dritten Lesung nicht. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD und Dr. Christian Blex [fraktionslos])
