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Jörg Blöming

CDU 25.10.2023 Sitzungen 18/45

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich Landtag meinen heutigen Redebeitrag – mit Erlaubnis des Präsidenten – mit einem Zitat beginnen: „Der vorliegende Gesetzentwurf folgt daher vollumfänglich den vom Bundesverfassungsgericht weiterentwickelten Grundsätzen zur Mindestalimentation und zum Lohnabstandsgebot.“ Davon bin ich überzeugt, und davon ist auch die CDU-Fraktion überzeugt. Doch das sind nicht meine Worte. Es sind Ihre Worte, Herr Witzel. Sie stammen aus dem Protokoll der Plenarsitzung vom 23. März 2022. (Ralf Witzel [FDP]: Genau!) Gelten diese Überzeugungen heute in der Opposition nicht mehr? (Ralf Witzel [FDP]: Doch! Habe ich doch er- klärt!) Wir haben vom Bundesverfassungsgericht seinerzeit einen klaren Auftrag bekommen. Es hat deutliche Kriterien für eine amtsangemessene Alimentation formuliert. Diesen Auftrag haben wir angenommen. Diese Kriterien haben wir angewandt. Seither hat sich einiges für die nordrhein-westfälischen Beamtinnen und Beamten verbessert. Vieles davon haben CDU und FDP seinerzeit noch gemeinsam auf den Weg gebracht – Sie haben es bereits erwähnt, Herr Witzel –, und die schwarzgrüne Zukunftskoalition geht diesen Weg konsequent weiter. Wir haben an vielen Stellen angesetzt, um eine angemessene und faire Besoldungsstruktur zu erreichen. Wir haben die Besoldungsanpassung 2022 auf den Weg gebracht mit einer zeit- und wirkungsgleichen Übertragung des Tarifergebnisses.

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