Dr. Marcus Optendrenk
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Beamtinnen und Beamten in unserem Land sind das tragende Fundament eines funktionierenden Staates. Sie alle üben ihren Dienst für das Gemeinwesen und zum Wohle von uns allen aus. Sie alle sorgen dafür, dass unser Staat zuverlässig läuft, seine Aufgaben erfüllt und seinen Pflichten nachkommt. Darauf haben die Bürgerinnen und Bürger auch einen berechtigten Anspruch. Im Gegenzug gewährleistet der Dienstherr die rechtliche und wirtschaftliche Unabhängigkeit der Beamtinnen und Beamten. Die Landesregierung steht deshalb uneingeschränkt hinter dem Berufsbeamtentum mit seinen drei Säulen aus Alimentation, Beihilfe und Versorgung. Wir setzen uns für unsere Beamtinnen und Beamten ein und haben bereits durch die auch hier schon angesprochene Besoldungsanpassung 2022 sowie die Neustrukturierung und Erhöhung der Familienzuschläge zum 1. Dezember 2022 erhebliche finanzielle Verbesserungen für die Beamten- und Richterschaft in Nordrhein-Westfalen umgesetzt. Die zugrunde liegenden Gesetzentwürfe wurden nach den Maßgaben der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts erstellt, auf die eben schon 25.10.2023 hingewiesen worden ist. Es bestehen daher insoweit keine klärungsbedürftigen Rechtsfragen zur Verfassungsmäßigkeit der Alimentation. Ein generelles Ruhendstellen der Widersprüche gegen die Alimentation für das Jahr 2022 sowie die Führung von Musterprozessen ist insoweit aus unserer Sicht weder angezeigt noch zielführend. Die Besoldungsgesetze beruhen auf den Prognosen der tatsächlichen Verhältnisse für das Jahr 2022. Die abschließenden Zahlen liegen allerdings noch nicht vor. Diese resultieren aus externen statistischen Erhebungen, die wir in den nächsten Wochen erwarten. Das Landesamt für Besoldung und Versorgung ist insofern angewiesen, die Bescheide bis zum Abschluss dieser Überprüfung zurückzustellen. Die Spitzenorganisationen der Berufsverbände und Gewerkschaften wurden über diese Vorgehensweise frühzeitig im Februar 2023 durch mein Haus informiert, und es besteht ein stetiger Austausch in diesen Fragen. Abschließende Aussagen für das Jahr 2023 – das können Sie daraus auch ableiten – können aufgrund des noch nicht abgeschlossenen Zeitraums natürlich ebenfalls noch nicht getroffen werden. Die Auswirkungen der Einführung des Bürgergeldes – die auch hier eben Thema waren – zum 01.01.2023 auf die Alimentation werden wir selbstverständlich in die Prüfungen einbeziehen. Dies alles zeigt: Als Landesregierung stehen wir an der Seite der Beamtinnen und Beamten, und das wird auch so bleiben. Lassen Sie mich aus gegebenem Anlass noch einige Bemerkungen zum Thema „Beamtenversorgung“ machen. Es ist wenig nachvollziehbar, dass derzeit die Sicherheit dieser Versorgung anhand der vorgesehenen Ausschüttung von Erträgen aus der Versorgungsrücklage des Landes zum Thema gemacht wird. Zum einen hat der individuelle Versorgungsanspruch als Teil des Beamtenstatus einen von der Verfassung geschützten Status. Zum anderen bedeutet eine Ausschüttung von Erträgen umgekehrt ja gerade, dass der nominale Bestand der Rücklage nicht angetastet wird. Als Ende der 1990er-Jahre und in einem weiteren Gesetzgebungsverfahren 2005 fraktionsübergreifend über die spätere Verwendung einer solchen Rücklage nachgedacht worden ist, ist man von einer ersatzlosen Auflösung der Rücklagen und des Versorgungsfonds ab Mitte der 2020er-Jahre ausgegangen. Wenn Sie mögen, lesen Sie doch dazu noch einmal die Gesetzesbegründung aus dem Jahr 2005, Drucksache 13/6537. Für den Haushalt 2024 und die mittelfristige Finanzplanung bis 2027 ist hingegen eine sehr viel nachhaltigere, vermögenserhaltende Lösung vorgesehen. Es besteht daher auch gar kein Anlass zur Kritik, Landtag sondern nach meiner Einschätzung für Lob am Vorgehen der Landesregierung. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
