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Dr. Hartmut Beucker

AfD 25.10.2023 Sitzungen 18/45

Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Damen, geehrte Herren! Die Arbeit lohnt sich nicht; ich nehme lieber Bürgergeld: Mit dieser Einstellung von Mitarbeitern und potenziellen Bewerbern kämpfen unter anderem die Betreiber von Krankenhäusern und Reinigungsfirmen. Aber auch die Beamten der unteren Besoldungsgruppen sehen, dass die Bürgergeldsumme näher an die Summe in der Bezügemitteilung rückt. Also werden sich auch Staatsdiener häufiger fragen, ob sich der Staatsdienst „Arbeit“ im Gegensatz zum Staatsgeschenk „Bürgergeld“ überhaupt noch lohnt. Und diese Denkweise wird weiter zunehmen. Kommendes Jahr steigt das Bürgergeld gleich um 12 %. Zum Vergleich: Die Tarifbeschäftigten der Länder und die daran angelegten Beamten haben zuletzt ein Lohnplus von 2,8 % erzielt. Nun ist es auf Landesebene zwecklos, darüber zu streiten, ob das auch von der FDP getragene Bürgergeld eine Fehlkonstruktion ist. Keine Fehlkonstruktion sind jedenfalls die drei Forderungen des vorliegenden Antrags der FDP zur amtsangemessenen Alimentation. Diese Forderungen sind auch im Sinne der Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts, welches bereits 2020 ein Mindestabstandsgebot zwischen Nettoalimentation und Grundsicherung einforderte. Warum aber – und diese Frage muss erlaubt sein – kommt die FDP erst jetzt damit um die Ecke? Immerhin war sie bis letztes Jahr Teil der Landesregierung. Interessant sind in diesem Zusammenhang auch die Aussagen des FDP-Abgeordneten Herrn Witzel in der vergangenen Legislaturperiode. Da sang er noch im Haushalts- und Finanzausschuss im März 2022 das hohe Lied der Tarifautonomie. Auch damals gab es schon massive Zweifel der Sachverständigen an der Landesbesoldung, insbesondere mit Blick auf die Amtsbezogenheit. Die Inflation stieg übrigens auch schon im letzten Jahr, und das Bürgergeld war ebenfalls absehbar. Natürlich ist es richtig und gerecht gegenüber den Beamten, was die FDP-Fraktion heute fordert. Wir alle wollen motivierte Staatsdiener haben. Der Antrag ist auch nur fair gegenüber der Verwaltungsgerichtsbarkeit, die sich angesichts des Asylchaos vor wachsenden Belastungen sieht. Die haben nicht ohne Grund die Streichung der kw-Vermerke im Rahmen der aktuell laufenden Haushaltsverhandlungen verlangt. Im Grunde ist das im Antrag geforderte Führen von Musterprozessen ein Bürokratieabbau im eigenen Hause. Es reduziert auch das Kostenrisiko für das Land – aber in erster Linie für die Beschäftigten. So Landtag stellt man Waffengleichheit her. Die Beschäftigten haben nämlich auch ein Risiko zu tragen. Wenn die im Antrag genannten knapp 85.000 Anträge auf amtsangemessene Besoldung nämlich erfolgreich sind, wird es teuer für das Land. Es macht es also für alle Beteiligten einfacher, wenn keine Massenklagewelle kommt. Die FDP hätte in ihrer Regierungszeit natürlich hier in NRW schon den Hinweis veranlassen können, dass es im Falle von Klagen die Möglichkeit von Musterklagen geben könnte. Nichts dergleichen! Der sinnvolle Antrag und das FDP-Herz für Besoldungsfragen scheinen leider nur mit der Oppositionsrolle einherzugehen. Die Fraktion der AfD wird in den laufenden Haushaltsberatungen einige Anträge zum Personal stellen. Da freuen wir uns sehr über die Unterstützung der FDP, und sie kann dann ihre Glaubwürdigkeit mit Blick auf Personalfragen unter Beweis stellen. Hoffentlich geht es nicht nur um kurzfristige politische Geländegewinne, sondern um die Beschäftigten. Wir werden der Überweisung in den Ausschuss selbstverständlich zustimmen, und dort werden wir mit dem Anliegen ganz grundsätzlich sympathisieren. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)

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