Carolin Kirsch
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Sehr geehrte Damen und Herren! Beim Antrag der FDP zur amtsangemessenen Alimentation geht es um ein Problem, das mittlerweile zu einem besoldungsrechtlichen Dauerbrenner geworden ist. Seit mehreren Jahren empfehlen die Gewerkschaften ihren beamteten Mitgliedern in Nordrhein-Westfalen regelmäßig, gegen die Besoldungshöhe zur Sicherung von Ansprüchen gegen eine Unteralimentation Widerspruch einzulegen. Seit Jahren bestehen Zweifel daran, ob Besoldung und Versorgung den verfassungsrechtlichen Vorgaben einer amtsangemessenen Alimentation genügen. In der Zwischenzeit – wie eben schon gesagt – hat es zwar immer wieder einzelne Verbesserungen gegeben. Allerdings ist die Regelung zu den Familienzuschlägen zum Beispiel auch rechtlich strittig. Ein Gutachten des DGB kommt unter anderem zu dem Ergebnis – ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten –, „dass die Verknüpfung des Familien-/Ergänzungszuschlags und der Kinderzahl mit einer Ortskomponente nur dann zu rechtfertigen ist, wenn auch andere Beamt*innen einen Ortszuschlag bekommen. Warum kinderlose oder ledige Beamt*innen, die je nach Wohnort ebenfalls entsprechend erhöhte Mietkosten zu tragen haben, im Hinblick auf die dem Familienzuschlag zu Grunde liegende Ortskomponente anders behandelt werden als Beamt*innen, die einen Familienzuschlag der Stufe 2 oder 3 erhalten, sei nicht nachvollziehbar.“ Auch zur Neuregelung der Besoldungsgruppen A5 bis A10 durch Streichung der Erfahrungsstufen 1 und 2 gibt es nach wie vor verfassungsrechtliche Bedenken. Verschärft wird das Ganze nun durch die andauernde Inflation und auch durch die guten Tarifabschlüsse in anderen Branchen. 25.10.2023 Die Landesregierung schaut dieser Entwicklung leider zu und schafft es derzeit nicht, Rechtssicherheit mit Blick auf die Ruhendstellung der noch nicht bearbeiteten Widersprüche zu schaffen. Der Minister spielt aus Sicht der Gewerkschaften auf Zeit. Dabei ist eines doch klar: Wir können uns nicht seit Jahren darüber beklagen und wundern, dass immer weniger Menschen Interesse daran haben, im öffentlichen Dienst zu arbeiten, wenn die Landesregierung es nicht schafft, solche Ansprüche zu sichern und endlich Klarheit zu schaffen. Da helfen auch gut gemeinte Attraktivitätskampagnen und Modernisierungsoffensiven nichts, weil viele Beamtinnen und Beamte dieses Vorgehen als mangelnde Wertschätzung empfinden und sicherlich nicht dafür werben werden, unter diesen Voraussetzungen für unseren Staat zu arbeiten. Wie groß der Druck ist, konnten wir nicht zuletzt bei der Anhörung zum Personalhaushalt in der letzten Woche erleben. Die Landesregierung muss jetzt schnell ihrer Verantwortung nachkommen. Da der Antrag in den HFA und in den Unterausschuss Personal überwiesen werden soll, unterstützt meine Fraktion bei diesem Prozess sehr gerne. Wir stimmen der Überweisung zu. – Herzlichen Dank. (Beifall von der SPD)
