Jörg Blöming
Natürlich habe ich sie wahrgenommen. Ich werde im Verlauf meiner Rede gerne noch weiter darauf eingehen. (Ralf Witzel [FDP]: Gut!) Aber lassen Sie mich fortfahren. Wir haben die Besoldungsanpassung 2022 auf den Weg gebracht mit einer zeit- und wirkungsgleichen Übertragung des Tarifergebnisses. Wir haben die Alimentation von Familien neu geregelt. Wir haben die Kostendämpfungspauschale abgeschafft. Nicht zuletzt haben wir die Besoldung der Lehrerinnen und Lehrer angeglichen. Man kann also sagen: Wir haben die Besoldung der Beamtinnen und Beamten in Nordrhein-Westfalen spürbar verbessert. Wir wissen, dass die Beamtinnen und Beamten einen wichtigen Dienst für unsere Gesellschaft leisten, und wir honorieren das. Das haben die Maßnahmen der vergangenen Monate und Jahre ganz deutlich gezeigt. Deshalb können Sie sich darauf verlassen, dass wir die Kriterien des Bundesverfassungsgerichts genau im Blick behalten. Wir beobachten natürlich auch die gesamtgesellschaftlichen Entwicklungen. Sollten Anpassungen bei der Besoldung notwendig werden, werden wir diese vornehmen. Ja, die vergangenen Krisen haben für einen Anstieg der Lebenshaltungskosten gesorgt. Doch das allein führt nicht dazu, dass die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts nicht mehr erfüllt sind. Hierfür gibt es eine genau festgelegte Datengrundlage. Sollte sich hieraus Änderungsbedarf ergeben, werden wir diesen selbstverständlich auch umsetzen. Zunächst einmal wird aber das Thema „gestiegene Lebenshaltungskosten“ in den Tarifverhandlungen diskutiert und in Nordrhein-Westfalen auch in den Besoldungsgesprächen. Dabei wird gemeinsam mit den Gewerkschaften nach Lösungen gesucht, um diese Kostensteigerungen aufzufangen. Wie Sie wissen, laufen gerade wieder Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst der Länder. Ich bin mir sicher, dass dieses Thema dort viel Raum einnehmen wird. Im Anschluss an die Tarifverhandlungen finden in Nordrhein-Westfalen traditionell die Besoldungsgespräche statt. Solche Gespräche gibt es meines Wissens in keinem anderen Bundesland. Die Besoldungsgespräche sind von einer guten und vertrauensvollen Zusammenarbeit mit den Gewerkschaften geprägt. Deswegen bin ich mir sicher, dass wir auch in diesem Jahr wieder eine gute Lösung für unsere Beamtinnen und Beamten finden werden. All diese Faktoren zusammengenommen führen dazu, dass wir dem Antrag der FDP voraussichtlich nicht folgen können. Der Überweisung stimmen wir natürlich trotzdem zu, da wir den Ausschussberatungen nicht vorgreifen möchten. Landtag Wir sind aber davon überzeugt, dass die Besoldung in Nordrhein-Westfalen verfassungsgemäß ist. Deswegen sehen wir keinen Grund, die Widersprüche ruhend zu stellen. Sie können aber versichert sein, dass wir die Entwicklung beim Bürgergeld sowie die weiteren Parameter genau im Blick behalten werden. Sollte sich daraus Änderungsbedarf ergeben, werden wir entsprechend reagieren, wenn erforderlich selbstverständlich auch rückwirkend. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
