Sebastian Watermeier
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Der Neujahrsempfang der Architektenkammer zu Beginn eines jeden Jahres ist eine gute Gelegenheit für alle, die mit Bauen und Wohnen zu tun haben, sich auszutauschen und viele spannende Neuigkeiten rund um das Thema Bauen zu hören. Ich erinnere mich noch sehr gut daran, dass die Ministerin Ende Januar zum ersten Mal vom großen Frühjahrsputz in der Landesbauordnung sprach und ihn zum Kernpunkt ihrer Ansprache machte. Nun haben wir Ende Oktober, und für den Frühjahrsputz ist es ein wenig spät. Sie haben daraus in der Formulierung inzwischen ein Update gemacht. Ob frisch geputzt oder frisch upgedatet, wir müssen heute leider feststellen, dass dieser Gesetzentwurf keine Fortentwicklung, sondern ein Gewurschtel ist. Er macht vieles nicht besser, sondern schafft vor allem Unsicherheit. Sosehr wir in der Zielsetzung übereinstimmen, den Ausbau der erneuerbaren Energien zu erleichtern sowie Verfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen, so klar ist, dass Sie diese Ziele mit der Novellierung und dem erst gestern vorstellten Änderungsantrag nicht erreichen. (Beifall von Angela Freimuth [FDP]) Wir haben bei der Einbringung des Gesetzentwurfs im Plenum im Juni die Kritikpunkte bereits benannt. Die Anhörung hat uns in unserer Skepsis ob des vorgestellten Entwurfs bestätigt. Allen voran haben die kommunalen Spitzenverbände im Anhörungsverfahren unmissverständlich klargemacht, dass sich die Probleme mit einer solchen Novellierung eher verschärfen werden. Sie haben Ihnen ins Stammbuch geschrieben, dass Sie erst einmal Ihre grundlegenden Hausaufgaben erledigen müssen, bevor Sie wieder am großen Rad drehen. Insofern verwundert mich zum Beispiel die Äußerung von Herrn Klocke in der letzten Ausschusssitzung, dass die Anhörung ganz gut und friedlich gelaufen sei; er habe aus der Vergangenheit ganz anderes in Erinnerung. Dann möchte ich wirklich nicht wissen, was Sie in Erinnerung haben und was Sie darunter verstehen, wenn eine Anhörung schlecht für Sie läuft. Ich finde es überhaupt bemerkenswert, dass Sie bei der Auswertung der Anhörung und der Verabschiedung der Beschlussempfehlung im Anschuss so 25.10.2023 getan haben, als sei die Welt völlig in Ordnung, und es gebe vielleicht noch ein paar kleine Änderungen. Jetzt liegt hier ein gesichtswahrender Änderungsantrag vor, mit dem die schlimmsten handwerklichen Ungenauigkeiten, die bereits in der Anhörung benannt wurden oder uns im Rahmen der Anhörung schriftlich zugegangen sind, in letzter Minute beseitigt werden sollen. Das hilft Ihnen aber nicht, denn die grundsätzlichen Probleme bleiben. Erstens. Die fünfte Änderung der Landesbauordnung seit 2017 verschärft die Rechtsunsicherheit, statt sie abzubauen. Ausführungsbestimmungen zur Landesbauordnung sind noch nicht einmal für die letzte Änderung vorhanden, wie Ihnen die Kommunen mitgeteilt haben. Damit haben die Kommunen weiterhin keine rechtssichere Arbeitsgrundlage. Zweitens. Die Einführung unbestimmter Rechtsbegriffe führt zu erheblichen Verzögerungen in der Genehmigungspraxis und ruft Rechtsstreitigkeiten hervor. Beides braucht der Baubereich nicht. Wenn solche Begrifflichkeiten herausgenommen werden, werden an anderer Stelle neue eingeführt. Drittens. Das kritische Thema „Barrierefreiheit“ wurde durch die redaktionelle Bearbeitung des Referentenentwurfs auf Drängen der Sozialverbände etwas entschärft. Was aber unter anderem in der Präambel besser aussieht, kann später bei den konkreten Vorschriften durch Ausnahmeregelungen wieder ausgehebelt werden. Ein wirklicher Fortschritt für die Barrierefreiheit beim Bauen ist damit nicht gegeben. Da hilft auch ihr Änderungsantrag nicht. Viertens. Die immer weitere Auslagerung in private Hände und weg von qualifizierten Berufsverbänden führt letztlich zu Qualitätsproblemen. Das geht zulasten der Bauherren, das belastet kommunale Einheiten im Wege der Nacharbeit, und das verlängert unter Umständen Genehmigungsverfahren. Das ist das Gegenteil von dem, was beabsichtigt ist. Jetzt – wir wollen tagesaktuelle Entwicklungen, die gar nicht mehr so tagesaktuell sind, nicht ignorieren – kommen auch noch die Ergebnisse des Wohngipfels in Berlin hinzu, wonach ausdrücklich eine Standardisierung und Vereinfachung der Landesbauordnungen vereinbart worden ist. Bereits im November – das ist nächste Woche – sollen die Länder zu Beratungen zusammenkommen. Das heißt perspektivisch, dass wir in einem Jahr wieder hier stehen und über eine Novellierung der Landesbauordnung reden werden, um die bundesrechtlichen Vereinheitlichungen der Landesbauordnung vorzunehmen. (Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung: Dafür brauchen wir keine Empfehlung des Bundes!) – Na gut, dann machen Sie es doch. Dann warten Sie doch diesen Kooperationsprozess mal ab, Frau Ministerin. Landtag (Beifall von der SPD – Zuruf von Ina Scharren- bach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung) Damit werden wir die Planungsunsicherheit in der Wohnungs- und Bauwirtschaft weiter erhöhen. Nichts von dem, was wir heute verabschieden, hätte nicht noch ein halbes Jahr warten können. Das Schottergärtenverbot und die Solarcarportpflicht hätten noch ein halbes Jahr warten können, wenn wir uns damit den Prozess im nächsten Jahr erspart hätten. (Beifall von der SPD) Den Gesetzentwurf lehnen wir aus den genannten Gründen weiterhin ab. Gehen Sie noch einmal in sich. Bringen Sie sich in die Verhandlungen der Länder konstruktiv ein, und schaffen Sie dann eine Novellierung, die den Namen verdient und wirklich hilft, der Bau- und Wohnungswirtschaft verlässliche und gute Rahmenbedingungen zu geben. Die Beantragung der dritten Lesung und die Rücküberweisung des Gesetzentwurfs in den Ausschuss tragen wir gerne mit, damit Sie die notwendige Bedenk- und Beratungszeit bekommen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der SPD)
